Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. öffentl. Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypoth. Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonst. Einnahmen, event. gegen andere Sicher- stellungen; ferner Unternehm. oder Ges., welche die Verbesserung von Grund und Boden die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehm. oder Ges. Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypoth., Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbes. auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden, gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bis zur Höhe der Summen, welche die Darlehensnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbr. oder zinstragende Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), welche im Wege der Verl. zurück- gezahlt werden, auszugeben. Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbr. und Kommunal- Oblig. dienen die gesamten Forder., auf Grund deren Pfandbr. resp. Kommunal-Oblig. emittiert werden, ferner der Spezialsicherstellungs-F. und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das A.-K. und die R.-F. der Bank. Die Pfandbr. und Kommunal-Oblig. der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertp. dar. Der Sicherstellungs-F. betrug Ende 1917 für die Pfandbr. K 17 150 000, für die Komm.-Oblig. K 16 856 000; ordentl. R.-F. K 100 000 000, ausserord. R.-F. K 64 300 000, Div.-R.-F. K 50 000 000 inkl. Zuweisung pro 1917. Nach der Statutenänd. v. 18./2. 1911 ist die Bank berechtigt, auf Grund der ihr Eigentum bildenden Forder. u. Effekten verzinsliche Rentenscheine auszugeben, welche auf ÜUber- bringer lauten u. im Wege der Verlos. getilgt werden. Der Betrag der in Umlauf be- findlichen Rentenscheine kann niemals den Wert jener Forder. u. Effekten übersteigen, auf Grund welcher dieselben ausgegeben wurden: die jährlichen Zs. der Forder. u. Effekten, u. wenn es sich um durch Annuitäten zahlbare Forder. handeln sollte, die jährliche Tilgungsannuität, müssen so viel betragen, dass die jährliche Einnahme den jährlichen Zs. u. Amortisationsbedarf der ausgegebenen Rentenscheine vollkommen decke. Wenn der Stand der der Em. zur Grundlage dienenden Forder. u. Effekten sich verringert, so hat die Ges. eine entsprechende Quantität Rentenscheine aus dem Umlaufe zu ziehen. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Forder. u. Effekten müssen das. vollkommen lasten- u. anspruchsfreie Eigentum der Bank bilden u. können für keinerlei andere Verbindlichkeit verhaftet, oder zu einer anderen Bestimmung verwendet werden. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Effekten u. die auf die Forder. bozüglichen sämtlichen Urkunden sind von dem sonstigen Vermögen der Bank ab- gesondert zu verwalten u. unter der Gegensperre eines kgl. Notars zu verwahren. Kapital: K 100 000 000, in Aktien à K 1000 nach Erhöhung um K 20 000 000 lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 31./12. 1917. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. 4 % steuerfreie Pfandbriefe, Serie II. K 20 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 10 000, Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Auslos. innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschl.; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Frankf. a. M.; Gebr. Bethmann, Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: OÖsterr. Länderbank, K.K. priv. Wiener Bank-Verein; Budapest: Gesellschaftskasse. Die Zahlung der Coup. u. verl. Stücke erfolgt ohne jeden Abzug in Deutschl. zu dem jeweilig notierten Kurse von kurz Wien. 1 K = M. 0.85. Aufgelegt in Berlin und Hamburg K 6 000 000 am 9./4. 1896 zu 98.75 %. Kurs Ende 1896–1916: In Berlin: 99.50, 99.75, 98.75, 95, 92.50, 92.50, 98.75, 99.50, 98.75, 97.50, 96.75, 92.25, 93.50, 93.50, 93, 92.20, 85, 86, 85.25*, –, 63 %. – In Hamburg: 99.50, 99.25, 98.40, 95, 92.50, 92.50, 98.75, 99.50, 98.75, 97.50, 96.75, 92.25, 93.50, 93.50, 93, 92.50, 85.40, 86, 85.25*, – 63 %. 4 % steuerfreie Pfandbriefe, Serie III. K 30 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 10 000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Ankauf oder durch Verl. innerh. 50 Jahren. Die erste Verl. fand im Juli 1898 statt; Verstärkung und Totalkünd. mit 6 mon. Frist jederzeit zulässig, doch muss die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlös. gelangenden Pfandbr. wenigstens 12 Monate, vom Tage der Ausstellung des Pfandbr. an gerechnet, betragen. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschl.: Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephr. Meyer & Sohn; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: OÖsterr. Länderbank, K. k. priv. Wiener Bank-Verein; Budapest: Ges.-Kasse. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke in Deutschl. ohne jeden Abzug zum jeweilig notierten Kurse von kurz Wien. 1 K = M. 0.85. Einge- führt in Berlin im Okt. 1897: erster Kurs am 25./10. 1897: 99.75 %; in Hamburg am 22./2,. 1899 zu 98.75 %. Kurs: In Berlin Ende 1897–1902: 99.75, 99, 95, 92.50, 92.50, 98.75 %. – In Ham- burg Ende 1899–1902: 95, 92.50, 92.50, 98.75 %. Seit 2./1. 1903 in Berlin u. Hamburg Kurs mit Serie II zus. notiert. 4 % steuerfreie Kommunal-Obligationen, Serie II. K 30 000 000 = M. 25 500 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 10 000. = M. 170, 850, 1700, 8500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Kauf oder durch Verl. zu 102 % binnen 50½ Jahren;: die erste Ausl. erfolgt im Sept. 1898, doch muss die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlösung gelangenden Kommunal-Oblig. in minimo 12 Monate, vom Tage der Ausstellung der Kommunal-Oblig. an gevechnet, betragen. Die Bank kann v. 1./4. 1905 ab die Ausl. beliebig verstärken oder Gesamtkündig. der in Umlauf befindl. Oblig. mit 6mon. Frist eintreten lassen. Zahlst.: Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Hannover; Ephr. Meyer & Sohn; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Budapest: Gesellschaftskasse; Wien: Osterr. Länder-