(K ―――――――-= „% 4 ― A * ―f― ――§§ 0 0 ― ――― ― 5 .... ――― 7 * * 357 Staaten von Mexiko. 7 * ― „ ― . * 1. Jan. 1945; vom 1. Juli 1909 ab Verstärk. u. Totalkündig. mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig; am 1./12. 1910 wurden in einer verstärkten Verlos. £ 10 433 800 zur Rückzahlung per 1./1. 1911 ausgelost. Sicherheit: Als spez. Sicherheit für die pünktliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Zs. und der Amort. der 5 % konsolidierten Mexikanischen äusseren Anleihe von 1899 verpfändet und überweist die mexikanische Regierung den Inhabern der Anleihestücke gleichmässig und ohne Vorzug des einen vor dem anderen, und solange besagte Anleihestücke nicht vollständig amortisiert worden sind, 62 % vom Gesamterträgnisse der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der General- rubrik ,Contribuciones sobre importaciones Y exportaciones? (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet, und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel, welchen spec. Namen diese Abgaben haben, und an welchem Orte die Zoll- abfertigung stattfinden sollte. Diese verpfändeten Abgaben müssen in jedem Jahre den zur Zinszahlung und Amort. erforderlichen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Sofern und solange diese Höhe nicht erreicht wird, verpflichtet sich die mexikanische Regierung, die den Inhabern der Anleihestücke überwiesene Quote der Abgaben entsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung wird gintretendenfalls solange bestehen bleiben, als sie zur Aufrechterhaltung der erwähnten 10 % Überdeckung während eines ganzen Fiskaljahres erforderlich ist. Ab- gesehen von diesem zuletzt erwähnten Falle kann die festgesetzte Garantie, welche eine un- antastbare Sicherheit zu gunsten der Inhaber der Anleihestücke ausmacht, in keiner Weise verändert werden. Die aus den überwiesenen Jöllen erlösten Beträge werden durch die National- bank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin in monatl. Raten direkt remittiert. Die mexik. Reg. darf nur dann über die Überschüsse aus den jeweiligen Einnahmen der als Sicher- heit den Inhabern der Anleihestücke verpfändeten Abgaben verfügen, wenn der für die Zins- und Amort.-Zahlungen des lauf. Quartals erforderl. Geldbetrag von der Nationalbank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder überwiesen worden ist. Die mexik. Reg. bleibt im übrigen verpflichtet, den durch die überwiesenen Zolleinnahmen etwa nicht gedeckten Betrag für Zins- zahlungen u. Amort. der Anleihe aus anderweitigen Mitteln zu bestreiten. Um diese Sicherheit in Vollzug zu setzen, erlässt die mexik. Reg. ein Dekret, durch welches sie die Emission von Certifikaten für die Zwecke dieser Anleihe anordnet, in denen 62 % von den in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik zu erhebenden Zöllen obligat. zu entrichten sind, bei Strafe, dass der Zuwiderhandelnde die Zahlung des doppelten Betrages der nicht ein- gelieferten Certifikate zu leisten hat. Diese Certifikate sind als Pfand für Rechnung der Anleihe-Inh. an die Nationalbank von Mexiko zu überliefern, u. ist die Bank beauftragt, dieselben in den Orten, wo sich die Zollämter befinden u. wo dieselben zur Zahl. des betr. Teils der Zölle verwendet werden müssen, gegen Barzahlung an das Publikum abzugeben. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank, Dresdner Bank; Hamburg: Fil. der Deutschen Bank, Pil. der Dresdner Bank, L. Behrens & Söhne; London: J. S. Morgan & Co.; New York: J. P. Morgan & Co. Zahl. der Zinsscheine u. des Kapitals steuerfrei in Deutschland in Mark. Coup. per 1./7. 1914 u. folg. wurden nicht bezahlt. Die Anleihe war zur Konversion der 6 % Mexik. äusseren Anleihen von 1888, 1890 u. 1893 u. der 5 % Oblig. der National-Staats- Eisenbahn von Tehuantepec bestimmt. Die Anleihe wurde eingeführt in Berlin 22./8. 1899 zu 99.20 %, in Frankf. a. M. 31./8. 1899 zu 99.30 %. Kurs Ende 1899–1918: In Berlin: 96.90, 98.90, 97.60 (kl. 98.50), 100 (kl. 101.40), 101.40, 101.80 (kl. 102.25, 101.90 (kl. 103.30), 101.10 (kl. 102.10), 100 (kl. 101.30), 102.20, 102.25, 100.40, 99.70 (kl. 101.20), 98.75, 87 (kl. 89.75), 85.50*, –, 56, —–, 111* %. – In Frankf. a. M.: 96.70, 98.90, 98.10, 99.75 (kl. 101.20), 101.10 (kl. 102.20), 101.90 (kl. 102.25), 102.20 (kl. 103.25), 101.30 (kl. 102.25), 99.50 (kl. 102), 101.50, 102.50, 100.40, 100 (kl. 101), 99, 86.50 (kl. 88), –*„, –, 56, – 111* %; ferner notiert in Breslau. Seit 1./7. 1914 Notiz franko Zs. einschl. Coup. per 1./7. 1914. Die Stücke sind auch denn liefer- bar, wenn die letzten daran befindlichen Zinsscheine mit einem Firmenstempel versehen sind. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. 5 % Mexikan. amort. innere Anleihen Serie 1/II von 1893/94. $ 40 000 000, hiervon $ 20000 000 Serie I in Stücken à $ 100, 500, 1000 5000, $ 20 000 000 Serie II in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./4. resp. 1./10., von 1896 ab mit halbjährig % u. Zinsenzuwachs, von 1900 ab Verstärk. u. Totalkündig. zulässig Zahlstellen: Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank. Zahl. der Zs. u. des Kapitals ohnes er ersten 3 Vereini 15 Tage der Monate April u. Okt., in denen sie fällig werden, später zur Einlösung präsentiert werden, nach Mexiko remittiert werden müssen. Coup. inneren Anleihen seit 3./4.1914 inkl. Coup. per 1./4. 1914 franko Zs. gehandelt. Die Anleihe wurde bis Sept. 1899 im $ = 4 M., zur amtlichen Notiz ein ärt. Seit 15./5. 1905 wird 3 1 = M. 2.10 umgerechnet. Lieferbar Serie I $ 20 000 000 die Nummern A Nr. 1–30 000 3 6 100, B Nr. 30 00 1–50 000 à $ 500, CNr. 50001–55 000 à $ 1000, D Nr. 55 001–55 400 à $ 5000, Serie II $ 20 000 000 E Nr. 55 401–75 400 à $ 100, F Nr. 75 401–95 400 à $ 500, G Nr. 95 40 bis 103 400 à $ 1000. Die Stücke sind auch dann lieferbar, wenn die letzten deren befind lichen Zinsscheine mit einem Firmenstempel versehen sind. * 5 % Mexikan. amort. innere Anleihe Serie III von 1898. $ 20 000 000 in Sftücken à $ 100, 500, 1000 = £ 20, 100, 200. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch halbja Verl. im März u. Sept. per 1./4. resp. 1./10. von 1898 ab mit halbjährig %% und Zs.-Zuwach.