Republik Portugal. Republik Portugal. Stand der Staatsschuld am 30. Jun i 1915. I. Kussere amortisable Staatsschuld (in Gold). 3 % Serie I (hiervon im Besitz des Staates £ 1 435 1200.. „„ 20 342 780 3 % Serie II ( 10 3 3 5 3 7 % .... 3 % Serie III „ 6 383833838 9120 877 Unvyerzinsliche Serie III. 3 042 291 * *„ * * e ofg % 16 1/ .. II. Innere konsolidierte Staatsschuld (in Landeswährung), 3 % Anleihe (hiervon im Besitze der Staates £ 58 085 511). 3 „ 12 557 550 4 % amortisable Anleihe (hiervon im Besitze des Staates £ 6355) ... 1 156 154 4½ 9% amort. Anleihe (hiervon im Besitze des Staates £ 98200) .... 5 207 120 3 9 von 1905 (hiervon im Besitze des Staates £ 42).... 584 713 * * 5 % 3 „ 1909 (hiervon im Besitze des Staates £ 1240).. 1 003 431 4 % Gold-Anleihe von 191 Ü %... 656 160 Abrechnungen. (provisor. 1908/09 1909/10 1910/11 1911/12 1912/13 1913/14 1914/15 Einnahmen .. . . Milr. 73 423 000 74 168 000 69 979 000 65 840 000 84 678 000 77 303 474 68 349 424 Ausgaben. 3 75 145 000 77 080 000 70 273 000 71 735 000 84 078 000 70 644 128 96 873 904 Befltt IMilr- — 1 722 000 – 2 912 000 —– 294 000 – 5 895 000 – 28 524 4806 Ubelseßüss „ £― 600 000 – 6 659 346 Budgets: 1912/13 1913/14 1914/15 1915/16 Ordentliche Einnahmen 72 429 000 72 043 092 77 266 899 72 857 013 3 Ausgaben 74 335 000 73 014 387 71 880 590 80 305 423 Defizit 3.... . 1 906 000 – 971 295 — 7 448 410 Überschuüseses — 25 386 309 Ausserordentl. EBinnahmen 3 185 000 3 704 000 6 124 066 5 186 618 Ausgaben .. 5 111 000 6 168 589 7 768 550 8 340 528 RHi.i... 1 926 000 –2 464 589 1 644 484 – 3 153 910 Gesamt Defztit. –3 832 000 3 435 884 –10 602 320 Gesamt- berschuses... 443 741 825 — Durch das Dekret vom 13./6. 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige Schuld auf ein Drittel herabgesetzt und durch das Gesetz v. 20./5. 1893 wurden ausserdem die auswärtigen Gläubiger an dem Überschuss der Importzölle (mit Ausnahme derjenigen auf Tabak und Getreide) und Exportzölle über den Betrag von 11 400 Kontos de Reis hinaus mit der Hälfte in der Weise beteiligt, dass die Hälfte für die Erhöhung des Couponbetrages verwendet wurde. Als Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation waren die Zolleinnahmen (mit Ausnahme der Importzölle auf Tabak und Getreide) überwiesen. Im Jahre 1898 beabsichtigte Portugal, seine auswärtige Schuld zu konvertieren; der Entwurf zur Konversion der äusseren Schuld, welcher die Zustimmung der portug. Kammer erhielt, wurde jedoch von den Schutzkomitees für die Interessen portugies. Staatsgläubiger für unannehmbar gehalten. Von dieser Zeit an schwebten zwischen der portugies. Reg. u. den Schutzkomitees Verhandlungen über eine Konversion der portugies. Staatsschuld, bis endlich im April 1902 ein Arrangement zustande kam. Der Gesetzentwurf über das Finanz- arrangement wurde im April 1902 von der Deputiertenkammer und im Mai 1902 vom Senate angenommen. Das Dekret über die Ausführung des Ges. v. 14./5. 1902 erschien im Diario am 11./8. 1902; über die Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation bestimmt Art. 15 des Gesetzes. Behufs unverkürzter Zahlung der ausgegebenen Titel nach Massgabe dieses Dekrets wird die Regierung in den jährlichen Staatshaushalt die Beträge einstellen, die für Zs. u. Tilg. dieser Titel nötig sind, wobei für diese Lasten speciell und vorzugsweise (especialmente e de preferencias) nach Massgabe des Ges. v. 14./5. 1902 die Eingänge aus den Zöllen des Reiches auf dem europ. Kontinent zu- zuweisen sind, ausgenommen die von Tabak und Getreide.... Die Einnehmer der Zoll- häuser haben der Funta do Credito Publico jeden Tag denjenigen Betrag abzuliefern, der ausreicht, um den 300. Teil in Gold aufzufüllen (perfazer), für den zu den Jahreslasten der auswärt. konvert. Auslandsschuld (Zs. u. Tilg.) erforderl. Gesamtbetrag nach den Bestimm. dieses Ges., sowie für die Spesen des Dienstes dieser Schuld ... Erreichen die Einkünfte diesen Betrag an einem Tag nicht, so ist er aus denen eines der folg. Tage zu entnehmen. Sind in einem Semester die Einkünfte nicht genügend für die Hälfte der Jahresannuität, so haben die Zollhäuser im folg. Semester sie nachzuliefern. Verbleibt durch einen unvorher- gesehenen Umstand ein Fehlbetrag, so hat ihn die Reg. aus den anderen Einkünften des portug. Staatsschatzes zu decken. Die Junta do Credito Publico hat nach je 15 Tagen oder früher die erhaltenen Beträge an die Auslandsstellen zu übermitteln, damit die Zahlung der Zs. 15 Tage vor Verfall angekündigt und die Amort. pünktlich erfolgen kann. 3 % Uniflz. äussere Portug. Anleihe von 1902, Serie I. Milr. 93 886 110 = M. 427 703 390 in 1 043 179 Stücken à Milr. 90 = M. 410, hiervon 100 000 Fünferstücke (Nr. 543 176–1 043 175) u. 543 179 Einerstücke (Nr. 1–5543 175 u. Nr. 1 043 176–1 043 179). Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1916 u. folg. wurden in Deutschland nicht eingelöst. Tilg.: Vom 2./1. 1903 ab durch Rückkauf oder halbj. Verl. im Juni u. Dez. per 1./7. resp. 2./1. des folg. Jahres nach einem Tilg.-Plane innerh. 198 Semestern. Zahlst. wie für Serie III. Zahl. der Coup. in Berlin u. Frankf. a. M. mit M. 6.15 für das einfache Stück. Eingef. in Frankf. a. M. 15./1. 1904 zu 62.30 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1904 bis 1916: 63.50, 68.10, 69.10, 63.20, 58.80, 63.50, 64.70, 64.70, 64, 62.50, 63.80*, –, 48 %. Verj. der Coup. in 5 J. (F).