Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 63, 69.40, 73.50 (kl. 74.50), 74.10, 69.90, 68, 60.25*, –, 58, –, 78* %. – In Hamburg: 62.50, 69.50, 73.50, 73.75, 69.25, 66, 61*, –, 58, –, 78* 0%. Usance: Beim Handel an der Börse in Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg: 1 £ = M. 20.40 7 und franko Zs. mit Zinsschein per 1./7. 1917. 5 % Sterling-Anleihe von 1908 der Provinz Buenos Aires. £ 1 500 000 in Stücken àa £ 20, 100 = frs. 500, 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Coup. per 1./10. 1914 u. folg. wurden bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlt. Durch eine Bekanntmachung vom 25./4. 1916 teilte die Nationalbank von Deutschland mit, dass die Regierung der Provinz Buenos Aires ihr einen Pauschalbetrag mit dem Ersuchen überwiesen habe, ihn zur Einlösung des am 1./10. 1914 3 fällig gewesenen Zinsscheines derjenigen Oblig. zu benutzen, deren Inhaber sich mit folg. Abkommen betreffend den Zinsendienst für die Jahre 1915 u. 1916 einverstanden erklären: Die in den Jahren 1915 u. 1916 fälligen Zinsscheine werden nicht in bar eingelöst, sondern es erhalten deren Inhaber für je £ 100 Zinsscheinbetrag £ 115 Konsolidierungs-Oblig. Diese OÖblig. sind vom Fälligkeitstermin der alten Zinsscheine ab, zu deren Konsolidierung sie dienen, mit 5 % jährl. mittels Halbjahrs-Zinsscheins per 1./7. u. 1./1. zu verzinsen u. mit jährl. 2 %, beginnend vom 1./1. 1918 durch Auslos. oder Rückkauf oder jederseit nach 3 monat. Kündig. zu pari zu tilgen. Diejenigen Besitzer von Oblig., die sich mit diesem Abkommen einverstanden erklärten, hatten bis 30./5. 1916 ihre Oblig. nebst den bis 1./10. 1916 einschliessl. fälligen Zinsscheinen bei der Nationalbank für Deutschland einzureichen, die danach die Oblig. nebst dem noch nicht fälligen Zinsschein Per 1./10. 1916 mit dem von der Regierung vorgeschriebenen Stempelaufdruck auf der Oblig. u. auf dem Zinsschein den Einreichern zurückgab. Über den auf die bereits fällig gewordenen alten Zinsscheine per 1./4. u. 1./10. 1915 sowie 1./4. 1916 entfallenden Betrag von Konsolidierungs-Oblig. wurden Interimsquittungen erteilt, welche später gemäss besonderer Bekanntmachung nach Aus- händigung der Konsolidierungs-Oblig. seitens der Regierung der Provinz Buenos Aires um- getauscht werden. In gleicher Weise wurde wegen des Zinsscheines per 1./10. 1916 verfahren. Der Zinsschein per 1./10. 1914 wurde an diejenigen Besitzer von 9*― Oblig. von 1908, welche dem Abkommen beigetreten waren, vom 5./6. 1916 ab voll aus- gerahlt. Die rückständigen bis zum 2./1. 1917 fällig gewordenen Zs. der 5 % Konsolidierungs- Oblig. gelangten vom 16./3. 1917 ab zum Kurse von M. 23 für 1 £ zur Aus- zahlung. Coup. per 1./10. 1917 wurde bei Feälligkeit nicht eingelöst. Tilg.: Durch Verlos. im Jan. per 1./4. oder durch Rückkauf mit jährlich 1 % u. Zs.-Zuwachs von 1910 ab innerhalb 37 Jahren; vom 1./1. 