60 Ausländische Eisenbahnen. Bonds 890 440, Zs. auf die I. Terminal and Unifying Mortgage Bonds 407 750, Zs. auf Equipment Trust Oblig. 87 033, Zs. auf nicht fundierte Schuld 7829, Pacht für Mitbenutzungsrechte 581 815, do. für gepachtete Linien 277 300, verschied. Pachten 82 365, versch. Ausgaben 29 810, bleibt Überschuss 3 873 458, hiervon zu dem Tilg.-F. 412 800, Anlagen im Grundbesitz 971 390, bleiben 2 489 208, hierzu Vortrag 6 074 556, zus. 8 563 764, davon verschied. Ausgaben 338 053, bleibt Vortrag $ 8 225 711. St. Paul, Minneapolis & Manitoba Railway Company, St. Paul. Gegründet: Am 23. Mai 1879. – Das Bahnnetz der Ges. in einer Gesamtlänge von 3802,98 Meilen wurde im Febr. 1890 von der Great Northern Railway Co. in New York auf die Dauer von 999. Jahren gepachtet, welche alle Verpflichtungen der Ges. übernahm u. den Aktien eine jährliche Div. von 6 % in Gold garantierte. Den Inhabern der Aktien wurde im Nov. 1898 der Umtausch ihrer Aktien in solche der Great Northern Railway Co. angeboten, u. zwar entfielen auf je $ 100 Aktien der St. P. M u. M. Ry Co. $ 125 der Great Northern Ry. Die G.-V. der Aktionäre der Great Northern Ry Co. am 10./10. 1907 beschloss den Ankauf der St. Paul, Minneapolis & Manitoba Ry Co., deren Bahnnetz dem ihrer Ges. einverleibt wurde. Kapital: $ 20 000 000 in Aktien à $ 100, davon sind im Besitz der Great Northern Railway Company am 30./6. 1916: $ 19 855 000. Geschäftsjahr: 1./7. bis 30./6. Dividenden 1889/90–1915/1916: Je 6 %. Obligationen: 4½ % St. Paul, Minneapolis & Manitoba konsolidierte Mortgage Gold Bonds. Der Gesamtbetrag der auszugebenden konsolidierten Prioritäts-Obligationen ist auf $ 50 000 000 begrenzt mit der Massgabe, dass die Ausgabe von konsolidierten Prioritäts- Obligationen nur erfolgen darf entweder im Austausch gegen die gleichen Nominal- beträge bereits bestehender Prioritäts-Obligationen oder für den Bau neuer Linien, wobei jedoch der zur Ausgabe gelangende Betrag die Rate von $ 15 000 für jede fertig gestellte Meile eingeleisiger oder $ 27 000 für jede fertig gestellte Meile doppelgeleisiger Strecken uicht überschreiten darf. Demnach haftet für die Sicherheit der konsolidierten Prioritäts- Obligationen die erste Hypothek auf die aus ihren Erlösen erbauten u. noch zu erbauen- den Bahnlinien mit Ausnahme der Linien in Dakota, sowie die allgemeine Hypothek auf die gesamten Linien der St. Paul-, Minneapolis- and Manitoba-Eisenbahn-Gesell- schaft, unbeschadet der den früheren Prioritäten auf die älteren Linien der Gesellschaft zustehenden hypothekarischen Vorzugsrechte; in die allgemeine Hypothek sind ausser- dem noch die der ersten Priorität als Unterpfand dienenden Ländereien mit ein- geschlossen; in Umlauf am 30. Juni 1916: $ 21 098 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1933, insoweit es nicht vorher durch Rückkauf zur Tilgung gelangt ist; es ist nämlich durch Vertrag vom 1. Mai 1883 der Central Trust Company of New York die Kontrolle über die Ausgabe der Obligationen übertragen worden. Dieselbe hat auch darüber zu wachen, dass für den Gegenwert aller Verkäufe von Ländereien der Ges., nachdem die noch in Umlauf befindlichen ersten Prior. getilgt sein werden, die entsprechenden Summen konsolidierter Prior.-Oblig. best- möglich aufgekauft und annulliert werden. Zahlung der Coup. und des Kapitals in Gold. Aufgelegt in Berlin am 16. Nov. 1886: $ 5 100 000 zu 97.50 %, weitere $ 3 000 000 am 20. Dez. 1887 zu 95.50 %. Kurs Ende 1887–1916: 95.60, 96.50, 98.90, 97.30, 96, 98.90, 95.10, 99, 101.75, 101.50, 104, 111, 112.25, 114.75, 112.10, 109.50, 107.40, 109.25, 110.50, 107.50, 100.75, 107.25, 106.25, 104.50, 104.75, 104.50, 100, –*, –, 130 %. Notiert in Berlin Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher $ 1 = M. 4.25. Southern Pacific Company in San Francisco (Cal.). Gegründet: Die Ges. ist am 17./3. 1884 in Gemässheit der Gesetze des Staates Kentucky enkorporiert worden und hat ihren gesetzlichen Wohnsitz in Beechmont (Kentucky). Sie steht unter den allgemeinen Gesetzen des Staates Kentucky u. derjenigen Staaten, die von den Linien ihres Systems durchzogen werden. Die Dauer der Ges. ist unbeschränkt. Zweck: Der Rau, die Einrichtung, der Erwerb, das Eigentum, die Ausrüstung., die Pachtung, die Erhaltung oder der Betrieb von Eisenbahnen, Telegraphen- u. Dampfschiff- linien, oder sonstiger öffentlicher u. privater Unternehmungen, oder deren Zubehör inner- halb u. ausserhalb der Vereinigten Staaten. Staatsbetrieb: Am 28./12. 1917 übernahm der Präsident der Vereinigten Staaten den Besitz, die Kontrolle u. den Betrieb der Ges. Die staatliche Kontrolle soll während des Krieges u. nicht über 21 Monate nach Friedensschluss dauern. Die während der Staats- kontrolle zu zahlende Dividende soll die durchschnittliche Dividende der letzten 3 Jahre nicht übersteigen. Lage und Umfang des Systems: Das System der Ges. durchzieht von Osten nach Westen gerechnet von New Orleans an die Staaten: Louisiana, Texas, New Mexiko, Arizona, Cali- fornien u. Oregon. Von den in Arizona belegenen Strecken gehen Teillinien südwärts nach Mexiko. Ferner zweigt von San Francisco ostwärts die zum System der Ges. gehörige Central Pacific Ry Co ab, die San Francisco u. Sacramento mit Ogden (Utah) verbindet, wo das System der Southern Pacific Co den Anschluss an das System der mit ihr eng ver- bundenen Union Pacific Rr. Co. findet.