Königreich Dänemark. 319 95.75 % Kurs in Hamburg Ende 1908–1916: 95.90, 98, 97.70, 97.85, 95.50, 93.50, 93.10* 124 00 Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Präs. Hausbes. Rechnagel, R. af Dbg., Holsted; adm. Dir. Justizrat I. Petersen, Aalborg; Hausbes. Hans Jensen, Hurup; Proprietär Claus Johannsen, Waarst; Hausbes. M. A. Madsen, Skalborg. Repräsentantenschaft: Präs. Reichstagsabgeordueter J. Christensen, Silkeborg; Vice-Präs. Hausbes. K. Hansen, Greisdalen; Hausbes. P. H. Markmann, Arden; Johs. Peder- sen, Brabrand; Marius Nielsen, Mellerup; Kr. Hansen-Barkholt, Hjörring; N. P. Hansen, Gjörding; J. Jesperrus, Skerre; Marius Bojsen, Tvingstrup; K. O. Steffensen, Karby; Johs. Andersen, Sall; N. Christiansen. Sparkjar. Bilanz am 31. März 1918: Aktiva: 3½ % Darlehensschuldner, Abt. I 2 694 093, do. II 3 873 937, do. III 5 759 481, do. IV 98 163, 4 % do. Abt. I 9 849 105, do. II 28 232 559, do. III 52 670 553, 4½ % do. I 18 108 802, Aktiva der Reserve- u. Administrations-F. 8 360 182, Amort.-F. Abt. I 21 910, do. II 14 555, do. III 24 909, do. IV 19 753, do. V 2713, do. VI 18 902, Land- mannsbanken Kjobenhavn 2 328 997, Kto für Rückstände 332 984, do. vorausbez. Zs. 16 785, do. Taxationsvergüt. 9291, Fil. d. Landmannsbank in Aalborg 31 927, Guth. der Reserve- u. Ad- ministrations-F.-Beitr. 54 660, Kassa-Kto 59, Aktiva d. Hilfs-F.-Kto. 93 841. Sa. Kr. 132 618 160. – Passiva: 3½ % Oblig. Abt. I 12 305 600, do. II 95 450, 4 % do. Abt. I 9 834 550, do. II 28 207 650, do. III 52 650 800, 4½ % do. Abt. I 18 089 900, Bilanzkto für die Darlehensschulden u. die Kassen-Oblig. 102 742, Kto für Rechnungsverhältnis mit den Darlehen-Suchenden 5348, R.-F. Abt. I 580 222, do. II 3 526 246, do. III 2 426 040, do. IV 222 730, Administr.-F. 1 604 943, verloste Oblig 3½ % Abt. I 25 550, do. II 400, do. 4 % Abt. I 88 900, do. II 190 400, do. III 221 100, do. 4½ % Abt. I 16 750, schuldige Oblig.-Zs. 3½ % Abt. I 196 892, do. II 1442, do. 4 % Abt. I 233 276, do. II 577 191, do. III 1 019 900, do. 4½ % Abt. I 300 295, Hilfs-F. für hilfs- bedürftige Interessenten 93 841. Sa. Kr. 132 618 160. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in den dänischen Inselstiften (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme baa Landet i Östifterne) in Kopenhagen. Errichtet: 7./9. 1880 auf Grund des Ges. vom 28./5. 1880, abgeändert durch Ges. vom 12./5. 1882, 21./3. 1902 u. 10./7. 1915. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen resp. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder von Feldern der Provinzstädte, deren Schätzungswert Kr. 10 000 bis 12 000 nicht übersteigt, und welche in den Inselstiften belegen sind, aufgenommen werden. Darlehen dürfen ¼½ des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Verein ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswerte der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend ver- mindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek ge- währt, doch können auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypoth. Gelder aus öffentl. Mitteln eingetr. sind, oder wenn die erste Hypoth. wenigstens 10 Jahre unkündbar ist von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Verein gewährte Darlehen darf keinenfalls zus. mit dem Betrage der im Range vorausgehenden Hypoth. die Hälfte der Schätzungssumme der betr. Realität über- steigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2 % des Darlehensbetrages einzu- zahlen, welche dem Reserve- und Administrations-F. zufallen; ausserdem entrichten die ersten Interessenten halbjährl. "00 %, später zukommende 1/100 –1/100 % des urspr. Darlehens- Betrages an denselben Fonds. Jeder Interessent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines, Jahres den ganzen betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine 6monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Ab- schlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen halbjährl. Amortisationsquoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig 50 Kr.; solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung in Oblig. des Vereins oder mit 6monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Wenn ein Interessent ganz aus dem Vereine tritt, fallen die von ihm gemachten Einzahlungen dem Fonds des Vereins zu. Die von dem Vereine be- willigten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehen-Suchende zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe ven Oblig. ist der Verein durch seine Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf befindl. Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindl. Schuldverschreib. der Interessenten unter Berücksichtig. der geleisteten baren Rückzahlungen übersteigen. Die Oblig. des Vereins lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden; die Oblig. sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt zum Nennwert durch Verl.,