―― IÖsterreich-Ungarische Eisenbahnen. 619 Direktion der ungar. Berg- u. Hüttenwerke u. Domänen: Dir. Bela Veith, k. ungar. Hofrat, Dir. Gustav Tavy von Ferenczfalva, k. ungar. Ministerialrat. Direktion der österr. Werke u. Fabriken: Dir. Ing. Ernst Prossy. Gemeinsames Sekretariat: Gen.-Sekretär Carl Neblinger. Verwaltungsrat: In Wien; Präs. Se. Exz. Dr. Karl Ritter von Leth, Geh. Rat Minister a. D., Carlos Fürst Clary u. Aldringen Durchlaucht, Dr. techn. h. c. Georg Günther, Joh. Hottinguer, Dr. Maximilian Freih. von Mayr, Hugo von Noot, Dr. Richard Reisch, Dr. Ludwig Schüller, Alexander Prinz Thurn u. Taxis Durchlaucht. In Budapest: Präs. Se. Exz. Baron Friedrich Harkänyi, Gust. Pereire, Alexander Weiner, Manfred Weiss von Csepel. K. k. priv. Prag-Duxer Eisenbahn in Prag, Graben 10. (Verstaatlicht seit 1./1. 1892.) Gegründet: Konz.: 25./6. 1870, 4./9. 1872, 30./9. 1881 u. 23./12. 1882. Dauer: Bis 1./11. 1963. Der Betrieb der Bahn wurde 1884 mit dem der Dux-Bodenbacher Bahn vereinigt u. vom Staate für Rechnung der Ges. geführt. Mit Erlass v. 22./9. 1891 wurde staatl. Einlös. per 1./1. 1892 verfügt. Die streitigen Punkte wurden durch Übereinkommen v. 25./7. 1892 be- glichen. Die Reg. übernahm die der Prag-Duxer Eisenbahn gehör. Linien Prag (Smichow)- Obernitz Duxnebst Obernitz-Brüx, Brüx-Oberleutendorf-Ossegg-Klostergrab, Zlonitz-Hospozin u. Klostergrab-Niklasberg (Mulde) mit allen dazu gehörigen beweglichen u. unbeweglichen Sachen mit Einschluss des Fahrparks etc. mit Wirkung vom 1. Jan. 1892. Der Gesellschaft verbleibt das aus der Bilanz pro 1891 ausgewiesene Aktivum, welches sich nach Deckung der dortselbst aufgestellten Passivposten ergibt. Ferner verbleibt ihr der Reservefonds, jedoch nur soweit derselbe effektiv vorhanden bezw. durch die Prioritäts-Emission von 1891 refundiert werden wird, dagegen steht der Gesellschaft kein wie immer gearteter Anspruch auf denjenigen Teil des Reservefonds zu, welcher in der Bilanz pro 1891 zwar ausgewiesen erscheint, jedoch tatsächlich zu Investitionen oder anderen gesellschaftlichen Zwecken verausgabt worden ist. Die ermittelte Einlösungsrente betrug fl. 1 665 000 u. nach Abzug der mit 10 % fixierten Steuer verblieb eine keinem weiteren Steuerabzuge unter- liegende Rente von fl. 1 489 500, herabgesetzt durch Protokollarübereinkommen v. 22./2. 1896 auf K 2 939 000 = fl. 1 469 500 mit Wirkung ab 1./1. 1897. Diese auf den obenerwähnten Linien eisenbahnbücherlich sichergestellte Einlösungsrente wird der Gesellschaft in halb- jährigen, am 30. Juni u. 31. Dez. jeden Jahres fälligen Raten, bis Ablauf der Konzession (1962) ausbezahlt werden. Vom 1. Jan. 1893 angefangen, übernimmt die Staatsverwaltung für Rechnung der Gesellschaft die Besorgung des Dienstes für die Prior.-Anleihen. Hiernach verbleibt für die Aktien aus der Rente eine jährliche Dividende von K 8 = fl. 4 pro Aktie gesichert event. unter Heranziehung des Reservefonds; für 1893/94 erhielten die St.