――- ― ― 32 Inländische Staatspapiere, Fonds ete- 3 konnen bis auf weiteres nach den von der Berliner Börse für 4 % Schuldverschreib. notierten Kursen begründet werden. Eingetragene Konten 31./12. 1913: 66 über M. 2 299 300 31./12. 1914: 240 „ „ 6 363 300 31./12. 1915: 254 „ 6 724 700 31./12. 1916: 267 „ 6 843 500 31./12. 1917: 276 „ „7 261 100 31./12. 1918: 272 „ „7 335 100 Freistaat Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Haushaltsplan der Staatsschuldenverwalt. für das Rech- nungsjahr 1918 betrug am 1./4. 1918 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 12 744 416 543.71 gegen M. 10 730 696 767.51 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 69 732 765 gegen M. 73 764 051 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 2 623 478.71 gegen M. 2 670 016.51 im Vorj. enthalten. Staatshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1918: Einnahmen M. 6 546 986 278; davon ordentl. M. 6 439 150 278, ausser- ordentl. M. 107 836 000. Ausgaben M. 6 546 986 278, hiervon fortdauernde M. 6 195 378 411, einmalige u. ausserordentliche M. 351 607 867. Nach Anordnung des Finanzministers können im Rechnungsjahr 1918 zur vorübergeh. Verstärkung des Betriebsfonds der General-Staatskasse Schatzanweisungen in Höhe bis M. 5 000 000 000, welche vor dem 1./1. 1920 verfallen, wiederholt ausgegeben werden. Ihre Begebung erfolgt in der Regel durch die Seehandlung, die Einlösung findet bei der Staats- schulden-Tilgungskasse, den Regierungs-Hauptkassen u. den Kreiskassen in Altona, Hagen, Duisburg u. Elberfeld sowie den Kreiskassen I in Frankf. a. M. u. Dortmund statt. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte, ist durch das Gesetz v. 8./3. 189% betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverw., die Tilg. geregelt. Vom Rechnungsj. 1898/99 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ¾ % der sich jeweils nach dem Staatshaus- haltsplan ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine Verrechnung auf bewilligte Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge sind durch den Staatshaushaltsplan unter Einrechnung der für eine planmässige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereit zu stellen. Ergibt sich nach der Jahresrechnung ein Überschuss des Staatshaushalts, s0o ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur Höhe von M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des Überschusses wird zur weiteren Tilg. von Staatsschulden bezw. Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet. Über das gesetzliche Mindestmass von ¾ % der Staatskapitalschuld sollen nach dem Etat für 1918 ausserdem M. 1 016 451 von dem Kaufpreis der Hibernia-Aktien, M. 448 295 des Kaufpreises für das Kalisalzbergwerk Hereynia, M. 5 017 169 der Anleihe zur Erweiterung der Anlagen der Staatsbergverwalt. getilgt werden. Zahlstellen für gekündigte Obligationen und fällige Schatzanweisungen: Staats- schulden-Tilg.-Kasse in Berlin, die Regier.-Hauptkassen, sowie die Kreiskasse I in Frankf. a. M., für Schatzanweis. auch die Kreiskasse in Altona a. E., Hagen, Duisburg u. Elberfeld u. die Kreiskasse I in Dortmund. Einlösungsstellen für Zinsscheine: die Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, die Preussische Staatsbank (Seehandlung) in Berlin, die Preussische Zentralgenossenschafts- kasse in Berlin, die Reichsbankhauptkasse, alle Reichsbankhauptstellen, Reichsbank- stellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, alle preussischen KRegierungs- Hauptkassen, Kreiskassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen, alle preuss. Oberzollkassen, sowie alle preuss. Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlös. gestatten. Ausländ. Einlösungsstellen für Zinsscheine der 3 % Konsols siehe diese. 3½ % konsolidierte Anleihe: „.. a) 3½ % konvert. konsol. Anleihe. Auf Grund des Ges. v. 23./12. 1896 wurde die bis- herige 4 % konsol. Staatsschuld auf 3½ % durch Abstemp. herabgesetzt. Kurs der 3½ % konv. Anleihe Ende 1881–1904: In Berlin: 100.80, 100.60, 102.10, 103.25, 104.10, 106, 106.70, 108, 106, 105.10, 105.80, 106.75, 106.90, 105.75, 105.50, 103.90, 103.30, 101.60, 97.90, 97.20, 100.90, 102, 102.10, 101.75 %. – In Frankf. a. M.: 100.75, 100/6, 1011 16, 103, 104 e, 105.90, 106.50, 108.15, 106.10, 1.690ꝙ05.10, 105.95, 106.75. 106.80, 105.75, 105.15, 104.05, 103.20, 101.70, 97.70, 97, 100.70, 101.90, 102, 1601.70 %. – Ende 1890–1904: In Hamburg: 105.25, 105.60, 106.75, 107.05, 105.90, 105.30, 104, 103.20, 101.75, 97.85, 97.15, 100.80, 101.80, 102.20, 101.70 %. – In Leipzig: 105.25, 105.80, 106.80, 106.90, 105.85, 105.20, 103.90, 103.10, 101.50, 97.60, 97.10, 100.65, 102, 102, 101.70 % – In München: 105.10, 105.90, 106.70, 106.70, 105.70, 105.60, 104.10, 103.20, 101.20, 97.90, 96.80, 100.75, 101.80, 102, 101.70 %. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen 3½ % Anleihen zus. notiert. bu) Ursprünglich 3½ % konsol. Anleihe. Eingeführt am 4./7. 1885 zu 98.50 %. Die letzten M. 240 000 000 mit Zs. v. 2./1., 1./7. aufgel. 3./5. 1909 zu 95.35 % für diejenigen Stücke .. der Erwerber sich einer Sperre bis 15./3. 1910 unterwarf u. gleichzeitig die Einliefer. an die Preuss. Staatsschuldenverwaltung behufs Eintrag. in das Staatsschuldb. beant agte, u. zu 95.60 % für alle übrigen Stücke. Kurs Ende 1886–1918: In Ber 101.90, 100.40, 104.20, 103.50, 98.10, 99.10, 100, 100.50, 104.60, 104.40, 103.80, 103.25, 1