550 Ausländische Industrie-Gesellschaften. V. South African Company Limited, gegründet am 26./3. 1896 unter engl. Gesellschaftsrecht, mit dem Sitze in London, u. einem autorisierten Kapital von £ 500 000, eingeteilt in 500 000 Shares über je £ 1. Die Ges. hat durch Vertrag vom 19./5. 1896 von der Companhia de Mossamedes deren Minenrechte bis 1923 in einem Areal von etwa 85 000 qkm im Konz.-Gebiet von Mossamedes erworben. Als Entgelt hat die Ges. 420 000 ihrer Shares an die Companhia de Mossamedes als vollgezahlt überlassen. Sie besitzt ihrer- seits 14 586 Aktien der Companhia de Mossamedes, welche zu verschied. Preisen in Option gegeben worden sind. Auf jeden von ihr mit Beschlag belegten „claim“ von 150 * 400 Fuss zahlt die Ges. an die Verkäuferin eine monat. Abgabe von 10 shilling während der Dauer des Bergwerksbetriebes. Die bisherigen Untersuchungen haben noch keine abbauwürdigen Vorkommen ergeben, die Ges. hat demnach auch den Bergwerksbetrieb bisher nichtbegonnen. Die South West Africa Company hat das gesamte ausgegeb. A.-K. der Ges. von £ 450 007 erworben, die insgesamt mit 5 sh. zu Buch stehen. VI. Das Südwest-afrikanische Minen-Syndikat bestand lt. Syndikatsvertrag vom 19./11. 1907 aus 32 Mitgliedern, welche Zahl sich inzwischen durch Zulassung 2 neuer Mitglieder auf 34 erhöht hat. Jedes Mitglied ist mit M. 50 000 bar beteiligt. Der Geschäfts- betrieb des Syndikats bezweckt in der Hauptsache die bergbaul. Erschliessung von Deutsch- Südwest-Afrika, die Aufsuchung, Gewinnung, Verarbeitung u. Verwertung von Mineralien aller Art. VII. Otavi Exploring Syndicate. Um die Leitung der Otavi-Ges. von aller Neben- arbeit zu entlasten, so dass sie sich voll u. ganz der weiteren Erschliess. ihrer Kupferminen widmen kann, ist ein Syndikat mit einem Kapital von £ 63 000 gebildet worden, um bis zum 1./6. 1920 die genannten Rechte zum Explorieren, Prospektieren, Fördern u. Bearbeiten der Mineralien (mit Ausnahme von Edelsteinen) innerhalb eines Areals von 1000 Quadrat- meilen Minenrechte, die der Otavi-Ges. gehören, zu übernehmen. Eine Ausnahme bilden die jetzt von der Otavi-Ges. betriebenen Minen u. deren nächste Umgebung. Das Syndikat hat sich verpflichtet, jährlich wenigstens £ 5000 für Prospektierungs- u. Aufschliessungs- arbeiten in dem genannten Areal u. für Unkosten auszugeben. Als Gegenleistung für dieses an die Otavi-Ges. verliehene Recht ist eine Beteiligung an dem von dem Syndikat durch seine Arbeiten zu erzielenden Reingewinn vereinbart worden. Zu dem Kapital hat die South West Africa Company £ 10 500 beigetragen. Landbesitz u. Minenrechte: Neben den der Otavi-Ges. übertragenen Pachtungen (ca. 339 000 ha = ca. 840 000 acres) hat die Ges. bis 31./3. 1914 etwa 285 893 ha Ackerland u. 32 032 qm Bauland in der Stadt Grootfontein verkauft. Ausserdem wurden 14 750 am Bau- plätze an die Rheinische Mission, die Katholische Mission u. für ein Krankenhaus verschenkt. Für Weidenland wurde im J. 1913 ein Durchschnittspreis von etwa M. 5 pro ha erzielt; der Preis für Ackerland belief sich auf durchschnittlich M. 13.50 pro ha. Die Ges. sucht die Siedlung zu fördern u. dabei, unter Ausschluss der Spekulation, nur wirkliche Ansiedler zu berücksichtigen. Sie will, wenn erforderlich, durch Gewährung von Barvorschüssen geeignete Personen zu dauernder Niederlass. im Schutzgebiete heranziehen. Die Farm Rietfontein, welche eine Reihe von Jahren hindurch teils als Versuchsfarm, teils zur partiellen Be- friedigung des eigenen Bedarfs der South West Africa Co. an landwirtschaftl. Erzeugnissen in eigener Regie bewirtschaftet wurde, soll von jetzt ab in grösserem Massstabe als ge- sondertes Unternehmen betrieben werden. Hierzu wird eine reichsgesetzl. Kolonial-Ges. zwecks Erwerbung u. Verwertung eines Areals von ca. 30 000 ha einschliesslich gewisser bewässerter bezw. bewässerungsfähiger Ländereien von grösserem Werte um Rietfontein gegründet werden. Das Kapital der neuen Ges. soll voll eingezahlt, M. 550 000 betragen; die South West Africa Company beteiligt sich daran mit M. 250 000. Durch eine geschlossene Vereinbarung mit dem Kolonialamt hat die Ges. dem Gouvernement des Schutzgebietes den westlichen Teil ihres Landbesitzes bis zum 1./1. 1918 mit der Massgabe zur Verfüg. gestellt, dass das Gouvernement in diesen Bereich fallende Farmen für Rechnung der Ges. zu den jeweils für den Verkauf von fiskalischem Farmland geltenden Beding. veräussern kann. Der zu berechnende Kaufpreis soll sich je nach Lage u. Qualität der Farm zwischen M. 1 u. M. 3 pro Hektar halten, zuzügl. der Kosten für Vermessung u. Vermarkung sowie für etwaige Wassererschliessung. Der Ges. bleibt das Recht der unmittelbaren Veräusserung nach Massgabe der Vereinbarung vorbehalten. Im Nov. 1908 erklärte die Ges. unter gleichzeitiger Veröffentlich. eines in den Haupt- zügen sich an die kaiserl. Berg-Verordn. für Südwest-Afrika vom 8./8.,1905 anlehnenden Bergregulativs, im Gebiete ihrer Damaraland-Konz. mit Ausnahme des der Otavi-Ges. ab- getretenen Bezirkes von 1000 engl. Quadratmeilen allg. Schürf- u. Bergbau-Freiheit, jedoch behält sich die Ges. die Gewinnung von Edelsteinen vor. Ferner errichtete die Ges. in ihrem Minengebiete eine besondere Bergbau-Abteilung, deren Beamten die erforderliche Registrierung der einzelnen Bergrechte u. die Beratung u. Belehrung der Mineninteressenten obliegt. Daneben hat die Ges. durch ihre Bergbau-Abteil. die systemat. Erforschung ihres Gebietes energisch in die Hand genommen. Durch Vertrag vom 12./4. 1899 räumte die South West Africa Company den Debeers Consolidated Mines Limited gegen Barzahl. von £ 5000 das Recht zur Gewinnung von Diamanten innerhalb der gesamten Interessenzone der South West Africa Company unte: folg. Bedingungen ein: Von jedem Diamantfunde, u. zwar in jedem einzelnen Falle, ist der