1910 ab Verstärkung u. Totalkündigung mit 6monat. Frist zum 1./1. jedes Jahres zulässig. Sicherheit: Als Spezialsicherheit für die Anleihe dienen die der Provinzial-Reg. zufliessenden Einnahmen aus den Ge- werbesteuern (Patentes) u. zwar an erster Stelle, d. h. mit Vorrecht vor allen spät. Anleihen. Zahlst.: London: Emile Erlanger & Co.; Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Paris: Crédit Mobilier Frangais. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärt. u. zu- künft. argentin. Steuern (die Provinz hat sich verpflichtet, jede solche Steuer zu übernehmen) in Berlin zum Tageskurse für kurz London. Von der Anleihe gelangten £ 750 000 in Paris zur Emiss. während die übrigen £ 750000 in Berlin u. London 10./12. 1908 zu 88.50 %, wobei in Berlin 1 £ = M. 20.45 gerechnet, aufgelegt wurden. Kurs Ende 1909–1918: In Berlin: 99, 101.50, 100.80, 98.60, 95.90, 95*, –, 70, –, 88* %. Beim Handel an der Berliner Börse wird 1 £ = M. 20.40 gerechnet. Seit 2./10. 1917 versteht sich der Handel ohne Zs.-Anrechnung einschl. Zins- schein vom 1./10. 1917. 4½ % Gold-Anleihe der Provinz Buenos Aires von 1910. (Der Erlös der Anleihe ist- dazu bestimmt, den Aktienanteil der Provinz an dem Banco de la Provincia in bar voll zu zahlen. Der Banco de la Provincia de Buenos Aires ist im Jahre 1906 durch ein Abkommen zwischen der Provinzregier. u. dem Banco del Comercio Hispano-Argentino entstanden, wo- nach die letztere Bank auf den mit einem vollgez. A.-K. von Pes. Pap. 20 000 000 neugebildeten Banco de la Provincia überging. An dem A.-K. der Bank ist die Provinzregier. mit 50 % beteiligt. Durch Ges. v. 17./11. 1908 u. durch Gen.-Vers.-Beschluss v. 5./12. 1908 wurde die Provinzbank autorisiert, ihr Kap. auf Pes. Pap. 100 000 000 zu erhöhen; es wurde zunächst oeeine Erhöh. um Pes. 30 000 000 beschlossen, die je zur Hälfte von der Provinzialregier. u. von den übrigen Aktionären gezeichnet wurden. Die Kap.-Erhöh. erfolgte zwecks Ausdehnung des Geschäftskreises der Bank durch Erricht. neuer Filjalen in der Provinz Buenos Aires sowie- zwecks Erricht. einer besonderen Hypoth.-Abteil., die an die Stelle der früheren Provinz- Hypothekenbank treten soll u. für welche ein Kap. von Pes. Pap. 10 000 000 abgezweigt wird. Bis zum 31./12. 1909 hatte die Regier. auf ihren Pes. Pap. 15 000 000 betragenden inteil an der Kap.-Erhöh. lt. Bilanz insges. Pes. 2 250 000 eingezahlt. Der Erlös der An- leihe ist dazu bestimmt, die restl. Pes. Pap 12 750 000 vollzuzahlen sowie die vorerwähnten Pes. Pap. 7 970 000 Schuldverschreib. in bar abzulösen.) £ 2 000 000 = M. 40 800 000 = frs. 50 000 000 in Stücken à £ 20, 50, 100 = M. 408, 1020, 2040 = frs. 500, 1250, 2500. 8. 1./4., 1./10. Tilg.; Durch halbjährl. Amort. mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs. Sofern dio eihe über pari notiert, erfolgt die Amort. durch Auslos. im Jan. u. Juli, sofern sie unter notiert, durch Lizitation. Eine Verstärk. der Amort. ist der Regier. jederzeit vorbehalten. erheit: Die Anleihe ist für Zins- u. Kap.-Rückzahl. garantiert durch: 1) die auf den inmehr Pes. Pap. 25 000 000 ausmachenden 50 % Anteil der Regier. am A.-K. d Banco a Provincia entfallenden, für die Anleihe verpfändeten Erträgnisse. 2) Die jährliche * ――