3 Königreich Dänemark. 325 gelangenden Nummern werden durch Auslos. bestimmt. Für die Pfandbr. Abt. I kommt eine Auslos. u. Kündig. nur in Frage, insoweit die Darlehnsschuldner dieser Abt. ihre Dar- jehne zur Rückzahlung in bar kündigen. Von den Pfandbr. Abt. II wird alljährl. zur Ein- lös. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres ein so grosser Betrag jeder Serie ausgelost u. gekün- digt, als den von den Schuldnern der betr. Serie geleisteten Ab- u. Rückzahlungen ent- spricht. Die Kreditkasse ist ferner jederzeit berechtigt, sämtl. Pfandbr. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. auf einen Zinstermin der betr. Pfandbriefe zu kündigen und durch die Statutenänderung vom 21./6. 1918 werden ausserordentliche Auslosungen innerhalb der beiden Abteilungen in Aussicht gestellt. Für die Sicherheit der Pfandbriefe haften: 1. die Hypoth. der Kreditkasse, und zwar sämtliche Hypotheken unterschiedslos für sämtliche ausgegebenen Pfandbriefe; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewührten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. – abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II – geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahr., nach Statutenänderung v. 21./6. 1918: 1./4.–31./3. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000, davon in Umlauf am 31./3. 1919: Kr. 11 704 400 = M. 13 167 450, in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nord- deutsche Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichs- mark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907–1918: In Berlin: 91.75, 91.75, 93.25, 93.50, 93.50, 91, 89, –*, –, 125, –, 150* %. – In Hamburg: 91.85, 92, 93.50, 94, 94, 91, 90, –, –, 125, –, 150* %. Verj. der. Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: L. Sörensen, Beigeordnete: Oberger.-Anw. J. v. Prangen, Architekt E. Ambt, Hochgerichtsanwalt K. Steglich-Petersen, Kopenhagen. Bilanz am 31. März 1919: Aktiva: 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 27 635 812, 4 % Hypoth. Abt. 1 Serie I 25 493 075, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 545 500, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie 1 1 948 882, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 7 835 722, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 14 174 923, 4 % Hypoth. Abt. II Serie III 762 095, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 21 171 463, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie II 8 581 021, Wertp. 2 430 195, Guth. bei d. Privatbank 152 882, Darlehen an die Privatbank 260 000, Kassa 20 070, Grundstück d. Kasse Ny Vestergade 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 41 619. – Passiva: 3½ % Pfandbriefe Abt. I Serie I 26 064 750, 4 % do. Abt. I Serie I 25 246 950, 4 % do. Abt. I Serie II 1 529 500, 3½ % do. Abt. II Serie I 1 078 800, 4 % do. Abt. II Serie I 7 191 800, 4 % do. Abt. I Serie II 11 704 400, 4 % do. Abt. II Serie III 738 600, 4½ % do. Abt. II Serie I 20 644 900, 4½ % do. Abt. II Serie II 7 316 300, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 8000, nicht erhob. fällige Coup. 15 050, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 2 143 643, nicht erhob. fälliges Depositum 45 723, Verwalt.- u. R.-F. 8 414 844. – Sa. Kr. 112 143 260. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i J vlland) in Aalborg. Krrichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v 1170./7. 1915. 3 Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Bealitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 14 000 nicht Abersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zuste empfangen haben. P. lehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser = dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn di 0 wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an w das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen