Ausländische Industrie-Gesellschaften. 521 A.-K. der zur Ausführ. dieses Konz.-Vertrages mit der St. Petersburger Kreis-Landschaft mit einem Grundkapital von Rbl. 4 000 000 errichteten ,„Russischen Überlandzentralen Akt.-Ges.' ist von der Imatra übernommen worden. Unter Beteilig. eines Konsort. be- freundeter Institute erwarb die Ges. ein 4000 ha grosses Torfmoor, welches ca. 20 km von der Stadt Bogorodsk u. ca. 70 Kkm von Moskau gelegen ist. Von der elektr. Zentrale soll elektr. Kraft in grossem Masse nach einer Anzahl nahegelegener bedeutender Induswieplätze geliefert werden; auch für die Zuführung einer gewissen Kraftmenge in das Leitungsnetz der Ges. in u. um Moskau wird diese neue Kraftquelle von Nutzen werden können. Für dieses Bogorodsker Unternehmen wurde im Mai 1913 eine besondere russische Akt.-Ges. die Moskauer Akt.-Ges. für elektr. Kraftübertragung in St. Petersburg mit einem A.-K. von zunächst Rbl. 6 000 000 errichtet. Dieser Ges. wurde von dem bisherigen Konsort. ein Vorschuss bis zu Rbl. 4 000 000 zum weiteren Ausbau ihrer Anlagen zur Verfüg. gestellt, woran die Ges. für elektr. Beleuchtung ebenso wie am A.-K. mit 20 % beteiligt ist. Die in Bogorodsk befindlichen Anlagen der Ges. wurden 19./2. 1914 a. St. in regelmässigen Betrieb genommen. Ferner hat die G.-V. v. 24. April/7. Mai 1913 auf Vorschlag der Verwaltung die Beteilig. an einem Syndikate beschlossen, welches die Konzession für die Stadt Sosnowice mit dem bestehenden Elektrizitätswerke erworben u. den Bau einer Über- landzentrale, insbesondere für die Versorgung des umliegenden Industriebezirkes mit elektr. Energie, bezweckt. An der zu diesem Zwecke errichteten Ges. „Elektrizitätswerk Sosnowice A.-G. in Sosnowice mit einem mit 40 % einbezahlten A.-K. von Rbl. 4 000 000 ist die Ges. für elektr. Beleuchtung mit Rbl. 333 000 beteiligt. Die Ges. für elektr. Beleuchtung beabsichtigt, einen Teil der Aktien der ,Elektrizitätswerk Zgierz A.-G., deren A.-K. auf Rbl. 1 000 000 erhöht werden soll. zu erwerben. Diese Ges. versorgt z. Z. die im Lodzer Kreise gelegene Stadt Zgierz auf Grund einer von der Stadt im Jahre 1910 erteilten 40jähr. Konz. mit elektr. Energie. Die Konz. ist eine ausschliessliche, jedoch ist die Stadt zu vor- zeitigem Erwerb der Anlagen bereits nach Ablauf von 10 Jahren berechtigt. Der Geschäftsbetrieb der Ges. für elektr. Beleuchtung umfasst zurzeit die Erzeugung u. den Vertrieb elektr. Energie in St. Petersburg, Moskau u. Lodz. Die in den ersten Jahren des Bestehens der Ges. in St. Petersburg und Moskau nach dem Gleichstrom Zweileiter-System errichteten Anlagen wurden, weil veraltet, in den Jahren 1899 (bezw. 1902) und 1898 ausser Betrieb gesetzt, nachdem die Ges. inzwischen langjährige Konzessionen in beiden Städten erhalten und in jeder Stadt ein neues Werk nach dem Drehstrom-System errichtet und in Betrieb genommen hatte. Die durch den Übergang vom Gleichstrom-Zweileiter-System auf das Drehstrom-System bedingten Ausgaben wurden auf das Konto der alten Stationen verbucht. Nachdem im Laufe des Geschäftsjahres 1902/03 die Liquidation des Inventars der alten Stationen u. der Lewaschowski-Station nahezu be- endet war und demzufolge nennenswerte Eingänge auf diesen Konten nicht mehr zu er- warten standen, sind die Konten „Inventar der alten Stationen u. Lewaschowski-Station“ unter einem neuen Titel „Konzessions-Konto“ vereinigt; auf dasselbe wurden gleichzeitig die bis dahin auf dem Konto „Grundbesitz u. bauliche Anlagen“ figurierenden baulichen Anlagen der alten Moskauer Zentralstation (Georg-Station) übertragen. Das Konzessions-Kto erscheint nach im Laufe der Jahre vorgenommenen Abschreibungen in der Bilanz vom 31. Dez. 1913 mit Rbl. 2 157 618,54. Um dieses Konto bis zum Ablauf der Konzessionsdauer zu tilgen, wird jährlich ein entsprechender Betrag zurückgestellt, welcher neben anderen Rückstellungen dem Abschreibungsfonds überwiesen wird. Durch die Konz.-Urkunden sind von den 3 Städten für die Abgabe elektr. Energie Maximal- Tarife festgesetzt. Die Dauer der Konz. für St. Petersburg, welche der Ges. i. J. 1898 erteilt wurde, beträgt 40 Jahre. Über den Auskauf bestimmt der Konc.-Vertrag folgendes: „Nach Ablauf von zwanzig oder dreissig Jahren der Gültigkeitsdauer dieses Vertrages, und zwar am 10./5. 1918 oder am 10./5. 1928, ist die städt. Kommunalverwaltung berechtigt, sämtliche Anlagen und Einrichtungen, die von der Ges. zur Exploitation der elektr. Energie zu St. Petersburg errichtet worden sind, freizukaufen, wobei die städt. Kommunalverwaltung verpflichtet ist, die Ges. von ihrem Wunsch ein Jahr vor den oben bezeichneten Terminen in Kenntnis zu setzen. Der Auskaufspreis wird, wenn es zwischen der Stadt und der Ges. zu einer Einigung über die Höhe der auf einmal zu entrichtenden Auskaufssumme nicht kommen wird, folgendermassen festgesetzt:-Die Stadt muss an die Ges. jährlich bis zum Ablauf der Frist des Vertrages den durchschnittl. Reingewinn der Ges. aus der in St. Petersburg betrieb. Exploitation zahlen, der sich aus den letzten dem Jahre des Auskaufs voran- gegangenen fünf Jahren ergibt. Unter Reingewinn ist derjenige Teil des Gewinnes zu ver- stehen, der den Geschäftsteilnehm. alljährlich ausgezahlt wird, mit Ausnahme der Summen, die alljährlich zur Amortisation des Kapitals abgeschrieben werden, das nach dem von der Stadtverwaltung genehmigten Anschlag für die erste Einrichtung verwendet werden wird, jedoch unter Hinzurechnung aller Summen, die von den Geschäftsteilnehmern für irgend- welche Spezialkapitalien abgeschrieben werden. Die Bestimmung des Stadtrats (Duma) hin- sichtlich des Ankaufs des Unternehmens zu den festgestellten Bedingungen wird im unanfechtbaren Verfahren in Erfüllung gebracht. (Anmerkung zum Artikel 1 der Statuten des Zivilgerichtsverfahrens.) Sollte die Stadt von dem ihr gewährten Recht, das Unternehmen vor Ablauf des Termins dieses Vertrages auszukaufen, Gebrauch machen wollen, so werden bei der zu erfolgenden Berechnung des durchschnittl. Reingewinnes für die dem Jahre des Auskaufs vorangegangenen letzten 5 Jahre – welcher Reingewinn die alljährlich von der