Ausländische Industrie-Gesellschaften. 549 won je 30 km Breite zu beiden Seiten der Eisenbahn im Landgebiet der South West Africa Company ausserhalb des Bezirks von 1000 engl. Quadratmeilen, jedoch mit Ausschluss der Gewinnung von Edelsteinen jeder Art, wobei nach später getroffener Vereinbarung vor- kommende Mineralfunde zu der Otavi-Ges., zu % der South West Africa Company ge- hören sollen; b) von der Deutschen Kolonial-Ges. für Südwest-Afrika 1. zur Erbauung des Bahnhofs u. der Bahnhofsanlagen in Swakopmund ein 3 ha grosses Gelände; 2. von Kilo- meter 10 der Bahnlinie an, bis zu welchem Punkte die Deutsche Kolonial-Ges. die ihr zu- stehenden Rechte in Besitz behält, das Eigentum an Grund u. Boden auf beiden Seiten der Bahn, einschl. der Bergwerksgerechtsame u. der Wasserrechte in die Bahntrace auf einer Seite begrenzenden Blöcken von 10 km Breite mit einem Abstande von jedesmal 10 km von einander, dergestalt, dass je ein der Otavi-Ges. abzutretender Block dem der Kolonial-Ges. verbleibenden Terrain an der anderen Seite der Bahntrace gegenüber liegt. Die Tiefe dieser Blöcke beträgt, soweit es sich um das Eigentum u. die Wasserrechte handelt, 10 km, für die Bergwerksgerechtsame 30 km. Wo die Bahn durch solches Gelände fährt, an welchem die Kolonial-Ges. nicht das Eigentum sondern nur Bergwerksgerechtsame besitzt, wird die Blockgrösse auf 20 km Breite u. 30 km Tiefe bei Abständen von je 20 km vergrössert. Dagegen hat die Otavi Minen- u. Eisenbahn-Ges. der South West Africa Company gegen- über die Erfüllung der an den ihr übertragenen Rechten haftenden, im vorstehenden näher bezeichneten Pflichten übernommen. Die South West Africa Company besass am 31./12.1917 19 535 Genussscheine. Dividenden der Otavi-Ges. pro 1907/08–1912/13: für Genussscheine M. 4, 6, 5, 6.50, 5, 7 pro Stück. II. Hanseatische Minengesellschaft in Berlin. Diese Ges. wurde am 7%5 1910 auf Grund der Konz. v. 26./3. 1909 u. Nachtragsverfüg. v. 1./5. 1910 als reichsgesetzl. Kolonial- Ges. v. der South West Africa Company u. der Metallurgischen Ges. in Frankf. a. M. ge- gründet, um an die Stelle der aufgelösten Hanseatischen Land-Minen- u. Handels-Ges. für Deutsch-Südwestafrika zu treten, deren Konz. durch Verfüg. v. 31./12. 1907 für verfallen erklärt worden ist. Diese neue Ges. erhielt eine 2jährige Sonderberechtig. für alle Mineralien u. auf weitere 3 Jahre für Kupfer allein im Gebiete v. Rehoboth u. Khauas. Die Ges. ist verpflichtet, innerhalb 2 Jahren mind. M. 60 000 zu bergbaul. Erforschungen aufzuwenden u. dem Fiskus als Aquivalent für die Gewähr. der Konz. ¼ aller auszugebenden Anteile u. Genussscheine auszuliefern, wobei dieses Fünftel jeweils als ohne weiteres für den Fiskus volleingezahlt zu gelten hat. Das Aktienkapital der neuen Ges. beträgt M. 1 000 000 = = 50 000, wofür die South West Africa Company u. die Metallurgische Gesellschaft A.-G. azu Frankf. a. M. je M. 280 000 = £ 14 000 in bar gezeichnet haben. Aufschliessungsarbeiten sind jetzt an verschiedenen Teilen der Konz. im Gange. III. Kaoko Land- u. Minengesellschaft, errichtet als Kolonial-Ges. am 11./4. 1895 mit dem Sitze in Berlin u. einem Grundkapital von M. 10 000 000 in Anteilen über M. 200, wovon bisher 40 000 Anteile = M. 8 000 000 begeben sind. Die Ges. hat durch Vertrag in dem urspr. zum Konz.-Gebiet der Deutschen Kolonial-Ges. für Südwest-Afrika gehörenden Kaokofeld das Eigentumsrecht an Grund u. Boden u. ausschliessl. Minenrechte über rund 100 000 qkm erworben. Innerhalb dieses Gebietes befinden sich jedoch 2 Eingeborenen- Reservate von zus. etwa 5000 qkm, an welchen die Kaoko-Ges. nicht das Eigentumsrecht, sondern nur Minenrechte besitzt. Die Ges. hat mehrere Expeditionen zur Erforschung des Gebietes auf dessen Brauchbarkeit für Ansiedler u. das Vorkommen von- Mineralien u. Guano ausgesandt, ohne indes bis jetzt endgültige Ergebnisse zu gewinnen. Die Ges. hat bisher Gewinne nicht verteilt. Die South West Africa Company besass am 31./12. 1910; 30 000 Aktien von je M. 200 = £ 10, welche zu £ 4.15 per Aktie zu Buch stehen. IV. Companhia de Mossamedes, gegründet am 10./5. 1894 mit dem Sitze in Lissabon als portugiesische Akt.-Ges., zum Zwecke der wirtschaftl. Verwertung der unter dem 28./2. 1894 von der portugies. Reg. erteilten Konz. zur Erschliess. des Distriktes von Mossamedes im Süden der Provinz Angola. Die Ges. hat das ausschl. Bergbaurecht im Konz.-Gebiet auf 29 Jahre von der Gründ. der Ges. an; nach Ablauf dieser Zeit verbleibt ihr das Eigentum an den in Betrieb genommenen Bergwerken. Die Landrechte der Ges. erstrecken sich gleichfalls auf das ganze Konz.-Gebiet, soweit nicht vorgehende Rechte Dritter verletzt werden, oder das Land für öffentl. Arbeiten benötigt wird; doch ist die Ges. verpflichtet, innerh. von 15 Jahren ein Gebiet von 100 000 ha aufzuschliessen. Lt. Be- richt der Ges. sind alle ihr durch die Konz. auferlegten Verpflicht. erfüllt, insbes. ist die Vermessung u. Inbesitznahme der 100 000 ha erfolgt. Die Ges. hat ferner das Recht, im ganzen Konz.-Gebiet zu kolonisieren, Eisenbahnen zu bauen, Quaianlagen zu errichten u. sonst. öffentl. Arbeiten zu unternehmen. Als Entgelt für die Gewährung der Konz. sind der portugies. Reg. 10 % des A.-K. für Rechnung der Provinz Angola überlassen. Die Reg. hat nach 40 Jahren das Recht des Rückerwerbs der Konz. gegen Zahl. einer Summe, die nach Wahl der Reg. entweder auf der Basis von 5 % ein Einkommen von der Hälfte des Reinertrages der Ges. während der letzten 5 Jahre liefert oder von Schiedsrichtern zu bestimmen ist. Das Konz.-Gebiet der Ges. umfasst etwa 210 000 qkm. Das A.-K. der Ges. ist in Höhe von 1 110 000 Aktien zu frs. 27 750 000 autorisiert. Davon sind ausgegeben u. vollgezahlt 610 500 Aktien zu frs. 25 = frs. 15 262 500. Die South West Africa Company besass am 31./12. 1910: 93 219 Aktien von je frs. 25, welche mit 6 sh. per Aktie zu Buch stehen. Die Ges. hat Gewinne bisher noch nicht verteilt.