Republik Frankreich. — Königreich Griechenland. 343 Wiborg. 5 % Stadt-Anleihe von 1909. Finl. M. 5 000 000 = M. 4 050 000 in Stücken à Finl. M. 1000, 2500 = M. 810, 2025. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Vom 1./6. 1911 ab durch Verlos. 1./3. per 1./6. innerh. 50 J.; vom 1./6. 1919 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit nach einem Tilg.-Plane i 3 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Wiborg: Stadtkasse, ferner in FEinland: sämtl. Kontore der Föreningsbanken i Finland; Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg, Commerz- u. Dis- conto-Bank, L. Behrens & Söhne. Zahlung der Coup. u. der verl. Stücke ohne Abzug gegen- wärtiger oder zukünftiger finländ. Steuern irgend welcher Art in Hamburg in Mark D. R.-W. * Aufgelegt in Hamburg 1./7. 1909 Finl. M. 5 000 000 = M. 4 050 000 zu 99.75 %. Kurs Ende * 1909–1918: In Hamburg: 99.10, 101.25, 101.75, 100, 100.50, 100*, –, 88, –, 100* %. Verj. = der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verlosten Stücke in 15 J. (F.) Republik Frankreich. In Umlauf frs. 205 726 290 Rente 3 % konvertierte Französische Rente von 1894. = frs. 6 857 542 990 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierung der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30, 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst.: Alle Staatskassen in Paris und den Departements. Im Juli 1902 wurde die 3½ % die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 vor dem 1./1. 1911 kann die 3 % nicht ge- innt jeweils 14 Tage vor dem Fällig- Kurs in Frankf. a. M. für die 3½ % Rente Ende 1894–1902: 107.20, 106, – %; für die 3 % Rente Ende 1903–1918: 98.50, 97.70, *― * *― Königreich Griechenland. Der Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durch Dekret vom 10./22. Dez. 1893, dass bis zur endgültigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit 30 % in Gold zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, welche sich im Januar 1894 in Berlin, London und Paris bildeten. verhandelten zu wiederholten Malen mit der griechischen Regierung, ohne zu einem Resultate zu gelangen. Durch das Gesetz vom 10. März 1898 betreffend die Einrichtung einer internationalen Kontrollekommission, wurde endlich ein Arrangement der griechischen Auslands-Anleihen getroffen. Über die wesent- lichsten Bestimmungen des Gesetzes siehe Jahrg. 1905/06. Abrechnung der internationalen Finanzkontrolle pro 1914. Für das Jahr 1914 waren die Brutto-Einnahmen aus den verpfändeten Staatseinkünften (Monopole, Stempelsteuer, Tabak, Schmirgel, Cigarettenpapier; subsidiär die Piräuszölle) auf Dr. 28 900 000 veranschlagt. Die tatsächlichen Einnahmen während dieses Zeitraumes waren dagegen folgende: 1) Nach Ausweis der Monatsabrechnunggen..... Dr. 35 362 977 ..... ..... 830 477 2) Desgl. (aus Schmirgel) Dr. 36 193 454 454, Es ergibt sich mithin gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von Dr. 7 293 davon gehen ab 18 % für Herstellung des Stempelpapiers und der Streifbänder, Ver- waltungskosten der Kommission etc. = Dr. 1 312 822, bleiben Dr. 5 980 632, hiervon entfallen als Anteil auf die griechische Regierung 40 %, während als Zinsaufbesserung für die Gläu- biger 30 % u. zur Amort. weitere 30 % zur Verwendung kommen, d. h. zus. 60 %, als Dr. 3 588 379, hinzu kommen 60 % des Gewinnes am Wechselkurs Dr. 3 502 170, zus. Dr. 0 * r. 9 507 Von diesem Betrage kommt die Hälfte (abzügl. einiger kleiner Ausgaben) D 7 = frs. 3 440999 als Zinsaufbesserung an die Gläubiger zur Verteilung, wozu noch frs. Gold 1 095 746, die sich aus den Zs. der amort, Titel ergeben, sowie der Vortrag von 1913 frs. 172 971 wird folgend treten. Der zur Verteilung gelangende Überschuss im Betrage von frs. 4 708 massen verteilt: 0 A = % der ursprünglichen 3 0 0% Zinsen „ „ III 22 % „1 177 378 Sa. frs. 620 971 Der Rest von frs. 87 999 wird für das nächste Jahr reserviert. Zur Verstärkung 1e von frs. 3 536 531, sowie Amort. wird die andere Hälfte des Überschusses im nicht verteilte Rest aus 1913 im Betrage von frs. 99 201, d. h. im ganzen frs. 3 635 732 wendet. Dieselben verteilen sich auf Gruppe I frs. 813 225, Gruppe II frs. 1 777 527, Gruppe frs. 868 000, der Rest von frs. 176 979 wird bei der nächsten Verteilung verwendet. Budget: Das Griechische schliesst zwar formell mit dem 31. Dez., mate och erst am 31. OÖkt. des nächstfolgenden Jahres ab, indem zur Einziehung der digen Einnahmen zehn Monate Frist verbleiben. * ――― ..