674 Ausländische Eisenbahnen. Konzession: 99 Jahre vom 15./27. Okt. 1890 ab. Vertrag mit der türkischen Regierung. Die Regierung garantiert der Ges. eine jährl. Bruttoeinnahme von frs. 14 300 für jeden im Betrieb befindl. Bahnkilometer. Als Unterlage für die Garantieverpflicht. hat die Kaiserlich Ottomanische Regierung die Zehnten der Sandjaks Salonik und Monastir überwiesen. Der Dienst der Zehnten wird durch die Administration der Dette Publique Ottomane besorgt. In den Geschäftsjahren 1908, 1910, 1911, 1912 u. 1913 ist die Garantie nicht nur nicht in Anspruch genommen, sondern es sind der Regierung auf ihren Anteil an dem Überschusse frs. 4034.27, 78 948.87, 82 934.56, 296 646.91, 262 792.73 ausgezahlt worden. Für 1914–1916 betrug der Garantiezuschuss frs. 498 050.83, 1161 454.81, 3 129 787.23. Durch den Bukarester, den türkisch-griechisch u. türkisch- serbischen Frieden sind Griechenland u. Serbien in alle Rechte u. Pflichten der Türkei gegenüber der Ges. eingetreten. In Ausführung des Beschlusses des griech. Ministerrates vom 1./10. 1915 teilte die griech. Reg. am 2./10. 1915 der Ges. mit, dass sie sich durch die ausserordentlichen u. abnormen Verhältnisse in die Notwendigkeit versetzt sehe, die Direk- tion u. den Betrieb der auf griech. Gebiet befindlichen Linie der Ges. selbst in die Hand zu nehmen. Eine am 16./12. 1915 seitens der Ges. hiergegen eingereichte Rechtsverwahrung blieb ebenso unbeantwortet wie das Verlangeu um Bezahlung der der Ges. seitens der griech. Reg. aus den Transport-Einnahmen u. der kilometrischen Garantie geschuldeten Beträge. Am 3./6. 1916 hat die französisch-englische Orientarmee die Linie der Ges., so- weit sie sich nicht in der Hand der Truppen der Zentralmächte befand, okkupiert u. den Betrieb an sich gezogen. Da der Repräsentant der Ges. vom Oberkommando der Orient- armee am 17./6. 1916 des Landes verwiesen wurde, so ist die Ges. seit dieser Zeit über die dortigen Vorgänge nicht mehr unterrichtet. Da seit 1915 keine Betriebseinnahmen mehr in die Kasse der Ges. geflossen sind u. ihr die kilometrische Garantie für das Ge- schäftsjahr 1916 in Höhe von frs. 3 129 787.23 wie die für die Jahre 1914 u. 1915 rück- ständigen Garantiezuschüsse (frs. 1 659 505.68) von der griech. Reg. nicht ausgezahlt worden ist, sind die liquiden Mittel der Ges. so erschöpft, dass es ihr nicht möglich war, die am 2./1. 1917 fällig gewordenen Oblig. u. Oblig.-Zinsscheine einzulösen. Rückkaufsrecht: Nach Ablauf von 30 Jahren seit der Konzessionserteilung hat die türkische Regierung jederzeit das Recht, gegen Zahlung einer jährlichen Summe, welche 50 % der durchschnittlichen Jahresbruttoeinnahme der vorhergehenden 5 Jahre, mindestens aber frs. 10 000 per Kilometer beträgt, die Bahn zu erwerben. Der durch Taxe festzustellende Wert der Betriebsmittel, Materialien, Inventar und Vorräte wird der Gesellschaft erstattet. Die Zahlung des Kaufpreises ist sicherzustellen. Kapital: frs. 10 000 000 Vorz.-Aktien und frs. 10 000 000 St.