Republik China. Fall, dass nach dem 1./14. Nov. 1915 eine verstärkte Tilg. der 5 % Anleihe von 1904 vor- genommen werden sollte, wird die Bulg. Reg. auch eine verstärkte Tilg. der 4½ % Anleihe von 1907 eintreten lassen. Sicherheit: Als Garantie sind bestellt: 1) der Überschuss aus deor Tabak-Banderole- u. der Stempel-Steuer nach Entnahme der für den Dienst der 5 % Anleihen von 1902 u. 1904 nötigen Beträge; 2) Nötigenfalls der Überschuss aus der Mourourié-Steuer, der für die gleichen Anleihen nicht erforderl. ist. Die Überwachung der in Frage kommenden Einkünfte geschieht in derselben Weise wie bei den 5 % Anleihen von 1902 u. 1904 und werden auch die Stempeleinnahmen in gleichmäss. Weise an die Banque de Paris et de Pays-Bas abgeführt werden. Zahlst.: in Paris, Petersburg, Berlin, Frankf. a. M., London, Wien, Amsterdam (an diesen Orten in der Landeswährung) in Brüssel, Genf, Basel, Zürich (an letzteren Orten in frs. zum Vistakurs auf Paris), in Sofia in Gold Leva. Aufgelegt in Paris, Brüssel, Genf, Amsterdam 22./4. 1907 zu 90 %. Die Besitzer von Stücken der 6 % Anleihen von 1888 (gekündigt per 1./8. 1907) u. von 1889 (gekündigt per 1./10. 1907) konnten dieselben in Stücke der neuen Anleihe umtauschen. Sie erhielten hierbei ausser der Kapitalsdifferenz u. der Zinsdifferenz bis zum Verfalltag eine Extravergütung von frs. 2.50. Die Differenzen wurden, so weit wie möglich, in Titeln der neuen Anleihe reguliert. In London und Wien wurden nur Konvertierungs-Anmeldungen entgegengenommen. 4½ % amort. Bulgar. Staats-Gold-Anleihe von 1909. Frs. 100 000 000 = K 95 200 000 = M. 81 600000 = £ 3 960 000 = hfl. 48 000 000 in 200 000 Oblig. à frs. 500 = K 476 = M. 405 = £ 19.16 = hfl. 240; eingeteilt in einzelne Abschnitte sowie in Kumulativstücke zu je 5, 10 u. 20 Oblig. Zs.: 1./6., 1./12. n. St. Coup. per 1./6. 1919 wurde bei Fälligkeit nicht eingelöst. Tilg.: Vom 1./6. 1910 ab durch halbjährl. Verlos. am 1./5. u. 1./11. per 1./6. bezw. 1./12. nach einem Tilg.-Plane innerhalb 50 Jahren; vorzeitige Rückzahlung oder Konversion bis Ende 1919 ausgeschlossen. Sicherheit: eine Spezial-Sicherheit für diese Anleihe existiert nicht. Zahlst.: Sofia: Banque Nationale de Bulgarie; Wien: Wiener Bankverein, Österr. Länderbank; Hamburg: Schröder Gebrüder & Co.; ferner in Berlin, London, Amsterdam, Brüssel, Antwerpen, Basel, Genf u. Zürich. Zahlung der Oblig. u. der Zinsscheine frei von jeder gegenwärt. u. zukünftigen bulgar. Steuer, Gebühr u. sonst. Abgaben in Deutschland in Mark. Verjähr. der Zinsscheine in 5 J., der verlosten Oblig. in 20 J. (F.). Aufgelegt in Hamburg 10./2. 1910 zu 91 % für freie Stücke u. zu 90.75 % für Stücke mit 6 monat. u. 1 jähr. Sperrverpflichtung. Erster Kurs in Hamburg 25./11. 1911: 90.25 %. Kurs in Hamburg Ende 1911–1918: 90.10, 86.10, 79, 80*, –, 74, –, 70* %. Usance: Der Handel versteht sich mit Zinsberechnung vom 1./12. 1918 einschliessl. Zinsschein per 1./6. 1919. Sofia. 5 % steuerfreie Gold-Anleihe von 1906. Frs. 35 000 000 = M. 28 350 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = M. 405 = K 476 = hfl. 240, hiervon sind 30 000 Stücke (Nr. 40 001 bis 70 000) in Abschnitten über je 5 Schuldverschreib. ausgefertigt. Zs.: 1./14. Mai, 1./14. Nov. Tilg.: Von 1907 ab durch halbjährl. Verlos. 1./14. April u. 1./14. Okt. per 1./14. Mai bezw. 1./14. Nov. oder durch Rückkauf in 50 Jahren, vom 1./14. Mai 1916 ab verstärkte Tilg. und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist garantiert vom Staate Bulgarien. Für den Anleihedienst sind folg. städt. Einnahmen verpfändet. 1) Der Octroi; 2) die Schlacht- gebühr: 3) die Steuer auf die die Stadt betretenden Lastwagen und Lasttiere; 4) die Miets- zinsen der städt. Liegenschaften: 5) die Wasserverbrauchsgebühren. Die verpfändeten Ein- künfte werden unter Aufsicht des Staates vereinnahmt und unmittelbar an die Banque Genérale de Bulgarie abgeführt; die verpfändeten Einkünfte dürfen während der ganzen Dauer der Anleihe weder verändert noch aufgehoben werden, es sei denn, dass sie ergänzt oder ersetzt werden durch andere gleichwertige Einkünfte; dies gilt jedoch nicht für die Octroi-Steuer, welche, soweit sie der Stadt Sofia zufliesst, weder aufgehoben noch er- mässigt werden kann. Zahlst.: Sofla: Banque Géneérale de Bulgarie; Berlin: Berl. Handels-Ges., Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Bank für Handel u. Ind.; Budapest: Pester Ung. Commercial-Bank; Wien: Oesterr. Länderbank. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen bulgar. Steuern und Abgaben in Deutschland in Reichsmark. Aufgelegt in Berlin nu. Frankf. a. M. 5./3. 1906 frs. 26 000 000 = M. 21 060 000 zu 91.50 %. Kurs Ende 1906–1918: In Berlin: 97.40, 95, 94.50, 99 75, 101.10, 99.50, 97, 92.50, 90.50*, –, 86, –, 90* %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 20 J. (F.). ― Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1914. „ a) Aussere Anleihen In Umlauf ‚ 9) 4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von. £ 808 900 £ 512 000 .%% . 40900 1887 0 „ 1889 „ „„ „ „ 1825 „