Russland. Transport 5 919 195 865 4 % Moskau-Jaroslaw-Archangelsk von 18990 ..3 8 401 700 .... 504 400 % 1 %% . 144 000 4 % ¼/(,H :ʒ4ã4 . 3 708 500 4 % . %..... 4 % 3 %%%%%%%% 8 986 278 Total 5 952 787 048 insgesamt Rbl. 8 809 589 629. Budget 1915 1916 1917 Ordentliche Einnahmen . . . Hbl. 3 132 174 134 3 032 149 318 3 998 631 714 Ausserordentliche Einnahmmen .. . „ 9 500 000 614 435 259 79 185 357 Aus dem freien Barbestande der Reichsrentei 60 819 058 — — /(( % % . „ 3 202 493 192 3 646 584 577 4 077 817 071 Üdentlchehh 3 068 055 297 3 287 917 971 3 734 657 086 Darunter für die Staatsschulldd. . „ 439 706 598 690 339 348 720 795 073 Ausserordentliche Ausgaben... 134 437 895 358 666 606 343 159 985 / .... „ 3 202 493 192 3 646 584 577 4 077 817 071 Als ausserord. Ausgaben sind vorgesehen: für Eisenbahn- und Wegebauten... 53 595 219 93 529 876 284 195 720 zu Ausgaben, die mit dem russ.-japan. Kriege und dessen Folgen in Verbindung stehen. — — — zu wirtschaftlichen und Betriebsausgaben des % %%%%Ü.ÜÜÜ...... 79 328 000 256 772 730 54 904 000 zur Verabfolg. an private Eisenbahngesellsch. „ 1 071 176 370 000 862 000 Ausbau neuer u. gründliche Verbesserung der bestehenden Häfen 3 443 500 7994 000 3 198 265 Abrechnung 1912 1913 1914 1915 Ordentliche Einnahmen . . Rbl. 3 105 916 930 3 417 360 000 2 898 098 000 2 827 751 000 Ausserordentl. Einnahmen . „ 1 812 932 3 107 729 862 Disponible Reste. 24 077 037 Aus dem freien Barbestande der Reichsrenten . . „ 39 253 617 annena. Ordentliche Ausgaben.. 2 721 763 595 3 094 248 000 2 927 099 000 2 699 400 000 Ausserordentl. Ausgaben. 449 296 921 (Darunter zu vorzeitiger Tilgung der Staatsschuld) 149 146 037 Zusammen „.. 3 171 060 516 ; — Zol1-Coupons: Coup. u. ausgel. Stücke der auf Goldwährung lautenden russ. Staats- anleihen dürfen zur Zahlung von Zöllen verwendet werden, und zwar die Coup. vor nicht mehr als 6 Mon. vor Fälligkeit, falls sie von tadelloser Beschaffenheit, d. h. nicht beschrieben, gestempelt, eingerissen, zusammengeklebt etc. sind. Selbst genau abgeschnitten sollen sie sein; neben dem vollen schwarzen Rand muss auch noch ein Teil weissen Randes sichtbar sein. Bei Lieferung in Berlin ist das alles zu beachten, immerhin dürfen in den gelieferten Posten einzelne beschädigte Stücke vorkommen, falls nur die Beschädigung nicht so weit geht, dass auch die Zahlst. die Coup. zurückweisen werden. Coup. von einfachen Stücken der Anleihe von 1880 zu 2½ Rbl. und der Nicolai-Oblig. zu 8 sh sind nur nach besonderer Vereinbarung lieferbar. Kurs neuerdings in Mark für 100 Rbl. Gold (seit 1889 werden kleine Abschnitte von M. 10 = Rbl. 3.085 besonders notiert) Ende 1887–1916: M. 322, 322.75, 324, 324.60, 324.60, 324.25, 325.40, 324, 324.25, 323.40, 323.40, 323.75, 324, 323.90, 324, 323.70, 323.40, 322.90, 321, 322.50, 322.50, 321.60, 323.70, 323.20, 323.50, 323, 322.50, –*, –, –. Notiert in Berlin. Usance: Lieferbar sind alle Zinscoup. 6 Mon. vor ihrer Fälligkeit bis 3 Mon. vor ihrer Verj. Seit Ausbruch des Krieges mit Deutschland (1./8. 1914) wurden die Coup. u. die ver- losten Stücke der in Deutschland befindl. russischen Staatsanleihen u. der verstaatlichten russischen Eisenbahn-Anleihen nicht bezahlt. Der am 3./3. 1918 unterzeichnete deutsch-russische Friedensvertrag enthält die Bestim- mung: Jeder vertragschliessende Teil mit Einschluss seiner Gliedstaaten wird sofort nach der Ratifikation des Friedensvertrags die Bezahlung seiner Verbindlichkeiten, insbesondere den öffentlichen Schuldendienst, gegenüber den Angehörigen des anderen Teiles wieder aufnehmen. Die vor der Ratifikation fällig gewordenen Verbindlichkeiten werden binnen 6 Monaten nach der Ratifikation bezahlt werden. Diese Bestimmungen finden keine An- wendungen auf solche gegenüber einem Teile bestehenden Forderungen, die erst nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages auf Angehörige des anderen Teiles übergegangen sind. Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen des Friedensvertrages war es erforderlich,