Russland. 0 399 1./1.1918 in Umlauf: Rbl. 26 720 000. Zs.: 2./15. Jan., 1./14. Juli. Verlos.: Prämienzieh. 2./15. Jan.: alle gezog. Oblig. erhalten die Prämien u. werden abgestemp. zurückgegeben, sie nehmen an den folg. Auslos. teil, bis ihre Serie in einer Amort.-Ziehung gezogen u. dadurch getilgt wird. Amort.-Ziehung 2./15. Jan. u. 1./14. Juli. Auszahl. der Prämien u. der getilgten Stücke erfolgt 3 Mon. nach der Ziehung. Hauptgewinn: Rbl. 200 000, die kleinste Prämie Rbl. 500; in jeder Prämien-Ziehung werden folg. Prämien gezogen: 1 à Rbl. 200 000, 1 à 75 000, 1 à 40 000, 1 à 25 000, 3 à 10 000, 5 à 8000, 8 à 5000, 20 à 1000, 260 à 500, zus. 300 Gewinne mit Rbl. 600 000; die bei der Amort.-Ziehung ausgelosten Stücke werden bis Januar 1915 mit Rbl. 140, von Juli 1915 bis Januar 1921 mit Rbl. 145 u. von Juli 1922 ab mit Rbl. 150 eingelöst; letzte Tilg. im Jahre 1925. Anzahl der zur Ziehung gelangenden Lose 1917: Jan.-Ziehung 13 600 Lose, Juli-Ziehung 18 000 Lose; 1918: Jan.-Ziehung 14 100 Lose, Juli-Ziehung 18 600 Lose; 1919: Jan.-Ziehung 14 700 Lose, Juli-Ziehung 19 100 Lose. Zahlst.: In Deutschland keine. Zahlung der Coup. u. Prämien unter Abzug von 5 % russ. Kapitalrentensteuer, der getilgten Stücke ohne Abzug in Rbl.-Papier; in Berlin sind die Coup. u. verl. Stücke zum ungefähren Wechselkurs auf kurz Petersburg verkäuflich. Der Reichskanzler veröffentl. im Reichs-Anz. v. 19./2. 1910 nachstehende Bekanntmachung betr. den Umtausch der Schuldverschreib. der 5 % russ. I. Staatsprämienanleihe von 1864: Von seiten der russ. Reg. werden die Schuldverschreib. der russ. I. Staatsprämienanleihe von 1864 deren Zinsscheine abgelaufen sind, eingezogen u. gegen neue, die gleichen Serien- u. Stück- nummern tragende Schuldtitel umgetauscht. Mit Rücksicht hierauf hat der Bundesrat ge- nehmigt, dass diejenigen neuen Stücke der Anleihe, welche an Stelle eingezogener, mit der Umlaufsbescheinig. des Reichsschatzamts (Bundesratsbeschl. v. 25./1. 1895) versehener Schuld- verschreib. ausgegeben werden, durch Aufdruck einer besond. Bescheinig. u. des Kontroll- stempels für Prämienanleihen (Bundesratsbeschl. v. 19./3. 1908) als in Deutschland umlaufsfähig anerkannt werden, sofern die Nummern in der im Reichsschatzamt vorhand. Liste der mit der Bescheinig. der Umlaufsfähigkeit versehenen Lose der vorgenannten Anleihe aufgeführt sind. Den Umtausch vermittelt Mendelssohn & Co. in Berlin; die zum Umtausch eingereichten Prämienlose, soweit sie die Umlaufsbescheinig. des Reichsschatzamtes tragen, werden diesem zur Prüfung der Echtheit der Umlaufsbescheinig. vorgelegt u. werden, falls die Nummern der Stücke in der Liste der mit der Umlaufsbescheinig. versehenen Lose enthalten sind, die betreff. Ersatzstücke vom Reichsschatzamt mit dem Vermerk: „Als umlaufsfähig in Deutsch- land anerkannt“ sowie mit dem Kontrollstempel für Prämienanleihen versehen. Die Aus- händig. der Ersatzstücke an die Losbesitzer erfolgt durch Mendelssohn & Co.; Kosten werden für die Bescheinig. der Umlaufsfähigkeit u. dem Aufdruck des Kontrollstempels nicht er- hoben; dagegen sind die Kosten des deutschen Couponsbogenstempels (Talonsteuer), die per Stück M. 2.25 betragen, vom Inhaber beim Empfang der neuen Stücke zu