Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 593 bahn von Lobositz zur Elbe; Dauer dieser Konz. 90 Jahre, d. h. bis 13./6. 1986. Ferner hat die Ges. vom Staate die Lokalbahn Böhm.-Leipa nach Niemes für den Kaufpreis von fl. 1 300 000 gekauft. Bahngebiet: Die Länge der Hauptbahn Aussig-Komotau, Türmitz-Bilin, Dux-Schwaz- Kuttowitz u. Aussig-Aussig-Landungsplätze beträgt 101, 087 km, hiervon ist die Linie Aussig- Komotau in der Länge von 64,971 km u. die Strecke Auperschin-Schwaz-Kuttowitz der Biela- thalbahn in der Länge von 9,775 km doppelgeleisig. Hierzu kommen noch 118 Schleppbahnen des alten Netzes in der Gesamtlänge von 83, 673 km, wovon 74,197 km Eigentum der Aussig-Tepl. Eisenbahn sind, ferner 13 Schleppbahnen der Lokalbahn Teplitz(Settenz)-Reichenberg in der Gesamtlänge von 3,395 km, wovon 1, 912 km Eigentum der Aussig-TeplitzerEisenbahn sind. Die Baulänge der Lokalbahn Teplitz(Settenz). Reichenberg einschl. der Verbindungsbahnen Czalositz- Czernosek u. Auscha A.-T.-E.– Auscha G.-P.-W.-A. sowie der Zweigbahnen zur Station Niemes der ehemaligen Lokalbahn B. Leipa-Niemes u. zum Lokalgüterbahnhof in Reichenberg be- trägt 149,079 km. Die Baulänge der sämtl. Bahnstrecken beträgt somit 337,234 km. Einlösungsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, vom 25. Juni 1900 ab die Linien des alten Netzes unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Basis wird die mittlere Rein- einnahme der fünf besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf diese nicht kleiner sein als der für die Verzinsung der Prioritäten, für 5 % des Aktienkapitals und für die Amortisation des Anlagekapitals notwendige Betrag. Von dieser mittleren Rein- einnahme sind M. 22 000 als das ungefähre Drittel der von der Gesellschaft durch die Konversion der 4½ % Obligationen erzielten jährlichen Ersparnis in Abzug zu bringen und der so erhaltene Betrag wird als Rente den Aktionären bis zum Erlöschen der Koncession gezahlt. Infolge der mit dem 1./1. 1910 eingetretenen Tariferhöhung wurde mit dem k. k. Eisenbahnministerium vereinbart, dass bei der Bestimmung des Einlösungs- preises für das Hauptbahnunternehmen von den jeweils zugrunde zu legenden jährlichen Reinerträgnissen für das Jahr 1910 u. die folgenden Jahre 8 % jedes dieser — um das für das betreffende Jahr zu Lasten des alten Netzes bestrittene Erfordernis für Tilg. u. Verzinsung der Prior. sowie um die Pauschalzahlung von K 200 000, jedoch nicht um die event. sich ergebende Beteiligung des Staates am Reinerträgnisse gekürzten –— Reinerträgnisse in Abzug zu bringen sind. Sofern in den zu diesem Zwecke in Betracht zu ziehenden Jahren aus dem Titel der zufolge Punkt 6 des Protokolls vom 21./10. 1909 u. Punkt 3 des Übereinkommens (Wien am 5./1. 1894, Teplitz am 23./12. 1893) vereinbarten Beteiligung der Staatseisenbahn- verwalt. am gesellschaftl. Reinerträgnisse Zahlungen an die Staatseisenbahnverwalt. zu leisten wären, soll der vorerwähnte Abzug nur mit demjenigen Betrage statthaben, um welchen er höher ist als die für das betreffende Jahr aus dem bezeichneten Titel zu leistende Zahlung. Auf Ansuchen des Verwaltungsrates der Ges. hat das k. k. Eisenbahnministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium bewilligt, dass die bei den k. k. Staats- bahnen mit 1./2. 1918 wirksam gewordenen Personentarifzuschläge von 50 % vom 20./2. 1918 ab auch auf den Linien der Aussig-Teplitzer Eisenbahn erhoben werden dürfen, jedoch nur auf Widerruf u. abhängig von dem Fortbestande der zugestandenen Zuschläge bei den k. k. Staatsbahnen u. unter dem Vorbehalte, dass ein Teil der erzielten Mehreinnahmen bei der Berechnung der konzessionsmässigen Rente für die Einlösung des Hauptbahnnetzes ausgeschieden werden müsse. Das bezügliche Protokoll vom 5./2. 1918 wurde von der G.-V. vom 30./4. 1918 genehmigt. Gewinn-Anteil des Staates: Auf Grund der mit der Staatsverwaltung abgeschlossenen Protokollarvereinbarungen vom 10. Mai 1893 u. vom 13./11. u. 14./11. 1906 wurden in Be- rücksichtigung der nachbarlichen Beziehungen mittels eines von dem k. k. Handelsministerium genehmigten Übereinkommens zwischen den k. k. österr. Staatsbahnen und der Aussig- Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft die Gemeinschaftsverkehre in der Weise geregelt, dass beide Teile entsprechend daran teilnehmen. Hierfür leistet die Aussig-Teplitzer Eisenbahn- Gesellschaft an den Staatsbetrieb vom 1. Jan. 1893 angefangen einen jährlichen Pauschal- betrag von fl. 6. W. 100 000. Die k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft ist ferner verpflichtet, ausser dem vorstehend bezifferten Pauschalbetrage noch weiter vom 1. Jan. 1893 angefangen jährlich die Hälfte jenes Überschusses der k. k. Staats-Eisenbahn- verwaltung zu überweisen, um welchen das Reinerträgnis des Unternehmens nach erfolgter Abrechnung des Pauschalbetrages von K 200 000 = fl. 100 000 den Jahresbetrag von K 4 800 000 = öfl. 2 400 000 übersteigen sollte. In dem Protokoll vom 21./10. 1909 wurde die Grenze für den Eintritt der Beteiligung der Staatseisenbahnverwaltung am Reingewinn für das Jahr 1910 u. die folgenden Jahre von K 4 800 000 auf K. 3 500 000 mit der Massgabe herabgesetzt, dass von K 3 500 000 bis K 4 000 000 10 %, von K 4 000 000 bis K 4 800 000 20 % der Staatseisenbahn zu überweisen sein werden. Laut Erlasses des Eisenbahn-Minist. vof 1./3. 1912 wird das Ausmass der Beteilig. des Staates am Reinertrage der A.-T.-E. dahin er- höht, dass vom Überschusse über den Jahresbetrag von K. 4 400 000–4 800 000 statt 20 % 25 % berechnet werden. In Hinsicht auf die im Übereinkommen vom 5./1. 1894 vereinbarten Überweisung der Hälfte jenes Überschusses, um welchen das Reinerträgnis den Betrag von K 4 800 000 übersteigt, an die Staatseisenb.-Verwalt. ist eine Ander. nicht eingetreten. Der Ge- winnanteil des Staates betrug pro 1893–1917: fl. 233 394.97, fl. 410 043.78, fl. 477 876.52, fl. 604 471.19, fl. 547 612.95, f. 463 949.68. fl. 430 211.67, K 442 961.38, K 200 000, K 200 000, K 200 000, K 200 000, K 200 000, K 200 000, K 251 355.47, K 200 000, 200 000, 200 000, 200 000, 278 031.44, 258 083.80, 203 433.66, 200 000, 200 000, 200 000. Staatspapiere etc. 1918/1919. 7. XXXVIII