Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Dividenden: 1890–1904: FErs. 32.50, 32.50, 35, 37.50, 37.50, 37.50, 37.50, 37.50, 37.50, 40, 40, 40, 40, 40, 42.50; 1905–1917: K 42, 44, 46, 48, 51, 54, 57, 57, 60, 51, 60, 63, 66 per Aktie. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Gouverneur: Dr. Karl Ritter von Leth, Exc. Direktoren: Alfred Herzfeld, Alexander Weiner, Dr. Rich. Reisch. Verwaltungsräte: Ferdinand Bloch-Bauer, Johann Artur Freih. v. Chlumecky, Exc., Dr. Leopold Prinz von Croy-Dülmen, Durchlaucht, Dr. Artur Graf Enzenberg, Exc., Hofrat Dr. Basilio Freiherr Giannelia von Philergos, Dr. techn. h. c. Georg Günther, Baron Rodolphe de Hottinguer, Theodor Freih. von Liebieg, Isidor Mautner, Dr. Maxim. Freih. von Mayr, Dr. Heinr. Ritter von Miller zu Aichholz, Hugo von Noot, Franz Freih. von Ringhoffer, Paul Ritter von Schoeller, Dr. Karl Ritter von Taussig. Censoren: Dr. August von Kolisko, Dr. Otto Reich Edler von Rohrwig, Dr. Adolf Stein. %% Edmund Zwack, Dr. Max Wilhelm, Dr. Emil Widmer, Ernst Garr, 0 ern. = K. K. priv. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe in Wien I, Am Hof 6, Filialen in Bozen, Bregenz, Brünn, Feldkirch, Gablonz, Görz, Innsbruck, Karlsbad, Klagenfurt, Laibach, Lemberg, Lublin, Mährisch-Ostrau, Olmü tz, Pola, Prag, Reichenberg, Teplitz, Triest, Troppau u. Warnsdorf. Gegründet: 31./10. 1855. Dauer nicht beschränkt. Letztes Statut vom 27./5. 1905 mit Ande- rung vom 5./4. 1906, 5./4. 1907, 6./4. 1910, 2./3. 1911, 2./4. 1914, 12./5. 1916 u. 29./1. 1918 Mit der Ungar. Allg. Creditbank Budapest hatte die Credit-Anstalt 1870 einen Kartellvertrag bis Ende 1890 abgeschlossen, nach welchem sie sich bei der Bank- u. Warenabteilung der genannten Ges. mit einer Kapitaleinlage von fl. 3 000 000 beteiligte u. hierfür aus dem Gewinn dieser Abteilung 40 % bezog. Infolge Vereinbarung von 1889 fand eine Verlängerung auf 5 bezw. 10 Jahre statt, sie erhielt für 1891 30 % und bezog für die weiteren Jahre infolge am 24./1. 1891 erfolgter Rückzahl. der vertragsm. Einlage noch 25 %. Infolge des neuen Über. einkommens mit der Ungar. Allg. Creditbank vom Jahre 1900, welches zunächst bis Ende 1905 währte, entfällt die prozentuale Beteil. an den Erträgnissen gegen Leistung einer Pauschal- Provis. Im Jahre 1905 wurde das Übereinkommen auf 3 Jahre verlängert. Von der Zeit an gilt das Kartell, falls es nicht bis zum 30./6. eines jeden Jahres auf den 31./12. desselben Jahres gekündigt ist, stets auf 1 Jahr verlängert. Durch Aktienbesitz steht die Credit- Anstalt in engerer Verbindung mit der Bielitz-Bialer Escompte- u. Wechsler-Bank, der Galizischen Bank für Handel u. Industrie u. der Privileg. Landesbank für Bosnien u. Herze- gowina, Sarajewo. Die G.-V. vom 6./4. 1910 beschloss die Ausgabe von Bankschuldverschreib., deren Gesamtbetrag stets vollkommen gedeckt sein muss. Kapital: K 200 000 000 in 625 000 Aktien à K 320. Kapital-Res. K 62 616 044, allg. Res. K 30 000 000, ausserord. R.-F. K 2 000 000. Immobilien R.-F. 1 500 000, Kriegsverlust R.-F. 5 000 000. Das Grund-Kap. der Ges. ist auf fl. 100 000 000 (K 200 000 000) bestimmt, begeben waren hiervon fl. 60 000 000 in 300 000 vollgez. Aktien à fl. 200. 1864 wurde durch Rückkauf von 50 000 Aktien das Kap. auf fl. 50 000 000 u. durch Rückzahl. ab 1./7. 1869 von fl. 40 auf jede Aktie eine weitere Reduktion auf fl. 40 000 000 herbei- geführt. Die ausserord. G.-V. v. 22./8. 1899 beschloss Erhöhung um fl. 10 000 000 (auf fl. 50 000 000) in 62 500 Aktien à fl. 160 (div.-ber. ab 1./1. 1900), hiervon angeboten 4.–18./9. 1899 der Aktien den Aktionären zu fl. 330 pro Stück (auf 6 alte Aktien 1 neue), u. ½ der Aktien den Begründern der Credit-Anstalt. – Bei Erhöhung des Grundkapitals über fl. 60 000 000 haben die Gründer der Anstalt das Vorrecht zur Übernahme von / der hinauszugebenden Aktien. die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zustand. Das Gericht hatte zwar in erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der G.-V. auf Überlassung von einem Dritte] der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. v. 3./4. 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechts- nachfolger des Prager Bankiers Leop. v. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hiernach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange die nächsten Emissionen von neuen Aktien zus.genommen den Betrag von K 20 000 000 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrechte nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000 000 hinaus noch weiter emittiert werden. ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Umlaufe befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, als diese weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000 000 überschreiten. – Die G.-V. v. 5./4. 1906 beschloss eine weitere Erhöhung des A.-K. auf K 120 000 000 durch Ausgabe von 62 500 Aktien à K 320. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1906 ab div.-ber. sind, wurden den Aktionären im Verhältnis von 1:5 zum Kurse