Anleihen des Deutschen Reiches. r Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3½ % mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. ie Kündigungen müssen spätestens 6 Monate vor der Rückzahlung und dürfen ur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweis. u. ihre Tilg. durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten chatzanweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung 3 il. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit *― dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 15./3. bis 16./4. 1917 zu 98 % Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. u. Schatzanweis. der früheren Kriegsanleihen in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner höchstens doppelt soviel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweis. gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeichnungsfrist zu stellen. Die 5 % Schuldverschreib. * aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweis. agetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der 1. Kriegsanleihe erhielten eine ergütung von M. 1.50, die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der 2. Kriegsanleihe eine rgütung von M. 0.50 für je M. 100 Nennwert. Die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. * 7 4. u. 5. Kriegsgsanleihe hatten M. 3 für je M. 100 Nennwert zuzuzahlen. Gezeichnet irden M. 1 357 688 7004½ % Schatzanweis., zum Umtausch angemeldet ausserdem M. 492 562800 tere Anleihen. Kurs Ende 1918: 90* %. = 4 % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1917 (7. Kriegsanleihe), auslosbar 110 % bis 120 %, M. 1 419 335 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, cher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. 2./1. u. 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar uli jedes Jahres, erstmalig im Juli 1918, ausgelost u. an dem auf die Auslos. folg. ― oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Es werden jeweils so viele Gruppen ausgelost; 73 dies dem planmässig zu tilgenden Betrage von Schatzanweisungen entspricht. Die t ausgelosten Schatzanweis. sind seitens des Reiches bis zum 1./7. 1927 unkündbar. estens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nenn- 7 zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei ferneren Auslos. mit 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen erliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kün- gung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatzanweisungen * Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der * Barzahlung 3½ % mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens 6 Monate vor der Rückzahlung und dürfen hur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweis. u. ihre Tilg. * durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- endet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. verwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten anweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung 3 Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit * alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage ― %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 19./9. 10. 1917 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben dverschreib. sämtl. früheren Kriegsanleihen u. Schatzanweis. der ,§ nleihe in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner lt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue zanweisungen gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeich- frist bei derjenigen Stelle, bei der die Schatzanweis. gezeichnet worden waren, eichen u. die alten Stücke bis zum 15./12. 1917 daselbst einzuliefern. Die 5 % Schuld- ib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen nweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der ersten Kriegs- erhielten eine Vergütung von M. 2,–, die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der Kriegsanleihe von M. 1.50 für je M. 100 Nennwert. Die Einlieferer von 4½ % weis. der 4. u. 5. Kriegsanleihe hatten M. 3 für je M. 100 Nennwert zuzuzahlen. Jan./Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke waren mit Zinsscheinen, die am 1./7. 1918 ad, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am fällig sind, einzureichen. Gezeichnet wurden M. 1 303 063 800 4½ % Schatzanweis., usch angemeldet ausserdem M. 116 271 200 ältere Anleihen. Kurs mit 4½ % Schatz- n (6. Kriegsanleihe) zus. notiert. chatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1918 (8. Kriegsanleihe), auslosbar bis 120 %. M. 1 595 467 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000 uppe die einzelne Schuldanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Aß : Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Jan. erstmalig im Jan. 1919, ausgelost u. an den auf die Auslos. folgenden