•3 . ‚ œ.QdQÜ̃ ?’ͥQQÜ̃ ‚AÜͥdͥͥͥQLQA'QÜͥÜÜͥÜA**ä * ―――= ―― 318 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. bestritten werden. Haben die Einnahmen dreier aufeinanderfolgender Jahre sich auf der oben gekennzeichneten Höhe gehalten, so werden die vier Provinzen aus der jetzt von ihnen übernommenen Verpflichtung endgültig entlassen werden. Solange als Kapital u. Zs. der Anleihe regelmässig bezahlt werden, darf in die Verwaltung des Salzmonopols nicht ein- gegriffen werden. Wenn indessen ein Verzug in der Zahlung des Anleihedienstes eintreten sollte, so wird nach Verlauf einer angemessenen Frist die Verwaltung dieses Monopols von der Chines. Seezollverwaltung übernommen, und die Einnahmen daraus werden von ihr im Interesse der Inhaber der Schuldverschreib. verwaltet werden. Die Chines. Regierung erklärt, dass die gegenwärtige Anleihe, bis sie vollständig getilgt ist, bezüglich Kapital u. Zs. den Vorrang vor allen zukünftigen Anleihen, Belastungen u. Verpfändungen haben soll, mit welchen die Einnahmen des Salzmonopols belastet werden sollten. Jede spätere Anleihe, welcher diese Einnahmen als Sicherheit dienen sollen, sowie jede spätere Belastung oder Verpfändung derselben sollen dieser Anleihe im Range nachstehen, was in einem Vertrage über eine solche Anleihe, Belastung oder Verpfändung zum Ausdruck gebracht werden wird. Es ist vereinbart, dass, wenn späterhin die jährl. Eingänge der Seezolleinnahmen den Betrag übersteigen sollten, der zur Bestreit. aller bestehenden Belastungen oder solcher die infolge der Abschaffung der Likinzölle im Zusammenhange mit einer Tarifrevision sich ergeben werden, erforderlich ist, dieser Überschuss in erster Linie für die Sicherstell. u. den Dienst der gegenwärtigen Anleihe zu verwenden ist. Die Chines. Regierung hat sich ferner vertraglich verpflichtet, einen Rechnungshof zu errichten, der das gesamte Rechnungswesen des Chines. Reiches zu kontrollieren hat. Bei dieser Behörde ist ein ausländ. Kontrollbeamter bestellt worden. Dem Rechnungshofe wird als besondere Abteil. ein Bureau der Verwalt. der Chines. Anleihen angegliedert werden. An der Spitze dieser Abteil. steht neben einem Chinesen ein ausländ. Direktor. Zahlst. in Deutschland: Berlin: Deutsch-Asiat. Bank, Preuss. Staatsbank (Seehandlung), Berl. Hand.-Ges., Nationalbank f. Deutschland, S. Bleichröder, Mendelssohn & Co.; Berlin, Bremen u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind. Berlin, Dresden, Bremen, Frankf. a. M., Hamburg, Leipzig, München: Deutsche Bank; Berlin, Dresden. Bremen, Hamburg, Nürnberg: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; Hamburg: Norddeutsche Bank, L. Behrens & Söhne, Bank f. Handel u. Ind. Fil. Hamburg, Hongkong and Shanghai Banking Cor- poration; Cöln: Sal. Oppenheimjr. & Co.; München: Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank. Kapital u. Zs. frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen chines. Steuern oder Abgaben in Deutschland in Mark. Der für die Emission in Deutschland bestimmte Teil der Anleihe von M. 122 700 000 wurde 21./5. 1913 zu 90 % aufgelegt. Kurs Ende 1913–1918: In Berlin: 88.60, 82.50*, –, 76, –, 91* %. – In Frankf. a. M.: 88.50, –*, —–, 76, –, 91* %. – In Hamburg: 88.80, 85.75*, —, 76, — 91 %. Usance: Seit 2./1. 1918 versteht sich der Handel mit Zs.-Berechnung vom 1./7. 1917 ab in Stücken (Zwischenscheinen) mit dem Stempelaufdruck über die am 1./7. 1917 bezahlten Zs. * Ferner in Deutschland nicht notierte: 4 % Chinesische von Russland garantierte Anleihe. Emiss.: frs. 400 000 000 = Rbl. Gold 100 000 000 = £ 15 820 000 – deutsche M. 323 200 000 = fl. holl. 191 200 000 lt. Dekret des Kaisers von Russland vom 1. Juli 1895 n. St. gleichfalls durch die chinesischen Seezölle gesichert mit Vorrecht vor allen späteren Anleihen und befreit von allen chinesischen Steuern. Stücke à frs. 500 = Rbl. Gold 125 = £ 19.15.6 = M. 404 = fl. holl. 239, auch Kollektivstücke von 5 und 25 Obligationen. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli n. St. Verlosung: In Petersburg im März (erstm. 1896) per 1. Juli n. St. Tilgung: Ab 1896 in 36 Jahren; kann vor 1. Juli 1910 nicht verstärkt werden. Aufgelegt in Petersburg, Paris, Amsterdam, Genf und Brüssel 19. Juli 1895 zu 99.20 % bezüglich bei sofortiger Einzahlung zu 98.80 %. Zahlstellen: Paris: Hottinguer & Co., Banque de Paris et des Pays-Bas, Crédit Lyonnais, Société Générale pour favoriser le développement du commerce et de Findustrie en France, Comptoir National d'Escompte de Paris, Société genérale de Credit Industriel et Commercial Brüssel, Genf und Amsterdam: Succursale de la Banque de Paris et des Pays-Bas et du Ctredit Lyonnais; Petersburg: Intern. H andelsbank, Banque Russe pour le commerce étranger, Banque d'Escompte de St. Petersbourg, Banque de Commerce de Volga-Kama; London: Credit Lyonnais, Comptoir National d'Escompte de Paris, Banque Russe pour le commerce étranger; Berlin: Mendelssohn & Co., Disconto-Ges., S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern. 5 % Chinesische Eisenbahn-Anleihe von 1899 (kaiserl. Eisenbahnen von Nord-China). * 3 3 Anleihe ist sichergestellt durch eine I. Hypoth. auf die Eisenbahnlinien Peking-Tientsin 83 % 6 Meilen und zwar auf die die chinesische Regierung af welche auch von allen jetzigen und künftigen chinesischen Steuern befreit ist. Zahlstelle: London: Hongkong and Shanghai Banking Corporation. Aufgelegt in London am 6. Febr. 1899 zu 5 % Chinesische Eisenbahn-Anleihe von 1902 (Cheng-Ting- Fou – Tai-Vuan-Fou). 40 000 000 in Stücken à frs. 500. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Von 1913 ab durch Verlos. im =