Königreich Dänemark. 327 Direktion: Präs. Hausbes. Rechnagel, R. af Dbg., Holsted; adm. Dir. Justizrat L. Petersen, Aalborg; Hausbes. Hans Jensen, Hurup; Proprietär Claus Johannsen, Waarst; 3 Hausbes. M. A. Madsen, Hasseris. * Repräsentantenschaft: Präs. Reichstagsabgeordneter J. Christensen, Silkeborg; Vice-Präs. Hausbes. K. Hansen, Greisdalen; Hausbes. P. H. Markmann, Arden; Johs. Peder- sen, Brabrand; Marius Nielsen, Mellerup; Kr. Hansen-Barkholt, Hjörring; N. P. Hansen, Gjörding; J. Jesperrus, Skerre; Marius Bojsen, Tvingstrup; K. O. Steffensen, Karby; Johs. Andersen, Sall; N. Christiansen. Sparkjär. Bilanz am 31. März 1919: Aktiva: 3½ % Darlehensschuldner, Abt. I 2 215 175, do. II 3 451 734, do. III 5 279 080, do. IV 94 464, 4 % do. Abt. I 8 645 177, do. II 25 131 074, do. III 48 519 810, 4½ % do. I 23 079 726, do. II 6 416 050, Aktiva der Reserve- u. Administrations-F. 8 904 231, Amort.-F. Abt. I 14 189, do. II 10 527, do. V 2414, Landmannsbanken Kjobenhavn 2 365 134, Kto für Rückstände 232 372, do. vorausbez. Zs. 16 582, do. Taxationsvergüt. 14 131, Fil. d. Landmannsbank in Aalborg 268 679, Guth. der Reserve- u. Administrations-F.-Beitr. 75 967, Kassa-Kto 165, Aktiva d. Hilfs-F.-Kto 95 112. Sa. Kr. 134 831 793. – Passiva: 3½ % Oblig. Abt. I 10 931 800, do. II 92 050, 4 % do. Abt. I 8 634 650, do. II 25 134 600, do. III = 48 521 850, 4½ % do. Abt. I 23 086 250, do. II 6 416 050, Bilanzkto für die Darlehensschulden 3 3 u. die Kassen-Oblig. 15 040, Kto für Rechnungsverhältnis mit den Darlehen-Suchenden 16 236, ―― R.-F. Abt. I 593 916, do. II 3 607 286, do. III 2 668 642, do. IV 332 671, do. V 64 160, Ad- ministr.-F. 1 637 556, Amort.-F. Abt. III 3526, do. IV 2040, do. VI 6524, verloste Oblig. 3½ % 7 Abt. I 35 000, do. II 400, do. 4 % Abt. I 94 650, do. II 198 500, do. III 261 550, do. 4½ % Abt. I 16 600, schuldige Oblig.-Zs. 3½ % Abt. I 176 144, do. II 1538, do. 4 % Abt. I 210 944, do. II 545 313, do. III 979 464, do. 4½ % Abt. I 451 731, Hilfs-F. für hilfsbedürftige Interessenten 95 112. Sa. Kr. 134 831 793. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in * den dänischen Inselstiften (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa 0 Landet i Östifterne) in Kopenhagen. Errichtet: 7./9. 1880 auf Grund des Ges. vom 28./5. 1880, abgeändert durch Ges. vom 12./5. 1882, 21./3. 1902 u. 10./7. 1915. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen resp. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder von Feldern der Provinzstädte, deren Schätzungswert Kr. 10 000 bis 12 000 nicht übersteigt, und welche in den Inselstiften belegen sind, aufgenommen werden. Darlehen dürfen ½ des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Verein ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswerte der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend ver- mindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek ge- währt, doch können auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypoth. Gelder aus öffentl. Mitteln eingetr. sind, oder wenn die erste Hypoth. wenigstens 10 Jahre unkündbar ist von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Verein gewährte Darlehen darf keinenfalls zus. mit dem Betrage der im Range vorausgehenden Hypoth. die Hälfte der Schätzungssumme der betr. Realität über- steigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2 % des Darlehensbetrages einzu- zahlen, welche dem Reserve- und Administrations-F. zufallen; ausserdem entrichten die ersten Interessenten halbjährl. %00 %, später zukommende 1200 –18/00 % des urspr. Darlehens- Betrages an denselben Fonds. Jeder Interessent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine 6monat. Vorankündigung verlangen, wenn ie Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Ab- schlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen halbjährl. Amortisationsduoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig 50 Kr.; solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung in Oblig. des Vereins oder mit 6 monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Wenn ein Interessent ganz aus dem Vereine tritt, fallen die von ihm gemachten Einzahlungen dem Fonds des Vereins zu. Die von dem Vereine be- willigten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehen-Suchende zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf befindl. Oblig. darf lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden; sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt zum Nennwert durch Verl., ie so frühzeitig vorgenommen werden muss, dass die Veröffentlichung der gezogenen ern 3 Monate vor den Zahlungsterminen (1. Jan., 1. Juli) stattfinden kann, und zwar