3% %. 336 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. der Garantie der Kommune bei der Hauptkasse der Stadt zu deponieren. Die Zinsen von derartig deponierten Oblig. werden durch die verschiedenen Zahlst. den Betreffenden zugestellt werden und zwar in Übereinstimmung mit einem von dem Kopenhagener Magistrat ausgefertigten Regulativ. Verj. der Zinsscheine und verlosten Stücke in 20 J. n. F. Republik San Domingo. Stand der Schuld am 31. Dez. 1915. 5 % Gold-Anleihe im Gesamtbetrage von $ 20 000 000, davon begeben $ 16 757 200 Zzurückgekauft $ 3 014 200 im Umlauf $ 13 743 000 Abrechnung 1909: Einnahmen $ 4 523 160 Ausgaben $ 4 532 322 1910: 6 4 705 738 0 $ 4 645 287 1911: 3 $ 4859 685 0 $ 4 805 878 1912: 0 $ 5 809 785 0 $ 5 845 994 Budget 1905/06, 3 $ 2 806 379 $ 2 530 335 „ 1906/07: $ 3 692 601 $ 2786 910 „ 1907/08: $ 3 823 772 $ 3 636 200 „ 1908/09: 0 $ 4 021 927 3 $ 3 984 300 „ 1909/10: 0 7 4 024 230 1 4 024 230 „ 1910/11: 0 $ 3 941 500 $ 3 941 500 „ 1911/12: $ 4 257 000 $ 4 256 804 3 „ 1912/13: 3 $ 4 208 400 10 $ 4 208 400 „ 1913/14: 0 7 5 035 250 3 $ 4 890 216 3 „ 1914/15: 8 $ 5 035 250 0 $ 4 890 216 „ 1915/16 9$ 2 516 542 $§. 2 455 109 73 Die zerrütteten politischen u. wirtschaftlichen Zustände in der dominikanischen Republik haben seit 1892 zu wiederholten Malen die Zahlungen für die Zinsen u. den sonstigen Dienst der Anleihen verhindert (siehe Jahrgang 1908/09 S. 228). Am 8./2. 1907 schloss die Regierung von San Domingo mit der Regierung der Verein. Staaten von Nordamerika einen Vertrag ab, welchem zufolge die Verein. Staaten die völlige Unabhängigkeit des dominikanischen Gebietes garantierten u. die Regelung sämtl. Schulden Domingos übernahmen. Die Verein. Staaten verpflichteten sich, sämtliche San Domingo gegenüber erhobenen Forderungen nach- zuprüfen, übernahmen die Verwaltung sämtlicher dominikanischen Zollämter und ernennen die Beamten derselben. Von den gesamten Zolleinnahmen werden 45 % der Reg. von San Domingo überwiesen u. die übrigen 55 % zu Zahlungen auf die Staatsschulden verwendet. Dieser Vertrag wurde von den Vereinigten Staaten von Amerika am 25./2. 1907 u. von der Dominikanischen Republik am 3./5. 1907 notifiziert. Nach langen Verhandlungen mit den Gläubigern kam es zu einer definitiven Regelung der äusseren dominikanischen Schuld. Die in Antwerpen am 29./2. 1908 und in Paris am 12./3. 1908 abgehaltenen Ver- sammlungen der Inhaber der dominikanischen Schuld nahmen den seitens der dominika- nischen Regierung ihren Gläubigern am 27./1. 1908 in Übereinstimmung mit dem am 8./2. 1907 zwischen der Republik San Domingo u. den Vereinigten Staaten von Nordamerika geschlossenen Vertrag, unterbreiteten Plan für die Regelung der dominikanischen Schuld an. Nach diesem Arrangement erhalten die Inhaber der 2¼ % Dominikanischen Gold- Anleihe von 1897 für jedes Stück à £ 20 mit Zinsscheinen Nr. 10–14 u. 17 u. folg Frs. 60.30 in bar u. $ 47.05 in 5 % Domican Republic Customs Administration Sinking Fund Gold Loan. Der Umtausch der alten Stücke fand in Europa während eines Zeitraumes von 6 Monaten, vom 1./6. 1908 an gerechnet, statt. Seit dieser Zeit geschieht der Umtausch nur noch in New York. Zum Umtausch werden die mit dem Stempel der Zustimmung zum Arrangement vom 3./6. 1901 versehenen ordnungsgemässen Stücke zugelassen. Solche Stücke sind a) die Stücke, welche mit den Zinsscheinen Nr. 10–14 einschl. und 17 u. folgenden an Stelle der fehlenden Coup. beigefügt ist. Die nicht mit dem Stempel der Zustimmung zum Abkommen versehenen Stücke müssen, ehe sie zum Umtausch angenommen werden können, von dem zu diesem Zwecke speziell ernannten Vertreter der dominikanischen Regie- rung geprüft u. visiert werden; sie müssen mittels Spezialverzeichnissen eingereicht werden. cke, von denen ein oder mehrere Coup. nicht vorgelegt werden, werden zu denselben dingungen wie die ordnungsgemässen Stücke umgetauscht, jedoch muss der Einreicher Spezialformular unterzeichnen, durch welches er die dominikanische Regierung gegen Folgen schadlos hält, welche für letztere durch die spätere Vorlegung der verloren ge- genen oder fehlenden Zinsscheine entstehen könnten. Diese Stücke müssen ebenfalle tels Spezialaufstellung vorgelegt werden. Die Zinsscheine Nr. 15 u. 16 wurden bis 30./9. 1908 er Banque d'Anvers in Antwerpen eingelöst und sind seitdem verjährt und wertlos. Umtauschstellen fungierten in Deutschland die Norddeutsche Bank in Hamburg und M. Warburg & Co. in Hamburg. ― 5 % Dominican. amortis. Gold-Zollanleihe. $ 20 000 000, davon begeben bis 31./12. 1915 ― 757 200, davon zurückgekauft $ 3 014 200, daher in Umlauf $ 13 743 000 in Stücken à $ 50, 3 ―― *