7 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Zahlst. wie 4 % Anleihe von 1912 (Reihe B). Aufgelegt 12./5. 1914 M. 4 000 000 zu 94.60 %. Kurs in Berlin mit 4 % Anleihe von 1910/11 u. 1912 Reihen A–0 zus.notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der ausgelosten Stücke in 30 J. (F.) Die Emschergenossenschaft vergütet auf nicht rechtzeitig eingelöste Schuldverschreib. der 18 000 000 Anleihe u. der Reihe A der 17 000 000 Anleihe bis zum Ablauf der Zins- scheinreihe, höchstens aber bis zu 5 Jahren u. unter Ausschluss des dem Fälligkeitstage folgenden ersten Vierteljahres 2 % Deposital-Zs. für das Jahr. Evang.-lutherischer Stadtsynodalverband in Frankfurt a. M. Anleihe von 1902: im Gesamtbetrage von M. 2 000 000, hiervon begeben 4 % Anleihe von 1902, I. Ausgabe. M. 1 000 000 in Stücken à M. 5000, 1000, 500, 200. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1903 ab duroh Verl. im Sept. per Dez. oder freihänd. Ankauf mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1944, bis 31./12. 1913 verstärkte Tilg. u. Totalkünd. ausgeschlossen. Sicherheit: Für die Anleihe haftet der evang.-Iuth. Synodal- verband in Frankf. a. M. mit seinem Vermögen u. mit seiner Steuerkraft. In Umlauf 1./1. 1919: M. 767 000. Zahlst.: Frankf. a. M.: Kasse der evang.-Iuth. Stadtsynode. Disconto-Ges.; Berlin: Preuss. Staatsbank (Seehandlung). Eingef. in Frankf. a. M., Abteil. I 4./8. 1902 zu 103.50 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1918: 103.70, 103.50, 104, 104, 104, 98.50, 100, 100, 101, 99, 98, 95, –*, –, 90, –, 90* %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) 4 % Anleihe von 1902, II. Ausgabe. M. 500 000 in Stücken à M. 5000, 1000, 500, 200. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1910 ab durch Verl. im Sept. (zuerst Sept. 1910) zur Rückzahl. im Dez. oder freihänd. Ankauf mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1951: bis 31./12. 1920 verstärkte Tilg. u. Totalkündig. ausgeschlossen. In Umlauf 1./1. 1919 M. 408 000. Sicherheit u. Zahlst.: wie 1. Ausgabe. Eingeführt in Frankf. a. M. im Dez. 1909. Kurs mit I. Ausgabe zus. notiert. Gemeindeverband für das Elektrizitätswerk Leipzig-Land in Oetzsch-Markkleeberg. Verbands-Vorsitzender: Gemeindevorstand Feller, Oetzsch-Markkleeberg; Stellv.: Kauf- mann Gustav Krieger, Oetzsch-Markkleeberg. Direktor: Hans Schuh, Ing., Oetzsch- Markkleeberg; Verbands-Vorstand: Fabrikbes. Dr. jur. Walter Flemming, Leutzsch; Dir. Prof. Dr. Gildemeister, Kl. Miltitz; Gemeindevorstand Paul Hendel, Wahren; Gutsbesitzer O. Friedrich, Hirschfeld; Fabrikbes. Dr. Th. Horn, Gross-Zschocher; Kommerz.-R. August Knauer, Mölkau; Rittergutsbes. Refardt, Grosspösna; Bürgermeister Dr. Ullmann, Zwenkau. Die Bildung des Verbandes, der aus 108 selbständigen Gemeinden u. Gutsbezirken besteht, ist durch Ortsgesetz vom 24./1. 1910 erfolgt; das Ortsgesetz ist von der Kreis- hauptmannschaft zu Leipzig auf Grund der ihr erteilten Ermächtigung durch Dekret vom 18./5. 1910 genehmigt worden. Es ist durch die Satzung vom 23./5. 1914 (nach den Vor- schriften des Landesgesetzes über Gemeindeverbände) ersetzt worden. Der Verband bezweckt den Bau, Betrieb u. die Unterhaltung eines gemeinsamen Elektrizitätswerkes, sei es mit oder ohne Stromerzeugungsquelle, zur Versorgung des Verbandsbezirks mit elektrischem Strom. Die Abgabe von Strom auch ausserhalb des Verbandsbezirks ist zulässig. Das Elektrizitäts- werk ist gemeinsames Eigentum der u. unterhalten. Die ideellen Ant Verbandsmitglieder- u. wird für ihre Rechnung betrieben eile der Mitglieder berechnen sich nach der von den Gemeinden bei Errichtung des Werkes übernommenen Gewährleistung. Die Verbandsmit- glieder haften für alle Verbindlic hkeiten des Verbandes nach ihren Anteilsverhältnissen. Sie haben sich verpflichtet, bis zum Jahre 1945 ohne Genehmigung des Verbandsvorstandes weder andere, mit dem Verbandswerke nicht im Zus. hange stehende elektrische oder sonstige Kraft- u. Lichtanlagen einzuführen, noch Dritten zu solchen Zwecken die Benutzung der öffentlichen Wege oder der sonstigen dem Verfügungsrechte der Verbandsgemeinden unter- liegenden Grundstücke zu gestatten, vorbehaltlich einer entgegenstehenden Entschliessung der Aufsichtsbehörde. 4 % mündelsichere Anleihe von 1911: M. 2 250 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500. 8.: 30./., 31./12. Tilg.: Durch Verlos. zu pari oder Rückkauf in der Weise, dass am 31./12. 1915 M. 14 000 zurückgezahlt werden. An jedem folgenden 31./12. wird ein Betrag zurück- gezahlt, der sich aus etwa 1¼ % mit Zs.-Zuwachs zus. setzt. Die auszulosende Summe wird auf die einzelnen Wertgattungen (Lit. A, B, C u. D) nach Verhältnis der davon noch in Umlauf befindlichen Beträge verteilt. Der Verband behält sich die Kündig. des ganzen Be- trages oder eines Teilbetrages der Verstärkte Auslosung vor, jedoch d als Rückzahlungstermin betrachtet, Anleihe sowie eine raschere Tilg. durch Rückkauf oder arf mit verstärkter Auslosung nicht vor dem 31./12. 1920, begonnen werden. Für die verstärkte Tilg. durch Aus- losung vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 darf halbjährlich kein grösserer Betrag zurück- gezahlt werden, als er sich aus 1 % des urspr. Anleihebetrages u. der infolge der bereits bewirkten Tilg. an Zs. ersparten Summe zus.setzt. Die Auslosung u. der Rückkauf der ge- samten Anleihe muss spätestens 1./1. 1953 beendet sein. Sicherheit: Als Sicherheit für Kapital u. Zs. dient das gesamte Vermögen des Verbandes. Die laufenden Ausgaben zur Verzins. u. Tilg. der Anleihe werden gedeckt: a) durch die Einnahmen für den an Gemeinden