518 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Speicher etc. 2 619 776, Rücklage für Steuern 6 000 000, Tant. an V.-R., Direktoren u. Beamte 1 504 809, an R.-F. 3 000 000, 35 %, Div. 10 500 000, Vortrag Kr. 400 414. Kurs Ende 1898–1917: In Berlin: 109. 25, 102, 109, 93.40, 86.50, 78.50, 77, 86.25, 99.50, 93, 82.10, 95.10, 95, 104.50, 113.25, 116, 106.80*, –, 575, – %. – In Hamburg: 109. 25, 102.60, 109, 94.25, 86.50, 77.75, 77.60, 85.25, 100, 81.75, 94.50, 95.25, 104, 113, 115, –*, –, 575, – %. Die Aktien La. C Nr. 1–5000 im Betrage von Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000 wurden aufgel. in Berlin u. Hamburg 21./6. 1898 zu 112.50 %. Weitere Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000 Aktien La. C (Nr. 5001–10 000) wurden in Berlin u. Hamburg 21./2. 1901 zu 102.50 % aufgelegt. Dividenden pro 1893–1917: 6, 5, 5, 8, 10, 10, 10, 10, 5, 0, 0, 0, 3½, 5, 5, 0, 5, 5, 6, 8, 8, 8, 25, 35, 35 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Vorstand: C. M. T. Cold, geschäftsführender Dir., N. Höst, Dir., sämtl. in Kopenhagen. Verwaltungsrat: E. Glückstadt, Etatsrath; Chr. Hasselbalch; Erik S. Henius, Konsul; A. F. Lassen, Gutsbes.; A. de Richelieu, Admiral; Dr. jur. Carl Torp, Univ.-Prof.; J. C. Tuxen, Dir. der Marinewerft, sämtl. in Kopenhagen. Zahlstellen: Kopenhagen: Privatbank in Kopenhagen; Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Zahlung der Div. in Deutschland in Mark (Kr. 8 = M. 9). Erste k. k. privil. Donau-Dampfschifrfahris-Ges. in Wien. Gegründet: 1830. Letzte Statutänd. 29./5. 1918. Zweck: Betrieb der Dampfschifffahrt auf der Donau u. den in dieselbe einmünd. Flüssen stromab- u. aufwärts, wie auch auf dem Meere. Nach dem am 7./4. 1892 abgeschloss. Übereinkommen hat sich die Ges. verpflichtet, während der Vertragsdauer von 1891–1900 (verlängert für die Dauer des Jahres 1901), für ihren Schiffspark im Durchschnitte jährl. einen Betrag von mind. fl. 500 000 für Neu- und Umbauten nach Massgabe des mit dem Handelsministerium vereinbarten Bauprogramms zu verwenden und erhält hierfür jährl. seitens des Staates 1) eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von fl. 250 000; 2) eine unverzinsl. aber rückzahlbare Subvention von fl. 250 000. Die Rück- zahlung dieser letzteren Subvention hat in der Weise zu erfolgen, dass von dem Reingewinn 15 % an den Staat abzuführen sind. Nach dem neuen Übereinkommen, welches bisher die legislative Genehmig. noch nicht erhalten hat, erhält die Ges. seitens des Staates jährl. eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von K 1 200 000. Zurückzuzahlen hat sie fernerhin nur die nach dem alten Vertrage noch nicht zurückerstatteten rückzahlbaren Subventionsbeträge und diese auch nur dann, wenn die Aktionäre bereits 4 % Div. erhalten haben. Nach vollständiger Tilg. dieser Schuld tritt eine Gewinnbeteilig. des Staates mit ¼ des über die 4 % Div. resultierenden Überschusses ein, doch ist auch diese Beteilig. nach oben mit K 600 000 in einem Jahre begrenzt. Nach dem neuen Vertrage ist die ganze Subvention Steuerfrei, während sie bisher in den steuerpflicht. Reinertrag einbezogen wurde. Der neue Vertrag wurde auf 25 Jahre, d. h. bis 31./12. 1926 abgeschlossen, kann aber schon am 31./12. 1914 ausser Kraft treten, wenn entweder die Reg. oder die Ges. ihn ein Jahr vorher kündigt. Da dieser Vertrag die legislative Genehm. nicht erhalten konnte, wurde der Ges., welche freiwillig den Verpflicht. des alten Vertrages weiter nachgekommen war, von der Regierung als Provisorium für 1902 eine Subvention von K 500 000 u. ein unverzinsl. Zuschuss von K 500 000, für jedes Semester der Jahre 1903–1905 eine Subvention von K 300 000 u. ein unverzinsl. Zuschuss von K 300 000, ferner für 1906 eine Subvention von K. 600 000 u. ein Zuschuss von K 600 000 u. für die Jahre 1907–1910 eine Entschädigung von je K 1 200 000 bewilligt, was die Verwaltung akzeptierte. Am 23./11. 1910 kam endlich ein neuer Vertrag zum Abschluss, welcher von der G.-V. vom 17./12. 1910 genehmigt wurde. Durch das Gesetz vom 12./8. 1912 wurde das Übereinkommen mit einigen Anderungen angenommen. Das Übereinkommen trat mit dem 1./1. 1912 in Kraft u. ist auf 25 J., d. i. bis 31./12. 1936 mit der Massgabe abgeschlossen, dass der Regier. das Recht zusteht, es durch Künd. im J. 1929 mit 31./12. 1931 ausser Kraft zu setzen. Während der Dauer des Übereinkommens wird aus Staatsmitteln eine jährl. Subvention von K 1 300 000 gezahlt. Die Rückzahl. der auf Grund des Übereinkommens v. 4./4. 1892 noch nicht zurückgezahlten staatlichen Zuschüsse hat während der Dauer des Übereinkommens in der Weise zu erfolgen, dass aus dem jährl. Reingewinn 15 % an die Staatsverwalt. abzuführen sind. Ein bei Ablauf des Übereinkommens ev. noch ausstehender Restbetrag ist in diesem Zeitpunkte ganz fällig u. der Staatsverwalt. am Tage nach Ablauf des Übereinkommens zu bezahlen. Der Schiffspark bestand Ende 1917 aus 126 Rad- u. 16 Schraubendampfern, 1 Motorboot, 857 Warentransportschiffen, 16 Leichterbooten, 52 Röhrenpontons, 170 Stehschiffen, 9 schwimmenden Verladeanlagen, 4 Petroleumtanks, 39 eisernen u. hölzernen Schiffen; ausserdem im Bau befindlich: 4 Personendampfer, 13 Remorköre, 22 Waarenboote. Die Ges. besitzt ferner die Mohäcs-Fünfkirchener Bahn Szaboleser Eisenbahn, die Fünfkirchener Kohlenwerke, Schiffswerfte u. Werkstätten in Alt-Ofen, Korneuburg etc. Kapital: K 75 600000 in 48 000 auf Namen lautende Aktien zu fl. C.-M. 500 = K 1050 – 2 halbe Aktien zu fl. C. M. 250 für eine ganze Aktie zu fl. C. M. 500 gerechnet und 24 000 auf Namen lautende Aktien zu K 1050. In der G.-V. v. 14./5. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. von K 50 400 000 durch Ausgabe v. 12 000 neuen, auf Namen lautenden Aktien zu je K 1050 auf K 63 000 000 zu erhöhen. Von den 12 000 neuen Aktien wurden zunächst 9600 Aktien mit Div.- Ber. v. 1./1. 1914 begeben. Diese neuen Aktien wurden in der Zeit v. 18./5.–28./5. 1914 den Besitzern der alten Aktien unter nachstehenden Bedingungen angeboten: auf je 5 alte