Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 623 bis 21./4. 1975; ferner 2) der Zweiglinie nach Station Parsch der k. k. österr. Staatsbahnen u. der Gaisbergbahn, Konz. vom 15./10. 1892 bis 21./3. 1975; sodann 3) der Drahtseilbahn auf die Festung Hohen-Salzburg, Konz. vom 2./7. 1888 bis 21./4. 1975, 4) der Sekundärbahn von Salzburg-Bahnhof über Oberndorf nach Lamprechtshausen mit Anschluss an die k. k. Staatsbahnen u. an die Linie Salzburg-Bahnhof über Hellbrunn nach St. Leonhard-Drachen- loch, Konz. vom 10./4. 1895 bis 21./4. 1975, 5) Ausbau der Linie St. Leonhard-Landesgrenze. Für diese neue Strecke wurde der Baukonsens seitens des österr. Eisenbahnministeriums mit Erlass v. 21./2. 1907 auf Grund der Bestimm. der Konz.-Urkunde v. 21./4. 1885 erteilt. Ferner die Erricht., Erwerb. oder Pachtung anderer Linien u. Kommunikationsmittel, oder der Betrieb des Speditionsgeschäfts, von Hotels etc. Wegen Elektrisierung der Linien Salzburg-St. Leonhard-Gartenau-Reichsgrenze u. Karo- linenbrücke-Parsch wurde am 17./12. 1907 ein neuer Vertrag mit der Gemeinde Salzburg ab- geschlossen, der von der a. o. G.-V. v. 4./1. 1908 genehmigt wurde. Der elektr. Betrieb wurde im Juli 1909 aufgenommen; für die Stromliefer. innerhalb des Territoriums der Stadtgemeinde Salzburg wurde ein Vertrag mit den städt. Elektrizitätswerken in Salzburg abgeschlossen, während die ausserhalb des Stadtgebietes Salzburg gelegenen Bahnlinien ihren Strom von dem den Elektrizitätswerken in Salzburg gehörigen Kraftwerke „Eichetmühle“ bei Grödig beziehen. Lt. Vertrag vom 8./3. 1909 mit der Stadtgemeinde Salzburg übernahm die Ges. den Betrieb der elektr. Stadtbahn für Rechnung der Stadtgemeinde. Dieser Betriebsvertrag, welcher mit dem 31./12. 1911 ablief, wurde durch einen neuen Vertrag, angenommen von dem Gemeinderat der Stadt Salzburg am 23./12. 1911 u. von der Ges. am 8./1. 1912, bis 31./12. 1916 verlängert. Erfolgt am 31./12. 1915 von keiner Seite eine Kündig., so läuft der Vertrag automatisch weiter u. zwar derart, dass er am 31./12. des der Kündig. folg. Kalender- jahres erlischt. Der Betrieb wird auf Rechnung u. Gefahr der Stadtgemeinde geführt u. erhält die Ges. für die Betriebführung 4 % der jährl. Bruttoeinnahmen. Folgende neue Projekte beschäftigen die Ges.: 1) die Verlängerung der Linie Salzburg-Lamprechtshausen nach Hackenbuch; 2) die Erbauung einer Lokalbahn von Lamprechtshausen nach Mattighofen; 3) der Bau der Linie Nonntal-Grossgmain; 4) die Verbindungslinie von der Station St. Leon- härd mit der Stadtgemeinde Hallein. Die Ges. besitzt K 26 600 Prior.-Aktien u. K 81 100 St.-Aktien der Gaisbergbahn. Die G.-V. v. 26./6. 1915 genehmigte den Betriebsvertrag mit der Gaisbergbahn. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem k. k. Eisenbahnministerium hat die Ges. beschlossen, die Linie Salzburg-Lamprechtshausen an das k. k. Staatsärar zu verkaufen. Obwohl über den Kaufpreis noch keine Einigung erzielt wurde, hat das k. k. Eisenbahnministerium diesen Ankauf doch im Artikel XIV der Lokalbahnvorlage vorgesehen. Durch den Kriegsausbruch ist die Erledigung auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben. Steuerfreiheit: Die Steuerfreiheit für die Linie Salzburg-Hangender Stein mit der Ab- zweigung Karolinenbrücke-Parsch endete am 21./4. 