-Aktien infolge Steigens des Goldagio weniger. Die Regierung war bis zum 31./12. 1910 ab 2./1. 1898 berechtigt, an Stelle der noch nicht fälligen Einlösungsrenten eine Kapitalzahlung in der Weise zu leisten, dass dieselbe die dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. zur Selbstzahl. übernimmt u. der Ges. ausserdem jenen Betrag in bar oder in 4 % abzugsfreien Staatsschuld- verschreib. ausfolgt (zum Kurswerte, jedoch nicht über pari zu berechnen), welcher dem noch nicht getilgten A.-K. gleichkommt. Dieses Optionsrecht musste bis spät. 30./9. 1910 ausgeübt werden. Da die Regierung bis zu diesem Termin von ihrem Optionsrechte keinen Gebrauch gemacht hat, so ist das Recht des Staates auf Umtausch der Aktien der Ges. gegen Staatsoblig. erloschen u. der bisher unter Mitsperre des Staates verwahrte Spez.-F., bestehend aus M. 1 915 000, 3 % Oblig. der Ges., freies Eigentum der Ges. geworden. Kapital: K 10 800 000 = fl. 5 400 000 in 54 000 St.-Aktien à K 200 = fl. Silb. 100 u. K 9 993 000 = fl. 4 996 500 in 33 310 Prior.-Aktien à K 300 = fl. Silb. 150. Die G.-V. v. 9./8. 1892 beschloss, das St.-Aktienkapital von fl. 8 100 000 auf fl. 5 400 000 durch Abstempel. der St.-Aktien von fl. 150 auf fl. 100 zu reduzieren. Tilg. der Prior.-Aktien spät. nach Tilg. der Prior.-Oblig., hiernach innerhalb der Konzessionsdauer Tilg. der St.-Aktien. Lt. Proto- kollarübereinkommen v, 22./2. 1896 wurde ein vom Ministerium genehmigter Aktien-Tilg.- Plan ausgefertigt. Hiernach werden die Prior.-Aktien mit fl. 150 u. nach deren vollständiger Tilg. die St.-Aktien mit fl. 100 mittels einer gleichbleibenden Jahresquote ab 1./1. 1896 bis 30./6. 1962 getilgt. Die G.-V. v. 24./10. 1896 beschloss Rückzahl. der gesamten Prior.-Aktien durch Aufnahme einer weiteren Anleihe. doch konnten bisher entscheidende Schritte nicht unternommen werden In der G.-V. v. 18./5. 1918 wurde beschlossen, dass die Ges. berechtigt sein soll, die Vorzugsaktien anstatt durch Verlos auch durch freihänd. Rückkauf zu tilgen. Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tilg.-Planes u. der neuen Satzungen rück- ständigen Verlos. der Vorzugsaktien sollen nur insoweit nachzuholen sein, als die Ges. nicht aus ihrem eigenen Besitz an Vorz.-Aktien die erforderliche Anzahl vernichtet. Bisher hat die Reg. diese schon in der G.-V. v. 20./5. 1916 beschlossene Satzungsänderung nicht genehmigt, die Verwaltung erklärt aber in ihrem Bericht für das Jahr 1917 die begründete Hoffnung zu hegen, dass die Reg. die Genehmigung erteilen wird. 3 % Prioritäts-Anleihe von 1896. Emittiert deutsche M. 48 948 000, It. Beschluss vom 14./3. 1896 hiervon M. 42 906 000 zur Konvertierung bezw. Einlös. der per 1./3. 1897 verlosten 4 % Anleihen von 1884 u. 1891, ferner reserviert M. 3 642 000 zur freiwilligen Konvertierung der 5 % Anleihe von 1883 u. restl. M. 2 400 000 zur Stärkung der R.-F. In Umlauf Ende 1917: M. 39 096 000. Stücke in deutscher u. französischer Sprache; deutsche à M. 300, 1500,