520 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Topolansky, Wilh. Müller, Georg Friedländer, Alexander Maux, Dr. Aurel Szalagy, Otmar Y. Leixner, sämtlich in Wien; Repräsentant u. Verkehrs-Dir. für Ungarn: Ministerialrat Victor von Neugebauer, Stellv. Oskar von Sarvary, Budapest; Bergwerks-Dir.: Bergrat Jarosl. Jiéinsky, Pécs. Verwaltungsrat: Präs. Geheimer Rat Dr. Franz Ritter v. Schonka, Exz., Vize-Präs. vakat, Administrations-Räte: Leopold Freiherr von Chlumecky, Otto Czedik Freiherr von Bründls- berg u. Eysenberg, Camille Feldmann, Dr. Viktor Graetz, Dir. Hermann Gussenbauer, Fritz Hamburger, Sektionschef a. D. Adolf Kaisler, Dr. M. Freiherr von Mayr, Sektionschef a. D. Dr. Friedr. Freih. von Raymond, Komm.-Rat Julius Singer, Dir. Alexander Weiner, Dr. Emil Widmer. Gesellschaft für elektrische Beleuchtung vom Jahre 1886 in St. Petersburg. Gegründet: 4./16. Juli 1886. Neuestes Statut vom 13./26. Dez. 1903 mit mehrfachen Anderungen, letzte Anderung vom 17. Mai 1914. Die Dauer der Ges. ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt; sie muss ihre Tätigkeit einstellen, wenn die Bilanz den Verlust von des Grundkapitals ergibt und die Aktionäre diesen Verlust im Laufe eines Jahres nach Bestätigung des betreffenden Rechenschaftsberichtes durch die Gen.-Vers. nicht ersetzt haben. Wenn bei Verlust von % des Grundkapitals und bei dem Wunsche der Mehrheit der Aktionäre, dasselbe zu ergänzen, irgend ein Aktionär die auf seine Aktien entfallende Zuzahlung innerhalb bestimmter Frist nicht leistet, so werden seine Aktien durch öffentliche Anzeige für ungültig erklärt und durch neue unter denselben Nummern ersetzt. Diese neuen Aktien lässt die Verwaltung durch einen Platzmakler verkaufen; aus dem Erlös wird nach Deckung der Verkaufs- u. Publikationskosten ein der geforderten Zu- zahlung auf die Aktien gleicher Betrag zur Ergänzung des Grundkapitals verwendet, und der Rest wird dem früheren Besitzer der annullierten Aktien ausgefolgt. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist die elektr. Beleuchtung von Strassen, Fabriken, industriellen Anlagen, Verkaufshallen u. jegl. Art anderer Örtlichkeiten u. Räumlichkeiten. Zur Erreichung ihres Zweckes darf die Ges. die elektr. Energie sowohl zur Beleucht. als auch in jeder anderen Anwendungsform verwerten, die hierzu erforderl. Anlagen errichten sowie unter- irdische Kabel u. Luftleitungen auf Gemeinde-, Kron- u. Privatgrundstücken mit Einwilligung ihrer Besitzer u. unter Beobachtung der von den zuständigen Behörden diesbez. angeordneten Vorsichtsmassregeln verlegen u. die erforderl. Immobil. als Eigentum erwerben oder pachten sowie neue Bauten ausführen, um sowohl Fabriken zur Herstellung von Maschinen, Appa- raten u. sonstigen für elektr. Beleuchtung u. Elektrotechnik allgemein notwendigen Gegen- ständen, als auch elektr. Zentralstationen einzurichten. Nicht gestattet ist der Ges. der Er- werb, die Pachtung oder Nutzniessung von Immobil. in denjenigen Ortschaften, in welchen dieses Ausländern u. Personen jüdischer Konfession lt. Gesetz verboten ist. Ferner darf sich die Ges. an anderen Unternehmungen entsprechenden Charakters durch Erwerb von Aktien oder Oblig. sowie durch Kapitaleinlagen, ohne Aktien oder Oblig. zu erwerben, beteiligen oder mit solchen gemeinsam ihre eigenen oder fremde elektrotechnische Anlagen auf Grund besonderer Verträge betreiben. Auf Beschluss der G.-V. v. 12./5. 1906 a. St. beteiligte sich die Ges. mit Rbl. 150 000 an einem unter Führung der Deutschen Bank gebildeten Syndikate, welches die finanzielle Reorganisation der Ges. „Elektrische Kraft“' in St. Petersburg u. den Ausbau der Bakuer Anlagen dieser Ges. übernommen hat. Diese Beteiligung wurde in Vorzugsaktien umgewandelt, welche die Ges. gelegentlich des Überganges der Aktien- mehrheit in andere Hände veräussert hat. Ausserdem wurde die Verwaltung er- mächtigt, sich an dem Elektrizitätswerke in Lodz zu beteiligen und über die Höhe der Beteiligung nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Die G.-V. vom 14./27. April 1909 beschloss den Ankauf des Elektrizitätswerks Lodz nebst der zugehörigen Konzession mit allen Rechten u. Pflichten mit Wirkung vom 1./14. Jan. 1909 ab für einen Preis von ca. Rbl. 4 200 000. Unter Mitwirkung der Ges. wurde im November 1912 die „Imatra“ Sociéte Anonyme pour la Production et la Distribution de I' Energie Electrique in Brüssel gegründet zur Wahrung eines engeren Zus. hanges der Kraftgewinnung bei Imatra u. der Kraftverteilung in der Umgebung von St. Petersburg. Ihr A.-K. beträgt frs. 30 000 000, die Beteilig. der Petersburger Ges. frs. 8 000 000, auf die bis August 1914 70 % eingezahlt sind. Bei der Kraft- gewinnung bei Imatra handelt es sich um die Ausnutz. der in der Nähe von Imatra in einer Entfern. von ca. 165 km von St. Petersburg gelegenen bedeutenden Wasserkräfte des Wuoksen- Flusses. Die Wasserkraft kann für eine normale Leistung von 50 000–60 000 PS. aus. gebaut werden, welche zum Teil in den benachbarten finnländischen Bezirken verteilt u. im übrigen bis in die Nähe von St. Petersburg übertragen werden sollen, um dort an die in der Umgebung der Stadt angesiedelten Industrien u. teilweise auch an die in der Stadt St. Petersburg bestehenden Elektrizitätswerke abgegeben zu werden. Für die Versorgung des diie Stadt St. Petersburg umgebenden Gebietes mit elektrischer Energie, welche teils durch die soeben erwähnte Kraftübertragung von Imatra u. im übrigen durch ein dafür zu er- richtendes Dampfkraftwerk beabsichtigt ist, erhielt die Petersburger Gesellschaft für elektr. Beleuchtung von der St. Petersburger Kreis-Landschaft eine bis 1954 laufende Konzession; zu vorzeitigem Erwerb der in der Landschaft geschaffenen Anlagen ist die Landschafts- Verwalt. bereits nach Ablauf von 20 bezw. 30 Vertragsjahren berechtigt. Das gesamte N