Ausländische Eisenbahnen. wird, falls und insofern jene Zahlung in irgend einem Jahre durch die Betriebseinnahme nach vorherigem Abzug von a) 25 000 hfl. für die Betriebskosten, b) 36 Cents pro Zuge kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von 5 Personen- zügen in jeder Richtung, c) dem für die 4 % ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht gedeckt wird. Wenn in irgend einem Jahre die Einnahmen die Summe der unter a), b) und c) genannten und für die 3 % ige Verzinsung der Aktien B nötigen Beträge übersteigen, so wird der Überschuss zunächst zur Rückzahlung der zinslos vor- geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest wird der Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und von dem alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentümerin 750% erhalten. Die Betriebsübernehmerin ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen, zu kaufen, nachdem sie der Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie hat alsdann zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau der Neben- bahn von der Eigentümerin ferner empfangenen Subsidien, insoweit diese bei dem Ver- kauf der Nebenbahnen zurückzuzahlen sind; c) eine Prämie von 50 000 M. oder 30 000 Hfl. Interessengemeinschaft mit der Maatschappij tot exploitatie van Staatsspoorwegen. Mit dem 1. Jan. 1917 trat die durch das Übereinkommen vom 25./11. 1916 eingegangene Interessengemeinschaft der Hollandsche Ijzeren Spoorweg-Maatschappij mit der Maatschappij tot exploitatie van Staatsspoorwegen in Kraft. Strecken: Die Gesamtlänge der eig. u. gepachteten Linien betrug im Geschäftsjahr 1917 durchschnittlich 1727.899 km. Koncession: Die Dauer derselben währt bis zum 31./12. 1940, falls der Betrieb nicht früher durch den niederländischen Staat übernommen wird. Rückkaufsrecht des Staates: Der niederländische Staat ist berechtigt, jederzeit die Bahn anzukaufen u. zwar mit einjähriger Frist auf den 31./12, 1) entweder übernimmt der Staat alle Aktiva der Ges., dann hat er alle ihre Schulden zu übernehmen u. zahlt ihr für die Aktien 100 % u. die Hälfte des Überschusses der Aktiva über die Schulden, das A.-K. u. den Gewinnsaldo, 2) oder er übernimmt die Aktiva der Ges. mit einigen Ausnahmen, dann übernimmt er alle ihre Schulden mit Ausnahme derjenigen, welche von den nicht übernommenen Aktiven herrühren u. zahlt ihr 100 % des A.-K. abzüglich 80 % des Wertes der nicht übernommenen Aktiva, ferner die Hälfte des Überschusses der Aktiva (einschl. der oben ausgeschlossenen) über die Schulden, das A.-K. u. den Gewinnsaldo; oder 3) er über- nimmt nur die eigenen Strecken der Ges., das für diese Linien u. die gepachteten Staats- bahnen erforderliche rollende Material u. Inventar, ferner diejenigen Aktiva, deren Über- nahme gesetzlich bestimmt wird, dann zahlt er ihr das urspr. Anlagekapital im Betrage von fl. 39 374 761, ferner den Aufwand für die mit Genehmig. der Regierung gemachten Verbesserungen u. Erweiterungsbauten, sowie auch für die Betriebseinricht. u. das rollende Material nach Abzug gewisser Abschreib. Der auf den Betrieb der betreffenden Linien ent- fallende Anteil wird nach Verhältnis der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren zurück- gelegten Kilometer berechnet. Kapital: hfl. 22 500 000 in Aktien à hfl. 1000. Die G.-V. v. 29./6. 1912 beschloss das A.-K. um hfl. 15 000 000 auf hfl. 37 500 000 zu erhöhen. Anleihen am 31./12. 1917: 3 % von 1888 hfl. 4 254 000, 3½ % von 1889 hfl. 27 827 000, 3 % von 1892 hfl. 8 734 000, 3½ % von 1898 hfl. 10 113 000, 4 % von 1900 hfl. 7 227 000, 3½ % von 1902 hfl. 8 544 000, 3½ % von 1905 hfl. 6 481 000, 3½ % von 1906 hfl. 11 164 000, 4 % von 1907 hfl. 5 702 000, 4 % von 1908 hfl 7 645 000, 3½ % von 1908 hfl 6 624 000, 4 % von 1910 hfl. 6 768 000, 4 % von 1911 hfl. 7 777 000, 4 % von 1913 hfl. 4 911 000, 5 % von 1915 hfl. 9 943 000, 5 % von 1915 hfl. 7 954 000. Res.-F.: Ende 1917: hfl. 6 026 902. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai oder Juni. Stimmrecht: 1–9 Aktien = 1 St., 9–19 Aktien 2 St., 20 Aktien und darüber = 3 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4 % Div. an die Aktionäre, vom Überschuss die eine Hälfte an den Staat, die andere an die Aktionäre, bis diese 6½ % Div. im ganzen erhalten, von dem etwaigen Überrest /s an den Staat, /% an die Aktionäre. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Baukost. der Eisenbahnlinien 39 374 765, Veränd. u. Erweit. d. Eisenbahnlinien 29 212 843, Verbind.-Bahn nach Rotterdam 2 338 962, Vorschüsse f. Arb. auf Eisenbahn- u. Trambahnlinien 5 242 957, Veränd. u. Erweit. von Trambahnlinien u. Betriebseinricht. 339 096, Eisenbahnlinie Alkmaar–Hoorn 837 141, Dampftramway Kwadijk Volendam 234 143, rollendes Material 40 578 051, rollendes Material von der Nied.-Rhein. Eisenbahn angekauft 651 980, Betriebseinricht. 11 662 650, Material. u. Vorrät 11 912 100, Beteil. an Unternehm. 685 400, Vorschüsse an die Niederländ. Lokalbahn 1 914 150, Kurs- verluste u. Unk. auf Anleihen 2 689 080, im Bau begriffene Arbeit., Material u. Betriebseinricht. 2 995 060, Vorschüsse an Eisenbahnen u. Trambahnen infolge von Betriebsverträgen, welche nach dem 1./1. 1890 geschlossen sind, 4 226 570, Dampftramway Schagen-Wognum 358 929, Verbind.-Bahn mit der Fabrik C. J. van Houten & Zoon in Weesp 33 956, div. Eigentum 555 356, Hlafen-Eisenbahn 1 326 864, Dampfschiffe für den Verkehrsdienst Enkhuizen–Stavoren 858 960, Beteilig. an Unternehm. 6 474 958, Amort.-Kto des unverzinsl. Vorschusses für die Anlage von Eisenbahn- u. Trambahnlinien 632 215, 3½ % Oblig. von 1908 823 000, Darlehen 187 720, Effekten 10 603 934, Prolongationen 445 000, Kasse 456 089, Forder. an die holländ. Reg.