Inländische Staatspapiere, Fonds etc. der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmässiger Wirtschaf jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Im übrigen erfolgt die Wertermittelung nach näherer Bestimmung der vom Aufsichtsrat mit Genehm. des Magistrats u. des Landwirt- schaftsministers erlassenen Schätzungsordnung. Der Vorstand ist befugt, Anträge auf Beleihung ganz zurückzuweisen oder die Be- 1eihungsgrenze unter 80 % des Grundstückswertet festzusetzen, wenn u. insoweit nach der besonderen Natur u. Bestimm. des Grundstücks oder der Gebäude oder wegen sonst ob- waltender Umstände eine genügende dauernde Sicherheit nicht vorhanden sein würde. Der Zinssatz des Darlehns ist um 1¼ % u., soweit das Darlehen 60 % des Beleihungs- wertes übersteigt, vm 1¾ % heher als der Zinssatz der vom Darlehnsnehmer gewählten 0 Pfandbriefe. Der Zinsüberschuss geht mit ¼ % als Verwaltungskostenbeitrag zur Betriebs- masse, im übrigen zur Tilgungsmasse. Bis zur Umwandlung der voreingetragenen Hypoth. u. Grundschulden in Tilg.-Darlehen erhöht sich der Tilgungsbeitrag um ¼ % u., sofern die Umwandlung nicht zum nächstzulässigen Künd-Termin erfolgt, von diesem Termin ab um ½ % der umzuwandelnden Posten. Die Vermögensmassen des Vereins sind die Betriebsmasse, die Sicherheitsmasse u die 3 Tilgungemasse. Alle Einnahmen mit Ausnahme der Tilg.-Beträge fliessen in die Betriebs- masse, aus der die gesamten persönl. u. sächlichen Kosten der Geschäftsverwaltung zu be- streiten sind. Der aus der Bilanz sich ergebende Reingewinn ist abzügl. des Gewinnvor- trages an die Sicherheitsmasse abzuführen. Sie trägt den aus der Bilanz sich ergebenden Verlust. Ihre Bestände sind mind. zu einem Viertel in preuss. Staatsanleihen, höchstens bis zu einem Viertel in Pfandbr. des Vereins, im übrigen in mündelsicheren Wertpap an- 3 zulegen. Der am Jahresschluss ein Zehntel des Pfandbriefumlaufs, mind. jedoch M. 1 000 000 übersteigende Betrag der Sicherheitsmasse ist an die Tilg.-Masse abzuführen. In die Tilg.- Masse fliessen ausserdem die Tilg.-Beiträge zuzügl. der durch die jeweilige Teiltilg. ersp. Zs. Die Bestände der Tilg.-Masse sind, soweit sie nicht zur Einziehung von Pfandbriefen Ver- wendung finden, zu mind. einem Viertel in preuss. Staatspap. anzulegen. Der Darlehnsnehmer hat 2 % des Kapitals für den Verwaltungsaufwand einmalig zu gahlen (Abschlussprov.). = Der Verein ist auf Grund des Ministerialerlasses vom 26./8. 1913 berechtigt, mit 3¾ %, 4 % u. 4¼ % verzinsl. Schuldverschreib. auf den Inhaber (Pfandbriefe) in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000 u. 5000 bis zum Betrage von M. 15 000 000 auszugeben. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindl. Pfandbriefe muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die aus den Beständen der Tilg.-Masse etwa gewährten Hypoth. werden hierbei nicht eingerechnet. Steht dem Verein eine Hypoth. an einem Grundstück zu, das er zur Ver- hütung eines Verlustes an der Hypoth. erworben hat, so darf diese als Deckung von Pfand- briefen höchstens mit der Hälfte des Betrages in Ansatz gebracht werden, mit welchem sie vor dem Erwerb des Grundstücks als Deckung diente. Ist infolge der Rückzahl. oder Tilg. von Hypoth. oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung in Hypoth. nicht mehr vollständig vorhanden u. ist weder die Ergänzung durch andere Hypoth. noch die Einziehung eines entsprechenden Betrages von Pfandbriefen sofort ausführbar, so hat der Verein die fehlende Hypoth.-Deckung einstweilen durch Schuldverschreib. des Reiches oder eines Bundesstaates oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreib. dürfen höchstens mit einem Betrage in Ansatz gebracht werden, der um 5 % des Nennwertes unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt. Die Pfandbriefe sind seitens der Inhaber unkündbar; durch den Verein erfolgt die Ein- ziehung von Pfandbriefen nach dem Ermessen des Vereins aus den Beständen des Tilg.-F. u. kann sowohl durch Ankauf als auch durch Auslos. zur Rückzahl. am 2./1. u. 1./7. eines Jahres bewirkt werden. 4½ % Pfandbriefe von 1914. M. 2 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. mit Garantie der Stadt B.-Schöneberg. Tilg.: Frühestens zum 2./1. 1924 rückzahlbar. Zahlst.: B.-Schöneberg: Kasse des Vereins; Berlin: Nationalbank f. Deutschland. Eingeführt in Berlin 2./4. 1914 zu 100 %. Kurs 25./7. 1914: 100.25 %. Ende 1916–1918: 90, –, 95* %. 6 Vorstand: Dir. Stadtrat Wasmansdorff, Oberlehrer Prof. Richard Heyne, Bankvorsteher Willi Peine, Architekt Heinrich Seidel. Aufsichtsrat: (20 Personen, für den Fall der Behinderung 8 Stellv.) Der Vors. u. sein tellv., sowie 10 weitere Mitgl. u. 4 Stellv. werden vom Magistrat aus den Mitgl. der städt. örperschaften, u. zwar mind. zur Hälfte aus den Stadtverordneten ernannt, die übrigen Mitgl. u. 3 Stellv. werden von der G.-V. aus den Mitgl. des Vereins gewählt. Die Er- nnung u. die Wahl erfolgt für die Dauer von längstens 6 Jahren, alle 3 Jahre scheidet iie Hälfte der gewählten Mitgl. des A.-R. u. ihrer Stellv. aus u. wird durch neue Wahlen ersetzt. Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Los bestimmt. — Der A.-R. besteht zurzeit aus: Vors.: Oberbürgermeister Dominicus, Stellv.: Bürgermeister Machowicz, adtrat Bartelt, Stadtrat u. Syndikus Dr. Lohmeyer, Stadtrat Dr. Muthesius, Stadtbaurat ing. Wagner, Malermeister Linicus, Buchhalter Küter, Architekt Professor Lassen, Geh. Kanzleidirektor Lachmann, Ratsmaurermeister Reimer, Architekt Jatzow, Architekt Pfundt, Architekt Eisfelder, Architekt Brauer, Architekt Hanke, Rentier Bellmann, Justizrat Gottschalk, Rechnungsrat Schmedes, Kaufmann Salomon, Kaufmann Sachs. Die Aufsicht für die Stadt mit dem Vetorecht gegen jede Beleihung führt der Magistratskommissar. Magistr kommissar ist zur Zeit Stadtrat Katz. „