Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 499 Pfandbriefe. Die Pfandbr. werden, wie oben angeführt, auf Grund des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889 ausgegeben. Zur Sicherheit der Pfandbr. dienen ausser den erworb. Hypoth.-Forder. ein Spez.-Sicherstell.-F. von mind. K 3 000 000, (31./12. 1917: K 4 413 100) der stets 5 % des Pfandbr.-Umlaufes betragen muss, u. ausserdem das ganze Vermögen der Bank. Die Pfandbr. sind pupillarsicher, sind bei der OÖsterr.-Ungar. Bank belehnbar u. können zum Erlage von Heirats-Kautionen im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. 4½ % Pfandbriefe Serie A, seit 1899 ausgegeben. In Umlauf 31./12. 1917: K. 86 455 600. Stücke à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährl., am 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Jetzt u. künftighin ohne jeden Steuerabzugstempel und spesenfrei. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. u. 1./8. per 1./5. resp. 1./11. Verstärkte Verl. vor 1./1. 1908 nur nach Massgabe ausserord. Rückzahlungen der Hypoth.-Schuldner zulässig. Zahlst.: Budapest: Gesellschafts- kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank; Berlin: Berliner Handels- Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsler-Bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank, Wertheim & Gompertz; London: Glyn. Mills, Currie & Co. K 12 000 000 wurden von einem Konsortium (Union-Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank, Berl. Handels-Ges.) am 25./. 1899 zu 99.80 % aufgelegt. Kurs in Wien Ende 1900–1917: 97, 97, 100.50, 100.10, 101.25, 100, 100, 97, 97, 98, 98.50, 97.75, 90, 90.25, –*, –, –, 97 %. Verj. der Coup. in 6, der Stücke in 20 J. Rentenscheine. Die Ges. emittiert Rentenscheine auf Grund statutengemäss erworbener Forder. und Werte, wenn dieselben unbelastet und zu einer spec. Bedeckung nicht heran- gezogen worden sind. Die Nominalsumme der jeweilig im Umlaufe befindl. Rentenscheine darf niemals den Gesamtbetrag der Darlehen und den Erwerbungspreis der Wertpapiere überschreiten, welche zu deren Bedeckung dienen. Die Annuität der umlaufenden Renten- scheine muss durch mind. gleich hohe Annuitäten-Eingänge aus der Emission zugrunde liegenden Darlehen und Wertp. volle Deckung finden. Die Rentenscheine werden lt. Erlass sämtl. ungar. Minister in allen Zweigen der Verwaltung und des Justizwesens als Geschäfts- kautionen und Vadien angenommen und sind bei der Österr.-Ungar. Bank belehnbar. 4½ % Rentenscheine zu 102 % rückzahlbar, seit 1898 ausgegeben. Begeben bis 31./12. 1917: K 46 000 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1917: K 39 300 600. Stücke à K 200, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährlich, 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Coup.-Einlösung im Sinne des Gesetz- Art. XXII vom Jahre 1875 § 6, ohne Abzug der Kapitals-Zs. u. Rentensteuer. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. per 1./5. zu 102 %; verstärkte Verl. und Totalkünd. mit mind. 3 monat. Frist vorbehalten. Zahlst.: Budapest: Ges.-Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler- Bank; Wien: Union-Bank. Kurs an der Wiener Börse (notiert seit 20./7. 1898) Ende 1898–1917: 99.75, 98.75, 96, 96, 100.25, 100.70, 101.70, 100.25, 100, 97, 97.25, 98, 98.50, 97.75, 94, 90.25, –*, –, –, 98 %. Verj. der Stücke in 20 J., der Coup. in 6 J. Eisenbahn-Renten-Oblig. Die Ges. besass nach der Bilanz vom 31./12. 1917: K 43 474 446 Prior.-Aktien ungarischer Eisenbahnen. Auf Grundlage dieser Werte können im ne des Gesetzes- Artikel XXXII vom Jahre 1897 4 % Eisenbahn- Renten-Obligationen höchstens bis zum Betrage des Kaufpreises der als Emiss.- Grundlage dienenden Titres und der auf solche Titres gegebenen Faustpfand- Darlehen, jedoch niemals über den Nominalwert dieser Titres hinaus emittiert werden. Diese Werte sind solange, als sie tatsächlich als Emiss.-F. dienen, vom anderen Vermögen der Ges. abgesondert zu ver- walten oder unter Gegensperre eines kgl. öffentl. Notars aufzubewahren. Sie dienen zur Sicherstellung der Gesamtheit der betr. Oblig., es kann auf dieselben keine Exekution ge- richtet werden und können auf sie dritte Personen Rechte zum Nachteil der Oblig.-Besitzer in keinem Falle erwerben. Die emittierten Renten-Oblig. müssen in dem Verhältnisse, in welchem der Status der als Grundlage für dieselben dienenden Werte durch Verkauf bezw. Rückzahlung oder aus einem anderen Grunde sich verringert hat, aus dem Verkehre gezogen werden. Zur Sicherstellung der Oblig. dient ausserdem der Special-Sicherstellungs-F. im Mindestbetrage von K 3 000 000. (31./12. 1917: K. 3 003 300). In Gemässheit des Ges.-Art. XXXII vom Jahre 1897 sind die Oblig. und deren Coup. in Ungarn von der Kapitakzins- und Rentensteuer wie auch vom allg. Einkommensteuer-Zuschlag befreit; auch sind die Oblig. in Ungarn für kautionsfähig und für dazu geeignet erklärt, dass die Gelder von Gemeinden, Korporationen, Stiftungen und unter öffentl. Aufsicht stehenden Instituten wie auch Fideikommiss- und Depositengelder in denselben fruchtbringend angelegt werden dürfen. Der Betrag der im Verkehr befindl. Renten-Oblig. darf das zwanzigfache des zur besonderen Sicherstellung desselben bestimmten Spezial-F. nicht übersteigen. 4 % Eisenbahn-Renten-Oblig. Begeben bis 31./12. 1917: K 30 500 000 = M. 25 500 000 = frs. 31 500 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1917: K 23 271 200, in Stücken à K 5000, 2000, 1000, 200 = M. 4250, 1700, 850, 170 = frs. 5250, 2100, 1050, 210. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Vom 1./5. 1904 ab durch Verlos. am 1./5. per 1./11. binnen 70 Jahren, bis 1./5. 1915 verstärkte Tilg. u. Totalkündig. nicht zulässig. Sicherheit: Siehe oben. Zahlstellen: Budapest: Ungar. Agrar- u. Rentenbank; Wien: Union-Bank; Prag: Böhm. Union-Bank; Triest: Filiale der Union-Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank, Allg. Elsäss. Bankgesellschaft; Strassburg: Allg. Elsäss. Bankgesellschaft; Basel, Genf und Zürich: Eidgenössische Bank. Zahlung des Kapitals u. der Zinsen ohne jeden Abzug von Gebühren u. Spesen je nach Wahl des Inhabers in Kronen oder Mark d. R. oder in Francs Gold. Verj. der Zinsscheine in 6 J., der verl. Oblig. in 20 J. (F.). Aufgelegt in Frankf. a. M. 17./3. 1904 M. 10 625 000 = XXXII“*