600 Ausländische Eisenbahnen. (alljährl. mind. 40 km) zweite Geleise fertigzustellen sind, auf den übrigen Strecken von 147, 468 km Baulänge nur nach Bedürfnis, d. h. soweit tägl. 42 (resp. 44, resp. 48) Züge verkehren. Weitere Vereinbarungen galten dem Bahnhof Karlsbad. Lt. Vereinbarungen v. 17./10., 24./10. u. 3./11. 1910, genehmigt durch den Eisenbahn- u. Fin anzminister lt. Erlass des Eisenbahnmin. v. 8./2.1911 verpflichtete sich die Ges. zum Bau des Zentralbahnhofes in Karlsbad den Betrag von K 2 500 000 an die Staatsverwaltung zu zahlen. Im Falle der Einlösung der gesellschaftlichen Bahnlinien durch die Staatsverwaltung wird von demjenigen Betrage, welcher zufolge Punkt 1 Ziffer 2 des Protokolls v. 15./6. 1897 und Ziffer 2 der gegenwärtigen Vereinbarung seitens der Ges. für den im Zeitpunkt der Einlösung noch nicht durchgeführten Ausbau des zweiten Gleises der Linie Prag (Bubna)-Eger an die Staatsverwaltung zu refundieren sein wird, der Betrag von K 800 000 nebst 4 % jährl. einfachen Zs. in Abzug gebracht. Bezüglich des Teilbetrages von K 1 700 000 hat eine Rückerstattung an die Ges. im Falle der Einlösung mit oder nach 1./1. 1918 überhaupt nicht, im Falle einer früheren Einlösung in nachstehender Weise stattzufinden. Erfolgt die Einlösung vor dem 1./1. 1918, so sind K 242 858 zurückzu- erstatten. Die Legung des zweiten Gleises in den gegenwärtig eingleisigen Teilstrecken der Linie Prag (Bubna)- Eger wird von der Staatsverwaltung erst im Falle eines nach- weisbaren aktuellen Verkehrsbedürfnisses (täglich 44 Züge durch zwei aufeinander folgende Jahre) gefordert werden. Das Protokoll v. 31./1. 1918 enthält die Bedingung, dass im Falle der Einlösung des gesellschaftl. Bahnunternehmens bei der Ermittlung der Einlösungsrente von den Einnahmen aus dem Zivil-Personenverkehr der in Betracht kommenden Jahre ein Abzug zu machen ist, welcher von der Höhe des jeweiligen, auch unter Berücksichtigung der „sonstigen Auslagen“ zu berechnenden Betriebskoeffizienten des Gesamtnetzes abhängig ist; dieser Abzug beträgt, wenn sich der Betriebskoeffizient mit höchstens 67 % errechnet, 20 % jenes Betrages, um welchen die Einnahmen aus dem Zivil-Personenverkehr in dem betreffenden Jahre die Einnahmen aus dem Zivil-Personenverkehr des Geschäftsjahres 1917 übersteigen, u. sinkt, wenn der Betriebskoeffizient jeweils um ein volles Prozent steigt, jeweils um 1 % der Mehreinnahme, so dass bei einem Betriebskoeffizient von 87 % oder mehr von einem Abzug ganz abgesehen wird. Diese Bedingung tritt jedoch erst mit dem 1. Januar des auf den Friedensschluss mit sämtlichen, am 31./1. 1918 mit Oesterreich-Ungarn im Kriege befindlichen europäischen Mächten folgenden Kalenderjahres in Kraft. Steuer- freiheit: Die Strecke Krupa-Kolleschowitz war von der Einkommen- u. Erwerbsteuer bis 17./5. 