1915, jene der Linie Salzburg-Lamprechts- hausen endet am 29./4. 1920; die Drahtseilbahn geniesst überhaupt keine Steuerfreiheit. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf der Konz. ad 1–5 fällt das Eigentum der Unternehm- ohne Entgelt dem Staate resp. der Stadtgemeinde Salzburg zu. Gegen Entschädig. kann der Staat die Unternehm. zu 1, 2 u. 4, die Stadtgemeinde Salzburg die Unternehm zu 3 auch schon vor Ablauf der Konz.-Zeit erwerben. In diesem Falle zahlt der Staat für die noch fehlende Konz.-Dauer eine mind. 5 % Rente oder eine dementsprechende Kapitalsabfind., die Stadtgemeinde Salzburg für das Unternehmen zu 3 die gleiche Entschädig. Die Linie Salzburg-Lamprechtshausen ist nach langwierigen Verhandlungen mit dem k. k. Eisenbahn- ministerium an das k. k. Staatsbahnärar verkauft worden. Obwohl über den Kaufpreis noch keine volle Einigung erzielt wurde, hat das k. k. Eisenbahnministerium diesen Ankauf doch im Artikel XIV der Lokalbahnvorlage vorgesehen. Kapital: K 4 660 000 = fl. 2 330 000 in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Aktien werden nach einem Tilg.-Plane innerh. der Konc.-Dauer der Lokalbahnen im Wege der Verl. oder des freih. Rückkaufs getilgt; an Stelle der durch Verl. getilgten Aktien werden Genussscheine verabfolgt, welche auf die Super-Div. Anspruch haben. Die Verlos. der Aktien ruht bis 1919, doch wird die Amortisationsquote gemäss des Tilgungsplanes dem Reingewinn jährlich entnommen und dadurch das Tilgungskto II sukzessive ausgeglichen. Bisher getilgt K 229 600. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Juni. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. die Aktien müssen spät. 8 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst der für die planmässige Tilg. des A.-K. erforderliche Betrag, sodann bis 5 % Div. für die noch nicht getilgten Aktien, von dem etwaigen Überschuss eine von der G.-V. zu bestimmende Tant. an den V.-R., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Bahnanlagekto: Salzburg-Reichsgrenze 1 272 009, Karo- Iinenbrücke-Parsch 218 215, Salzburg-Lamprechtshausen 2 356 000, Seilbahn Hohensalzburg 442 819, Pferdebahn 130 504; Omnibuslinien 85 994, Restaurat.-Anlage Seilbahn mit Inventar 154 458, Bauerweiter.-Kto I. Teil 209 610, do. II. Teil 433 734, Bahnhofumbau Salzburg u. Elektrisierungs-Kto 2 310 412, Realitäten 131 813, Inventar 21 717, Materialvorrat 99 847, Effekten 161 067, Depos. 88 000, Debit. 170 642, Kassa 10 858, Projektekto 46 870, Tilg.-Kto I 30 229, do. II 39 200. – Passiva: A.-K. 4 430 400, Amort.-Kto 229 600, alte Div. 4515, Spar- kassa Innsbruck Anleihekto 709 492, do. Tilg.-Kto 40 508, Sparkassa Salzburg Anleihekto 1 763 241, do. Tilg.-Kto 36 759, do. Anleihe-Kto II 29 526, do. Anleihe-Kto III 494 688, do- Tilg.-Kto III 5312, Sparkassa Linz Anleihe-Kto 28 539, Subventionen 250 000, Zs.- u. Amort.,