bezahlen. Kurs Ende 1890–1916: In Berlin: 177.25, 148.25, 150.75, 164.50, 166.50, 193, 198.25, 198.50, 297.70, 317.50, 338.50, 475, 479, –, 421.75, –, 378, 366.50, 370.50, –—, 484.75, 480, 468, 520, 500.50*, –, 525 %. – Ende 1891–1916: In Frankf. a. M.: 154.50, 151, 164, 167, 190, 197, 198, 199, 320, 335, 470, 481, 450, 421, 425, 380, 366, 370, 452, 487, 479, 470, 507, –*, –, 525 %. – In Ham- burg: 145.25, 146.10, 159.75, 161.75, –, 192.25, 191.50, 193, 319, 340, 470, 478, 440, 420, 415, 378, 365, 365, 445, 484, 479, 464, 505, –*, –, 525 %. Usance: Beim Handel an der Börse in Berlin seit 13./1. 1898 Rbl. 100 = M. 216, vorher Rbl. 100 = M. 320, in Frankfurt a. M. u. Hamburg seit 2./1. 1899 Rbl. 100 = M. 216, vorher in Frankf. a. M. Rbl. 100 = M. 320, in Hamburg Rbl. 100 = M. 330. Vom 2./4. 1918 ab versteht sich der Handel für Stücke mit allen nach dem 2./15. Jan. 1918 fälligen Zinsscheinen mit Zinsberechnung v. 2./15. Jan. 1918. 5 % Russische II. Prämien-Anleihe von 1866. Rbl. 100 000 000 in 20 000 Serien à 50 Lose, jedes Los à Rbl. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 134 906 Stück). Noch unverlost am 1. Jan. 1918 in Umlauf: Rbl. 29 880 000. Zs.: 1./14. März, 1./14. Sept. Verlosung: Prämienziehung am 1./14. März; alle gezogenen Oblig. erhalten die Prämien und werden abgestempelt zurück- gegeben, sie nehmen an den folg. Ausl. teil, bis ihre Serie in einer Amort.-Ziehung gezogen u. dadurch getilgt wird. Amort.-Ziehung am 1./14. März u. 1./14. Sept. Auszahlung der Prämien u. def verl. Stücke erfolgt 3 Mon. nach der Ziehung. Hauptgew.: Rbl. 200 000, kleinste Prämie Rbl. 500; in jeder Prämien-Ziehung werden folg. Prämien gezogen: 1 à Rbl. 200 000, 1 à 75 000, 1 à 40 000, 1 à 25 000, 3 à 10 000, 5 à 8000, 8 à 5000, 20 à 1000, 260 à 500, zus. 300 Gewinne mit Rbl. 600 000; die bei der Amort.-Ziehung ausgel. Stücke werden von Sept. 1911 bis März 1916 mit Rbl. 140, von Sept. 1916 bis März 1922 mit Rbl. 145, von Sept. 1922 ab mit Rbl. 150 eingelöst; letzte Tilg. im Jahre 1926. Zahl der zur Ziehung gelangenden Lose 1917: März- Ziehung 13 100 Lose, Sept.-Ziehung 17 500 Lose; 1918: März-Ziehung 13 600 Lose, Sept.-Ziehung 18 000 Lose; 1919: März-Ziehung 14 000 Lose, Sept.-Ziehung 18 600 Lose. Zahlst: In Deutsch- land keine. Zahlung der Coupons u. Prämien unter Abzug von 5 % russischer Kapitalrenten- steuer, der getilgten Stücke ohne jeden Abzug in Rbl.-Papier; in Berlin sind die Coupons u. verlosten Stücke zum ungefähren Wechselkurse auf kurz Petersburg verkäuflich. Der Reichskanzler veröffentlichte im Reichsanzeiger v. 22./5. 1911 nachstehende Bekanntmachung betr. den Umtausch der Schuldverschreib. der russ. II. Staatsprämienanleihe von 1866: Die Schuldverschreib. der russ. II. Staatsprämienanleihe von 1866, deren letzter den Stücken anhaftender Zinsschein den Zeitraum vom 1./14. März bis 1./14. Sept. d. J. umfasst, werden nach Bestimmung der russ. Regierung eingezogen u. gegen neue, die gleichen Serien- u. Stücknummern tragende Schuldtitel umgetauscht. Mit Rücksicht hierauf hat der Bundesrat genehmigt, dass diejenigen neuen Stücke der bezeichneten Prämienanleihe, welche an Stelle eingezogener, mit der Umlaufsbescheinigung des Reichsschatzamts versehener Schuld-