Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 467 später als in neun Monaten zahlbar sind; desgl. die Rediskontierung der von der Bank diskontierten Verbindlichkeiten und Wechsel. Die Diskontierung von Wechseln mit einer Unterschrift (Sola-Wechsel) ohne Unterpfand oder mit Sicherstellung durch Immobilien ist ganz unzulässig. B. Erteilung von Darlehen und Eröffnung von Krediten auf nicht länger als neun Monate gegen Pfandsicherheit, sowie die Eröffnung von Krediten in Form von spezieller laufender u. Kontokorrentrechnungen. C. Das Inkasso von Wechseln u. anderen, auf Zeit ausgestellten Dokumenten, sowie von zinstragenden, der Bank übergebenen Papieren. D. Die Besorgung von Auszahlungen für Rechnung dritter Personen durch die Bank, ihre Filialen und auch vermittelst der Korrespondenten der Bank, die Überweisung von Geldern nach allen Orten, wo sich Filialen oder Korrespondenten der Bank befinden; Ausstellung von Tratten, Anweisungen und Akkreditiven auf Orte des In- u. Auslandes. E. Der Ein- u. Verkauf für Rechnung dritter Personen von aller Art Staatsp., Anteilen, Aktien, Oblig. u. Pfandbr., deren Umlauf in Russland gestattet ist. F. Der Verkauf in Kommission von Waren, jedoch nur für Rechnung ihrer Eigentümer und gegen eine vorher zu stipulierende Kommissionsgebühr. G. Der Ein- u. Verkauf, sowohl für eigene Rechnung als im Auftrage, von edlen Metallen, Tratten, in- u. ausländ. Wechseln, sowie Assignationen über eingelief. Gold. H. Der Ein- u. Verkauf für eigene Rechnung von zinstragenden Staatsp., Aktien u. Oblig., welche von der Regierung garantiert sind, bis zur Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Bank, sowie von Pfandbr. u. Oblig., die von Agrarbanken, ländl. u. städt. Korporationen und von Aktienges. emittiert sind, ebenso von Aktien u. Anteilen ohne Regierungsgarantie, jedoch höchstens bis ein Fünftel des Grundkapitals. J. Die kommissionsweise Eröffnung von Zeichnungen auf öffentliche Anleihen, Aktien, Anteile, Oblig., Pfandbr. und andere Papiere, deren Emission von der Regierung gestattet ist. Subskriptionen auf ausländ. Papiere dürfen ohne Bewilligung des Finanzministers nicht eröffnet werden. Eine Garantie für das Gelingen der Subskription darf die Bank in keinem Falle übernehmen. K. Die Annahme von Geldeinlagen, ohne Termin und mit bestimmtem Termin, sowie auf laufende Rechnung. L. Die Annahme zur Aufbewahrung von aller Art zinstragenden Papieren u. allen anderen Wertgegenständen, gegen eine bestimmte Vergütung. Kapital: Rbl. 10 000 000 in 40 000 Aktien à Rbl. 250; urspr. Rbl. 2 000 000 mit 40 % Ein- zahlung, 1874 unter Vollzahlung auf Rbl. 1 000 000 herabgesetzt; 1882 um Rbl. 1 000 000, 1894 um Rbl. 500 000, 1896 um Rbl. 2 500 000 und 1910 um Rbl. 5 000 000 erhöht. Die Aktien lauten auf den Inhaber, können aber auf Antrag auf den Namen umgeschrieben werden. Zurzeit sind die Aktien ausgefertigt in 36 000 Urkunden über je 1 Aktie und 2000 Urkunden über je 2 Aktien. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit diese Einteilung abzuändern, insbesondere auch unter Übertragung der Aktiennummern 2 Urkunden über je 1 Aktie in 1 Urkunde über 2 Aktien oder umgekehrt 1 Urkunde über 2 Aktien in 2 Urkunden über je 1 Aktie umzutauschen. Die Ges. verpflichtet sich, den deutschen Aktionären die entsprechende Anzahl von Urkunden über je 1 Aktie jederzeit in Berlin kostenfrei in Urkunden über je 2 Aktien einzutauschen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 20 Aktien = 2 St., 50 Aktien = 3 St., 100 Aktien = 4 St., 150 u. mehr Aktien = 5 St. Abwesende Aktionäre, welche Stimmrecht besitzen, können dasselbe einem anderen, ebenfalls Stimmberechtigten übertragen, jedoch darf keine Person mehr als 2 Vollmachten u. in keinem Falle mehr als 10 St., eigene sowohl als in Vollmacht von anderen besitzen. Die G.-V. ist beschlussfähig, wenn in derselben wenigstens 20 stimm- berechtigte Aktionäre anwesend sind, die mind. ¼ des gesamten Aktienkapitals repräsentieren; in Angelegenheiten jedoch, die eine Vergrösserung oder Verminderung des Grundkapitals der Bank, Abänderung der Statuten u. die Liquidation der Bank betreffen, ist die An- wesenheit von Aktionären, sei es persönlich oder durch Bevollmächtigte erforderlich, welche zusammen nicht weniger als die Hälfte sämtlicher Aktien der Ges. besitzen. Gewinn-Verteilung: 10 % an R.-F., 5 % Tant. an A.-R., 2 % Remuneration für die Mit- glieder der Verwaltung, 6 % Div.; vom Rest 15 % an Pens.-F. der Beamte. Der Rest, sofern er zusammen mit obigen 6 % Div., 8 % des A.-K. nicht übersteigt, wird als Div. verwendet; der alsdann noch verbleibende Uberschuss zur Verfügung der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Kassa 2 690 916, Giro-Kto bei der Staatsbank 16 041, diskontierte Wechsel mit mind. 2 Unterschriften 18 335 490, Devisen: Wechsel u. Sorten in ausländ. Valuta 321 561, eig Effekten: a) Staats- u. staatlich garant. Wertp. 658 963, b) staatlich nicht garant. Pfandbr. 1 016 601, do. Aktien u. Anteile 460 597, Effekten des R.-F. 3 716 226, Darlehen auf Effekten: a) Staatsp. 2893, b) Pfandbr. u. Aktien 408, spezielle lauf. Rechnungen gesichert durch: a) Staatsp. 156 844, b) Pfandbr. u. Aktien 1 978 029, Korrespondenten: a) Conto loro: Kredite gesichert durch: Staatsp. 13 154, Pfandbr. u. Aktien 548 625, Wechsel mit 2 Unterschriften 7 837 713, Waren 61 807, verfügbare Beträge 8 978 891, b) Conto nostro: verfügbare Beträge 5 765 974, Kto der Zentrale mit den Filialen 10 914 677, Bankgebäude: Lodz, Warschau, Lublin, Radom u. Kielce 1 740 850, Mobil. u. Einricht.-Kto 90 000, rückzuerstattende Kosten 519, transit. Beträge 3 085 700, Inkasso-Wechsel 2 874 812, protestierte Wechsel 796. 137. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 5 000 000, Spez.-R.-F. 510 000, Div.-Res. 40 000, Amort-F. für Bankgebäude 12 500, Einlagen auf: 1) Giro-Kto: a) mit sofortiger Kündig. 6 026 146, b) mit Kündig. 3 066 501, 2) Kapital-Einlagen: a) mit bestimmtem Termin 2 502 533, b) ohne Termin 620 264, Korrespondenten a) Conto loro: Guth. derselben 10 947 372, Wechsel zun Inkasso 1 698 908, b) Conto nostro: Guth. derselben 11 932 990, Kto der Zentrale mit den Filialen XXXX*