546 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Patentsteuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nahm am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Konzession ist auf 30 Jahre festgesetzt, d. h. bis 2. April 1914. Nach langwierigen Verhandlungen wurde die Konzessionsdauer durch Vertrag vom 4./8. 1913 auf 15 Jahre bis 2./14. April 1929 ver- längert. Der jährliche Pachtzins, der in der alten Konzession L. T. 750 000 betrug, ist auf L. T. 800 000 erhöht worden; ferner ist der Verteilungsschlüssel des Gewinnes geändert worden (siehe unter Gewinn-Verteilung). Wegen des Gewinnanteils der türkischen Regierung hat die Ges. von Seiten der bulgarischen u. griechischen Regierungen Reklamationen er- halten, da diese Regierungen sich an dem Erträgnis der türkischen Regierung als anteil- berechtigt für die von ihnen erlangten Gebiete ansehen u. nur unter dieser Bedingung die Fortsetzung des der Ges. erteilten Monopols genehmigt haben. Andererseits beansprucht die Ges. eine Schadloshaltung für die ihr von der serbischen Regierung dadurch zugefügten Schädigungen, dass sie den Betrieb in den von Serbien verwalteten Gebietsteilen untersagte. Wie verlautet, beabsichtigt die türkische Regier. das inländische Tabakgeschäft zu monopoli- sieren, das Banderolensystem einzuführen u. die Tabak-Regie-Ges. abzulösen und zu ver- staatlichen. Im Falle der Ablösung der Gesellschaft ist die türkische Reg. laut Vertrag verpflichtet, die Vorräte, Maschinen, Gebäude etc. mit 25 % über deren effektiven Wert zu übernehmen. Kapital: Eingezahlt L. T. 1 760 000 = £ 1 600 000 = frs. 40 000 000 in 200 000 Aktien à L. I. 8.8 = £― 8 = frs. 200, eingeteilt in 100 000 einfache, 15 000 fünffache und 1000 25 fache Stücke. Nominelles Aktienkapital L. T. 4 400 000 = £ 4 000 000 = frs. 100 000 000 à L. T. 22 = £ 20 = frs. 500, eingezahlt mit 50 %; gemäss Beschluss vom 16./28. Nov. 1889 wurde mit Genehmigung der Türkischen Regierung das eingezahlte Aktienkapital auf 40 % mit Wirkung ab 1./13. März 1888 herabgesetzt, die mit 50 % = frs. 250 einbezahlten Aktien wurden à frs. 200 abgestempelt. Reservefonds: Statutar. R.-F. L. T. 613 400.51, Spez.-R.-F. L. T. 67 113.02. R.-F. zurück- behaltener Gewinne L. T. 603 189.78. Gewinn-Verteilung: Vorweg 8 % Zinsen vom Kapital, vom Rest bis L. T. 2 000 000 5 % an die Gründeranteile, von weiteren L. T. 1 000 000 3 %, von noch weiteren Beträgen 2 % ebenfalls an Gründeranteile. Der Überrest wird nach Art. 7 des Cahier des Charges procentualiter an die Regierung, an die Dette Publique Ottomane und an die Gesellschaft verteilt. Vom Überschuss bis L. T, 500 000 erhält die Dette Publique 35 %, die Regierung 30 %, die Gesellschaft 35 %; vom Überschuss bis zu L. T. 1 000 000 – 34 %, – 39 %, — 27 %; vom Überschuss bis zu L. T. 1 500 000 – 30 %, – 52 %, – 18 %; vom Überschuss bis zu L. T. 2 000 000 – 20 %, – 70 %, – 10 %; vom weiteren Überschuss 15 %, – 75 %, – 10 %. Gestattet der Gewinn eines Jahres eine 8 % Verzinsung nicht, so erhalten die Aktien Ersatz aus Erträgnissen späterer Jahre. Obige vorweg entnommenen 8 % Zinsen zuzüglich des letzt verteilbaren Gewinns bilden den Reingewinn der Gesellschaft. Er wird verteilt: Eventuell 6 % als erste Dividende, vom Rest mindestens 5 % zur Reserve, vom Übrigen 5 % an Verwaltungsrat, Überrest zur Verfügung der G.-V. Nach dem neuen Vertrag erfolgt die Verteilung des Gewinnes in folgender Weise: Vorweg 6 % Zinsen vom Kapital; ferner bei einem Reingewinn bis L. T. 1 250 000 erhält die Dette Publique Ottomane 35 %, die Regierung 30 %, die Gesellschaft 35 %, von L. T. 1 300 000–1 550 000 – 30 %, – 40 %. – 30 %, von L. T. 1 550 000–1 750 000 – 30 %, 45 % –— 25 %, von L. T. 1 750 000–2 000 000 – 30 %, –— 50 %, – 20 %, über L. T. 2 000 000 – 30 %, – 60 %, – 10 %. Bilanz am 28. Febr./13. März 1913: Aktiva: Liquide Werte 936 504.12, Vorschüsse an Tabakbauer u. andere Ausstände 219 016.96, Immobil. u. Mobil. 437 466.96, Rohtabak u. Tabakfabrikate 913 787.29, Emballage u. div. Material. 65 018.93, verschied. Debit. 105 253.30, Comptes d'ordre 117 707.99. – Passiva: A.-K. 1 760 000, Akzepte 4966.77, Kaut. 831.84, R.-F. 138 171.77, verschied. Kredit. 297 572.80, Comptes d'ordre 110 718.69, Reingewinn 482 493.67 = . T. 2 794 755.55. Gewinn u. Verlust: Einnahmen: Verkauf von Tabakfabrikaten 2 387 111.49, Verkaufs- licenzen 16 495.32, Zollgebühren f. Ausfuhr 130 893.27, Zollgebühren f. Einfuhr 6059.95, Ein- künfte von Bagdad 104 387.18, Zs. 9163.20, Diverse 94 904.02. – Ausgaben: Jährl. Pacht 750 000, Rohmaterial. u. Fabrikat.-Kosten 698 369.80, Gehälter 164 773.71, Überwachungsdienst 200 666.69, Provis. f. Verkauf 223 848.30, Transportkosten f. Tabakfabrikate 39 283.77, Re- gistrierung des Tabakanbaues 39 695.26, div. Ausgaben 149 883.24, Reingewinn 482 493.67 = Sa. L. T. 2 749 014.43. Verwendung des Reingewinns: 10 % Div. 176 000, Gewinnanteil d. Gründerrechte 17 084.68, do. der Regier. 97 382.70, do. der Dette Publique Ottomane 113 613.15, Tant. d. V.-R. 7440.66, Überweisung an den R.-F. zurückbehaltener Gewinne 70 972.49. Kurs: In Berlin: Ende 1884–1917: 101.50, –, –, 75, 91.75, –, 167.50, 168.75,1 %.. 155, 150, . 177, 232, 181.50*, 230, 41 879 5.2 1 7 „ 7 7 * „ 7 7 5 %. In Frankf, a. M.: Ende 1887–1917: 75, 92.10, 101.10, 167.50, 172, 178, 202.75, 236, 190, –, 160,