1912 befreit; jetzt sind alle Strecken steuerpflichtig. Die Ges. erhob Klage gegen die Heeresverwaltung auf Zahlung des Gewinnentganges von K 2 500 000, den sie der Ein- schränkung des Betriebes bei Beginn der Mobilisierung u. der Einführung des Kriegs- fahrplans zuschreibt. Steinkohlenwerk Buschtéhrad-Rapitz umfasst ein Grubenfeld von 1 815 874 Klafter. Ge- fördert wird jetzt aus dem Ferdinand-, Franz Josef- u. Tragy-Schacht u. hieraus 1917: 343 514.3 t (1916: 370 252.2 t) Kohlen mit einem beiden Netzen gemeins. Betriebsüberschuss von K 615 208 (1916: K 516 458) erzielt. Der Verwaltungsrat beschloss in der Sitzung vom 24./6. 1918, einer für den 30./7. 1918 einzuberufenden a. o. G.-V. den Antrag auf Verkauf des Steinkohlen- werks Buschtiehrad-Rapitz an die Prager Kreditbank für einen Kaufpreis von ca. 18 000 000 K vorzulegen, der von der a. o. G.-V. angenommen wurde. Im Mai 1916 erwarb die Buschtéhrader Eisenbahn-Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Aussiger Chem. Verein die bisher unerschloss. Kaestner'schen Grubenfelder im Falkenauer Revier mit einer jährl. Förderungsmöglichkeit von 500 000 t zu einem Preise von ca. M. 2 000 000. Am 8./2. 1917 wurde alsdann die Falkenauer Kohlenbergbau A.-G. gegründet mit einem A.-K. von K 4 000 000, wovon die Buschtéhrader Eisenbahn K 1 980 000 übernahm. Das ehemals Kästnersche Grubenfeld umfasst 27 einfache u. 12 Doppel-Grubenmassen im Ausmasse von 2 290 916 am u. Überscharen von 160 248.24 qm. zusammen demnach 2 451 164,24 qm. Die Kohle soll grundsätzlich nur an die Buschtéhrader Eisenbahn u. an den Österreich. Verein für chemischéè u. metallurgische Produktion, welcher nächst Falkenau eine neue Kalkstickstoff-Fabrik errichtet, abgegeben werden. Koncessionen: 80 Jahre vom Datum der Konc.-Erteilung bei der Konc. v. 11./1. 1867, 90 J. vom Tage der Betriebseröffnung bei der Konc. v. 1./7. 1868. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, von 1898 ab die Bahn anzukaufen; er muss für die Aktie mind. eine für die Dauer der Konc. zu gewähr. Rente von 5 % u. die nötige Tilg.-Quote geben. Kapital: K 22 680 000 = fl. 11 340 000 in Aktien Lit. A à K 1050 = öfl. 525, wovon Ende 1917 getilgt sind K 691 950, K 34 600 000 = fl. 17 300 000 Aktien Lit. B à K 400 = fl. 200. Die Besitzer der Aktien Lit. A haben Anspruch auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. A, die Besitzer der Aktien Lit. B auf die Erträgnisse des Bahnnetzes Lit. B. Die Erträgnisse aus den Steinkohlenwerken Buschtéhrad-Rapitz gehören den Aktionären Lit. A u. Lit. B zu gleichen Teilen. Übersteigt jedoch nach einem Betriebsjahre der als Super-Div. zu verteilende Rest des Reingewinns einer Unternehm. 5 % ihres A.-K., so ist der diese 5 % übersteigende Mehrbetrag in 2 Hälften zu teilen u. die eine Hälfte an die Aktionäre u. Genussscheininhaber der Lit. A. u. die andere Hälfte an die Aktionäre der Lit. B-Unternehm. unter angemessener Abrundung zu verteilen. Die Tilg. der Aktien erfolgt innerh. der Dauer der Konc. nach einem Tilg.-Plan: gegen die verl. Aktien, die zum Pariwerte eingelöst werden, werden Genussscheine verabfolgt, die auf den Anteil an der Div., welche nach Auszahl. von 5 % der Aktieneinlage an die Be- sitzer der nicht getilgten Aktien noch zur Verteil. gelangt, Anspruch haben. Tilg. jetzt ein- Bestellt, wird erst nach Tilg. der Oblig. 1954 wieder aufgenommen. 9 ..