―― dschaftliche Pfandbriefe etc. walde, Hartha: Leisniger Bank; Döbeln: Dresdner Bank; Dresden: Landständ. Bank Fil. Dresden, Sächsische Bank, Gebr. Arnhold; Freiberg: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Zweigst. Freiberg; Glau- chau: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Abt. Ferd. Heyne; Grimma: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Hohenstein-Ernstthal: Hohenstein-Ernstthaler Bank; Kamenz: Kamenzer Bank G. m. b. H.; Leisnig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Leisniger Bank; Meissen: Meissener Bank; Mittweidaz: Spar- u. Credit-Bank; Oschatz: Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Oschatzer Bank; Pirna: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Plauen: Vogtländ. Bank Abt. der Allgem. Deutschen Credit-Anstalt; Rosswein: Dresdner Bank; Waldheim: Dresdner Bank; Wurzen: Wilh. Hartenstein, Wurz. 2 Zittau: Löbauer Bank; Zwickau: Vereinsbank Abt. der Allgem. Deutschen Credit- nstalt. Vermögensrechnung am 31. Dez. 1918: Vermögen: Hypoth. Aussenstände 82 789 125, Kasse und Bankguth. 409 814, Wertpapiere 3 998 141, Wechsel 469 161, Pfandkto 346 618, Schuldner 166 934, Auslagen-Kto der Serien 22 u. 22 a 6141, ausstehende Pfand-Zs. 537, Grundstück 656 000, Einrichtungsgegenstände 300. – Lasten: Pfandbr.-Schuldkto 67 232 400, Hauptilgung Serie III–XXI 15 556 725, laufende Tilgung zur Ausl. von Pfandbr. Serie III–XXI 950 308, Rücklage der Serie III–XXI 3 276 915, Guthaben der Kundschaft 13 452, einzulös. Zinssch. 431 822, noch einzulös. Pfandbr. 73 450, allg. Rücklage 317 000, Rücklage für Ruhegehälter 64 995, Anstaltsvermögen 925 705. Sa. M. 88 842 771. Gewinn und Verlust: Einnahmen: Vortrag 905 482, Gewinn an Pfandbriefen und anderen Wertpapieren 191 800, Zs. von Wechseln 47 886, Zs. von Pfanddarlehen 16 630, Mieten 44 307, Eintrittsgelder 886, Verzugszinsen 998, verjährte Zinsscheine 357, verein- nahmte Kosten bei Abtrennungs-Bewilligungen 539, Renten-Uberschuss 13 890, zus. M. 1222 774* —– Ausgaben: Kosten der Anstaltsleitung, Reisekosten und Auslösung 3339, Staatsauf- sichts- und Prüfungskosten 1250, Steuern und Abgaben 13 654, Gehälter 93 277, Kanzlei- 0 kosten 25 435, Zs. zur Tilgung u. zu den Rücklagen 131 122, Überweis. auf Rückl. für Ruhe- gehälter 10 000, Überweis. an allgem. Rücklage 58 994, Vortrag M. 925 705. Vorstand: Domherr Dr. von Hübel, Stellv. Dr. Becker, Kammerherr Graf von Koenneritz auf Erdmannsdorf, Mitglieder: Major a. D. Kammerherr von der Decken auf Hof, Braun auf Niederlangenau, Kammerherr Hofmarschall a. D. von Tümpling Exz. auf Reinsdorf, Heinrich von Hüttner auf Türbel mit Pirk, Rittmeister von der Crone auf Markkleebergt, Rudolph auf Promnitz. Staatsvertreter: Wirkl. Geh. Rat Kreishauptmann von Burgsdorff, Exz., Leipzig. Syndikus: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Conrad Junck, Leipzig. Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden in Dresden. Errichtet: 29./90. 1900 als eine gemeinnützige Anstalt durch Beschluss des Rates u. der Stadtverordneten der Stadt Dresden, Statut genehmigt am 3./10. 1900 vom Sächs. Ministerium des Innern. Die Anstalt ist umgewandelt in eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechts durch Ges. v. 17./6. 1910 u. Verfass. v. 7. u. 11./7. 1910. Zweck: Die Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt hat den Zweck, die Strassen- u. Ent- wässerungsbauten, sowie die zur Beseitig. der Abfallstoffe dienenden Einricht., welche im Interesse der Erweiter. u. Ausgestaltung der Stadt Dresden u. der Wohlfahrt ihrer Bewohner durchzuführen sind, zu erleichtern, indem sie den Grundbesitzern gegen Belastung ihrer Grundstücke mit Renten die erforderl. Mittel zur Verfügung stellt. Ausserdem hat sie die Aufgabe, den Grundbesitz innerhalb der Stadt zu fördern, indem sie Darlehen gegen Hypoth. gewährt. Der Betrieb anderer Geschäfte als der in der Verfassung bezeichneten ist ausge- schlossen. Die Anstalt steht unter der verantwortl. Oberleitung des Rates u. ist eine ge- meinnützige Anstalt. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentl. Rechtes. Die Mittel zur Verfolg. ihrer Zwecke gewinnt die Anstalt durch ein von der Stadt darlehnsweise zur Ver- fügung gestelltes Betriebskapital, sowie durch Ausgabe verzinsl., auf den Inhaber lautender „* Grundrenten- u. Pfandbriefe. Die Anstalt hat ihren Sitz in Dresden. Beleihungsfähig sind lediglich Grundstücke, die innerhalb der jeweilig zur Stadt Dresden gehörigen Flur liegen. Für die Verbindlichkeiten der Anstalt haftet deren Vermögen u. soweit dieses, insbes. der R.-F., nicht ausreicht, die Stadtgemeinde Dresden. Das Vermögen der Anstalt besteht aus den Werten, die ihr von der Stadtgemeinde Dresden auf Grund der Satzungen v. 29. Sept.- 3. Okt. 1900 zur Verfüg. gestellt worden sind. Mit dem 1./7. 1910 überliess die Stadtgemeinde der neu errichteten Anstalt alle Grundstücke, Hypoth., Grundschulden, Reallasten u. sonst Vermögenswerte, die sie für ihre Grundrenten- u. Hypoth.-Anstalt erworben hatte, wie sie in der Halbjahresbilanz vom 30./6. 1910 u. in dem Inventarverzeichnisse aufgeführt waren Die Übergabe aller beweglichen Gegenstände erfolgte am 1./7. 1910, Die Anstalt hat sich r Stadtgemeinde Dresden gegenüber verpflichtet, bei allen Verpflichtungen, die der Stadt. meinde Dresden für ihre Grundrenten- u. Hypoth.-Anstalt, wie sie bis 30./6. 1910 bestanden hat, insbes. bei allen in der Bilanz v. 30./6. 1910 aufgeführten Schulden aus Grundrenten Pfandbriefen, die Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen, u. zwar haben die Gläubiger da t, die Befriedig. unmittelbar von ihr zu fordern. Die Grundrentenanstalt übernimm ie Beschaffung der Strassen u. Plätze, für ihre Herstell., Reinigung u. Entwässe 1 Anschlusse der Grundstücke an das öffentl. Schleusenne ebau ndstücken nach Massgabe der gesetzl., „――― * ―――― 4