――― — ――――― 590 „„ Ausländische Eisenbahnen. Vortrag aus 1912 301 884, zus. 1 387 388 (davon R.-F. 54 275, Tant. an A.-R. 51 561, 1 % Diy- 230 000, Rückstell. für Erweiterungen u. neue Arbeiten in 1913 420 081, do. nach dem Vor- anschlag für 1914 379 425, Überweisung an Vorsichts-F. 200 000, Proportioneller Anteil für den Ankauf von Schuldverschreib. 26 812, Vortrag 25 232). – Kredit: Nettogewinn der Nord- Division 371 763, do. der Süd-Division 103 795, do. der Ost-Division 546 863, do. der West- Division 194 865, do. der Piers 155 973, do. der Agencia Comercial 139 313, do. der Tram- bahnen 6604, do. des Sand-Kto 870, Transfer-Gebühren 6, Gewinn am Wechselkurs 8211. Sa. $ 1 528 263. Dividenden 1901–1916: 2.9. 3, 28, 0, 0, 1, 2, 3 „ 0Ö― 9 Tehuantepec-N ational-Eisenbahn-Gesellschaft (Compania del Ferrocarril Nacional de Tehuantepec) in Mexiko. Gegründet: Der Gesellschaftsvertrag ist von den gesetzgebenden Körperschaften der Mexikanischen Republik am 4./6. 1902 mit Wirkung vom 1./7. 1902 genehmigt und am 31./5. 1904 sowie am 1./6. 1908 abgeändert worden. Die Dauer der Ges. ist vertragsmässig auf 51 Jahre festgesetzt, endet demnach 30./6. 1953. Die beiden Gesellschafter, nämlich die Mexikanische Regierung und die Firma S. Pearson & Son Ltd. in London, haben jedoch das Recht, nach vorheriger 6monatlicher Kündigung vom Gesellschaftsvertrage zurückzutreten, falls die Ges. einen Verlust von 5 000 000 mexik. Dollars oder mehr auf ihr Kapital erlitten haben sollte. Die Regierung hat ausserdem das Recht, vom Vertrage zurückzutreten in verschiedenen im Gesellschaftsvertrage vorgeseh. Fällen von Vertragsbruch oder Scha digung des nationalen Interesses durch den anderen Gesellschafter. Die Mexikan. Reg. löste mit Geltung vom 31./12. 1917 den gemeinschaftlichen Betriebsvertrag mit der Firma S. Pearson & Son Ltd. in London. Zweck der Ges. ist der ihr von der Regierung übertragene Betrieb der Tehuantepec- National-Eisenbahn, sowie der durch sie verbundenen Häfen Puerto Mexico (früher Coatza- coalcos) u. Salina Cruz, nebst allen dazu gehörigen schwimmenden, immobilen oder mobilen Anlagen und Zubehör. Die Ges. ist also eine Betriebsgesellschaft, da Eisenbahn und Häfen nebst Zubehör Eigentum der Mexik. Reg. sind; sie darf für sich Immobilienbesitz nicht er- werben. Die Ges. hat ferner das Recht bzw. die Verpflichtung, Schiffahrtslinien im Stillen und Atlantischen Ozean sowie im Golf von Mexiko für den Handelsverkehr längs den Küsten der Mexik. Republik und von und nach fremden Häfen einzurichten, auch kann sie wegen Errichtung solcher Linien mit anderen Ges. Pachtabkommen oder andere Abmachungen treffen oder eigene Schiffahrtsgesellschaften für diesen Zweck gründen. Der Ges. war ausserdem die Aufgabe gestellt, die bis dahin nur lokale Bedeutung besitzende Tehuantepec- Eisenbahn zu einer für den grossen Durchgangsverkehr vom Atlantischen zum Stillen Ozean u. umgekehrt leistungsfähigen Bahn auszubauen, während die Reg. den Ausbau der beiden Endhäfen der Bahn. Puerto Mexico (früher Coatza- coalcos) am Atlantischen u. Salina Cruz am Stillen Ozean in einer allen modernen Verkehrs- bedingungen entsprechenden Weise übernahm. Der Ausbau der Eisenbahn u. der Häfen ist inzwischen erfolgt. Die Eisenbahn Stellt jetzt eine 304 km lange leistungsfähige inter- nationale Verkehrslinie dar, und die Häfen gestatten das Laden u. Löschen von Seeschiffen bis zu 10 m Tiefgang für Salina Cruz bezw. bis zu 9 m Tiefgang für Puerto Mexico. Der Durchgangsverkehr auf der ganzen Linie ist mit dem 31./1. 1907 aufgenommen worden. Mit einer Reihe bedeutender amerikanischer, englischer u. deutscher Linien hat die Ges. Vereinbarungen wegen regelmäss. Dampfschiffahrts-Verbind. mit den beiden Endhäfen der Bahn getroffen; ausserdem hat sie mit der American-Hawaiian Steamship Co. (von deren Gesamt-Aktienkapital von $ 5 000 000 ein Betrag von $ 1 550 000 in ihrem Besitz ist) einen Vertrag abgeschlossen, dauf Grund dessen diese Ges., welche bisher ihre Schiffe um das Kap Horn hatte fahren lassen, ihre gesamten Frachtgüter über die Tehuantepec-Bahn leitet u. auf ihren Linien im Atlantischen u. Stillen Ozean den Dienst für die Eisenbahn- Ges. übernimmt. Die sich aus diesem gemeinsamen Durchfrachtdienst ergebenden Einnahmen fallen zu 2 Teilen an die Schiffahrts-Ges. u. zu 1 Teil an die Eisenbahn-Ges. Die letztere hat hierbei der Schiffahrts.Ges. einen gewissen jährl. Gewinn bro Tonne Durchfahrt garantiert, jedoch mit der Einschränkung, dass der Eisenbahn-Ges. in jedem Falle mind. der gemein- samen Gesamteinnahme verbleiben soll. Grundkapital: $ 7 000 000, welche zu gleichen Teilen von den beiden Gesellschaftern ein- zuzahlen sind; bis jetzt sind eingezahlt $ 4 000 000. Die weiteren Einzahlungen erfolgen nach Lage der Ges. auf Verlangen des Gesellschafters S. Pearson & Son Ltd. zu gleichen Teilen durch die beiden Gesellschafter. Die Mexikan. Reg. hat 65 % des Grundkapitals erworben u. hierdurch die Kontrolle über die Ges. 5 % Gold-Anleihe: £ 2 000 000 = M. 40 800 000 in Stücken à £ 500, 100 und 20 = M. 10 200, 2040 und 408. Zinsen 2./1. und 1./7. Coup. per 2./1. 1915 u. folg. wurden nicht bezahlt. Tilgung: Vom 1./7. 1914 ab entweder durch Rückkauf oder durch Ausl. al pari bis spätestens 30./6. 1953; vom 1./7. 1914 verstärkte Tilg. und Totalkündig. mit 6monat. Frist zulässig. Sicherheit: Für die Anleihe haften an erster Stelle die Einnahmen der Ges. Im Falle die Ges., einerlei aus welchen Gründen und zu welchem Termin, mit der nach den Anleihebedingungen festgesetzten Zins- zahlung oder Kapitalrückzahlung im Verzuge bleibt oder aufgelöst wird, so wird die An-