462 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Miete 331 911, Porto, Telegramme, Stempel, Reisespesen, Annoncen und Versicherungs- spesen 327 685, Bücher, Kontorutensilien, Feuerung und Beleuchtung 793 274, diverse Ausgaben 641 679, Steuer 1 001 978, Mehreinnahme-Steuern 1 756 560, Kassadifferenzen 5149, Abschreib. für Verluste 37 064, Kursverlust (abz. vereinnahmter Zs.) auf Guth. im Auslande 1 114 719, 12 % Div. 12 000 000, Rückstell. für Dispos.-F. 1 025 641, Tant. an Bankrat u. Delegierte 307 692, do. an Dir. u. Beamte 923 077, Vortrag 7 079 948. Sa. Kr. 29 982 394. Kurs der Aktien Ende 1890–1917: In Berlin: 116.40, 107.75, 107.60, 106.50, 117.50, 121, 122.25, 124.50, 125.50, 118.50, 113.75, 118.50, 115.80, 123, 125.25, 127.50, 131.75, 124.50, 128.75, 131.90, 136.90, 142, 138.50, 140, 133*, –, 250, – %. – In Hamburg: 116.10, 107.25, 107.80, 107.50, 117.45, 121.90, 123.90, 125.50, 125.20, 117.75, 114.50, 118.50, 115.90, 123.35, 126.40, 127.20, 132.25, 125.40, 129.10, 132.10, 136.75, 141.10, 138.90, 139.75, 134*, –, 250, – %. Usance: Kr. 100 = M. 112.50. Der Div.-Schein wird nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur Einlös. mitgeliefert. Dividenden 1872–1917: 6, 5½, 6, 6, 5 , 5½, 6, 7, 7½, 6½, 7, 7, 7, 7, 6½, 6, 6½, 6½, 5½, 5, 3 5 ½, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 7, 7, 6½, 6½, 6½, 7, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 9, 12, 12 %, ausserdem für 1915 ein Bonus von 2 % auf die alten Aktien. Verj. der Div. 4 J. (F.) Vorstand: Emil Glückstadt, C. Harhoff, Ove Ringberg. Vice-Direktor: Emil Rasmussen. Aufsichtsrat: Vors. Vize-Admiral Kammerherr A. du Plessis de Richelieu, Vize-Vors. Departementschef des landwirtschaftlichen Ministeriums L. E. Wulff, N. Schack-Eyber, Kammerherr Carl Bech zu Engelsholm, Professor Dr. jur. Bentzon, Kammerherr Graf F. Brockenhuus-Schack, Kammerherr Kapitän Otto Bull, Hofjägermeister Holger Collet, Kauf- mann A. Collstrop. Kaufmann H. Dessau, Dir. der staatlichen Oberormundschaft M. B. Friis, Fabrikant L. C. Glad, Kaufmann Allan Hansen, Dir. Wilhelm Hansen, Dir. H. Heilbuth, Graf A. G. Moltke zu Espe, Lehnsgraf F. C. Moltke zu Bregentved, Lehnsgraf Fr. Raben- Levetzau zu Aalholm, Bank-Dir. N. C. V. Reimer, Dir. Kay Reinhard, Reichstagsabgeordneter Gutspächter O. C. S. Sonne, Fabrikbes. Björn Stephensen, Hofjägermeister A. Tesdorf, Lehns- graf B. Wedell zu Wedellsborg. Zahlstellen: Für Div.: Kopenhagen: Gesellschaftskasse; Berlin: S. Bleichröder, F. W. Krause & Co., Bankgeschäft; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Joh. Berenberg, Gossler & Co. Estländischer adeliger Güter-Kredit-Verein in Reval. (Früher Estländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken im Gouvernement Estland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Estland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- pfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Estländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31./12. 1917: M. 5 050 200 = Rbl. 2 338 243 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10./4., 10./10. Die im Umlauf befindlichen Zinsschein- bogen enthalten die Zinsscheine bis 10./10. 1915 n. St. einschl. Diese Zinsscheine u. die bis zum gleichen Termin fällig gewordenen verlosten Stücke wurden im August 1918 ein- gelöst. Auf das Kapital der während des Krieges fällig gewordenen ausgelosten Pfandbriefe