-Aktien, beide Gattungen mit 50 % Einzahlung. Die Vorz.-Aktien haben vor den St.-Aktien ein Vorzugsrecht auf 5 % Div. Stücke à frs. 500. Aktien nicht gehandelt. Von dem A.-K. befinden sich fast alle Vorz.-Aktien u. St.-Aktien im Besitz der Betriebs-Ges. der Orientalischen Eisenbahnen. 3 % Obligationen: frs. 60 000 000 = M. 48 480 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1916: frs. 56 366 500 in Stücken à frs. 500, 2500, 5000 = M. 404, 2020, 4040. Zs.: 2./1., 1./7. Coup. per 2./1. u. 1./7. 1917 u. die per 2./1. 1917 verlosten Stücke wurden bei Fällig- keit nicht eingelöst, aber von den Zahlstellen angekauft. Coup. per 2./1. 1918 wurde bei der Fälligkeit nicht eingelöst. Tilgung: Durch Verl. am 1./10. per 2./1. von 1893 ab nach einem Tilgungs-Plane bis 1989; Verstärkung und Totalkündigung jederzeit zu- lässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württemb. Vereinsbank; Konstantinopel: an der Gesellschaftskasse. —– Zahlung der Coup. u. der verlosten Oblig. in Deutschland in Mark, u. zwar mit M. 6.06, resp. 30.30, 60.60 für den halbjährigen Coupon, mit M. 404, 2020, 4040 für das verloste Stück. Aufgelegt am 4. März 1893 frs. 32 000 000 zu 58 %. Beim Handel an der Börse 1 St. = M. 404, 2020, 4040. Kurs Ende 1893 – 1916: In Berlin: 56.40 (kl. 56.60), 61.10, 53.20 (kl. 54), 53 (kl. 53.50), 57.75 (kl. 58.80), 59 (kl. 60), 56.75 (kl. 59.90), 57 (kl. 59.25), 56.75 (kl. 59.25), 64.20 (kl. 64.80), 62.60 (kl. 64.50), 64.60 (kl. 66.40), 65 (kl. 67.30), 65.60 (kl. 67), 62.50 (kl. 65), 62.90 (kl. 66.10), 67, 68.60 (kl. 70), 64.75 (kl. 66.50), 62.75 (kl. 64.50), 63 (kl. 64.90), –*, –, 48 %. – In Frankfurt a. M.: 56.20, 61, 53.40, 53, 57.70, 59.30 (kl. 60.50), 56.90 (kkl. 59.05), 56.90, 56.30, 64.50, 62.40, 64.30 (kl. 66.70), 65.10, 66.10, 62.40, 63, 67, 68.10, 64.90, 62.50 (kl. 65.10), 62.80 (kl. 64.50), –*, –, 48 %. – In Hamburg: 55.75, 61, 53.60, 53, 57.25, 58.25, 56.25, 56.25, 56.50, 63.75, 62.25, 63.70, 64.50, 65.25, 61, 62, 66.25, 68, 64.50, 62, 62.90, –*, –, 48 %. – In München Ende 1902–1916: 64, 62.25, –, 64.70, –, 62.20, 63, 66.50, 68, 64.80, –, 62.80, –*, –, 48 %. Usance: Der Handel versteht sich vom 2./1. 1918 ab ohne Zinsberechnung für Stücke einschl. Coup. per 1./1. 1918. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinn-Verteilung: 5 % Vorzugsdividende an die Vorzugs- aktien, vom Überschuss 5 % zum Reservefonds, bis derselbe 10 % des Aktienkapitals erreicht, und 5 % als Tantieme an den Verwaltungsrat, hierauf weiter 1 % Dividende auf die Vorzugsaktien, dann 4 % Dividende auf die Stammaktien; Rest gleichmässig unter Stamm- und Vorzugsaktien. Sind die Erträge eines Jahres nicht ausreichend, um 5 % auf die Vorzugsaktien zu verteilen, so kann der Fehlbetrag aus dem Reserve- fonds entnommen werden. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Nicht einbez. A.-K. auf Vorz.-Akt. 5 000 000, do. St.- Akt. 5 000 000, Bahnbaukto 67 787 323, roll. Material 2 356 191, Inventar 131711, Materialvorräte