Italienische Eisenbahnen. 583 Kaut. des V.-R. 422 500, Aktien u. Oblig. der Unterst.-Kasse der Beamten 1 403 980, Guth. b. Schatzministerium 2 417 356, Kassa 173 681, Wieder- -Eingänge zu Lasten des Staates für Ausnahme-Tarife 6080, à Kto.-Zahlung an die Aktionäre auf die Div. pro 1914 251 837. — Passiva: A.-K., ungetilgt 10073 500, GÜblig. 68 668 000, R.-F. 1 435 154, Verbrauch von be- wegl. u. unbewegl. Material 2 840 761, Guth. v. Bankiers 2 232 442, Kredit. 1 120 174, rückst. Div. 26 784, Dienst der Oblig. 1 599 265, zurückgezahltes Kapital 159 666. Unterst.-Kasse d. Beamten 1 545 690, Posten zu liquidieren 457 921, Kaut. des V.-R. 422 500, Gewinn 530 362. Sa. Lire 91 112 218. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. u. Steuern auf Oblig. 3 375 498, Tilg. der Oblig. 227 500, do. der Aktien 47 500, allg. Verwalt.-Kosten 79 353, Steuern 170 52 3, „ assiv-Zs. 132 819, Provis .für den Dienst der Aktien u. Oblig. 35 007, ausserord. Spesen u. Verbrauch an Material- 674, Entgelt an d. Cassa Depositi e „ 3895, Personallas ten auf Grund des Gesetzes 14. 77. 1912 (im Rechtsstreit) 242 231, Betriebs-Unk. 2 136 224, Gewinn 530 362 – Kredit; Staat ssubvention 5 896 307, Betriebseinnahmen 1 327 062, Zs. der Cassa Depositi e Prestiti 4366, Erträgnis des eigenen Vermögens 6850. Sa. Lire 7 234 595. Gewinn-Verwendung. z. R.-F. 26 687, 5 % Div. 503 675. Flrs Ende 1398 1910 111, 196 106.50 k kk.. .. „110, 107, –*, –, 60 %. Notiert in Berlin. Die Aktien wurden in Berlin 4./7. 1895 zu 1 1300 eingeführt. Divfdendon 1890–1915: 6%, 6, 7, 7, 7, 6¾, 6¾, 6¾, 6, 5¾, 5¾, 5, 5, 5/10* 5%, 5 % 5½, 5* , 5½, 54/ 2 50 2, 5, 4 4½ %. Div. auf die Genussse 33 = 18 390–1915: 4.10. 4.25 5, 5. 50, 6, 3.50, 3.50, 3. 50, 1, 1, 0, 0.5, 0.75, 1, 1.25, 1.25, 1, 17 1.25, 1.25, 1.25, 1.25, 1.25, 0, 0 % der Div. auf die Aktien derart, dass im Okt. eine Abschlags-Div. von 6.25 per Aktie u. im rauffolg. April die Rest Div. inkl. Super-Div. u. die Div. auf die Genussscheine gezahlt wird. Zahlst. für die Div.: Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Zahlung der Div. in Berlin zum ital. Wechselkurse. Div. pro 1915 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Direktion: Gen.-Dir. Alessandro Marangoni, Vice-Gen.-Dir. Gustavo Gaudini, Betriebs-Dir. Enrico Costanzo. Verwaltungsrat: Präs. Francesco Ceriana, Vicepräs. Eugenio Boj. 0 – – 0 Ö * ― Westsicilianische Eisenbahn. (Societa anonima della Ferrovia Sicula-Occidentale Palermo-Marsala- Gegründet: 3./9. 1878; Statut genehmigt durch kgl. v. 30./9. 1878. Zweck: Bau u Betrieb von Eisenbahnen, welche die „ Häfen u. Handelsstädte Siciliens ver bindet, in einer Gesamtlänge von 195 km; die Bahn ist seit 158 8 in vollem Betriebe. Koncession: Die Dauer derselben ist 99 Jahre v. 30./9. 1878 ab gerechnet. Rückkauf seitens der Regierung: Die italienische Regierung hat im November 1903 dem Präsidenten des Provinzial- Konsortiums für die Westsicilianische Eisenbahn a angekündigt, dass sie beschlossen hat, die Bahn am 1./1. 1905 zurückzukaufen. Da aber die Ankündigung des Rückkaufs s. Z. ohne die gesetzl. notw endige Beistimmung des Ministerrats erfolgt ist, 80s übergab die neue Regier ung im Mai 1904 den Fall einer Kommission zur Prüfung, welche sich gegen den Rückkauf der Bahn erklärte. Die Ges. vertrat jedoch den Standpunkt, dass ie ihr s. Z. unter dem früheren Ministerium angekü indigte Ver staatlic hung zu Recht bestehe, ad überreichte, da die jetzige Reg. ihr in bez zug auf den Rückkauf weder eine bestätigende eeh eine widerrufende Mitteilung gemacht und auch keine Anstaltung getroffen hatte, die anie zu übernehmen, der italien. Reg. am 1./1. 1905 einen Protest. In diesem bestand sie dem Rückkauf und erklärte, den Betrieb fortan nur auf Rechnung u. Gefahr des Staates fortzusetzen. Da auch dieser Protest keinen Et folg hatte, so sah sich die Ges. veranlasst, behufs einer schleunigeren Erledigung u. zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung der Gerichte anzurufen. Die 6 fes. verlangte den Rückkauf durch den Staat auf Grund einer Annuität, die für die Aktionäre während 50 Jahren eine jährliche Rente von Lire 12 bedeuten würde. Die Reg. behauptete, dass, die Ges. während der letzten Jahre die Unterhaltung der Bahn stark vernachlässigt habe und ungefähr 4 000 000 Lire aufwenden müsse, um dieselbe auf denjenigen Stand zu bringen, wie ihn die anderen ital. Bahnen hätten und machte ausserdem geltend, dass die Ges. gar nicht als Klägerin kompetent sei, da nicht sie die direkte Konzession habe. Das Gericht in erster Instanz, das Tribunal in Rom, ent- schied am 1./3. 1906 zu Gunsten der Ges. u. wies alle Einwände der Reg. zurück. Durch die Entscherdung des Tribunals wurde der Staat verurteilt, der Ges. 1 780 548 Lire als provisorische Titel oder vielmehr als Unterstützung zu zahlen, welcher Betrag bereits von der Ges. eingezogen worden ist, ferner wurde der Rückkauf für am 1. Jan. 1905 gültig geworden erklärt. Der römische Apl fellati ionsgerichtshof hat am 30./10. 1906 das Urteil der ersten Instanz bestätigt u. die E eosten der beiden Instanzen der Staatskasse auferlegt. Auch der römische Kassationshof als letzte Instanz wies 20./4. 1907 den Einspruch des Staates gegen die Gültigkeit der Rückkaufs-Erklärung der Westsicilianischen Eisenbahn ab u. verurteilte 3 Reg. zur Trag. der Kosten. Hierdurch ist endgültig entschieden, dass die Bahn mit Wirk, ab 1905 zurückgekauft ist. Am 1./8. 1907 übernahm die Reg. den Betrieb der Bahn. Gtte die Höhe der Annuität, welche der Staat der zu zahlen hat, konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Die Ges. hatte sie auf Lire 2 388 892 berechnet, während der vom Appellgerichtshof bestellte Sachverständige Frof Pittarelli einen Betrag von Lire