Schuld auf ein Drittel herabgesetzt und durch das Gesetz v. 20./5. 1893 wurden ausserdem die auswärtigen Gläubiger an dem Überschuss der Importzölle (mit Ausnahme derjenigen auf Tabak und Getreide) und Exportzölle über den Betrag von 11 400 Kontos de Reis hinaus mit der Hälfte in der Weise beteiligt, dass die Hälfte für die Erhöhung des Couponbetrages verwendet wurde. Als Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation waren die Zolleinnahmen (mit Ausnahme der Importzölle auf Tabak und Getreide) überwiesen. Im Jahre 1898 beabsichtigte Portugal, seine auswärtige Schuld zu konvertieren; der Entwurf zur Konversion der äusseren Schuld, welcher die Zustimmung der portug. Kammer erhielt, wurde jedoch von den Schutzkomitees für die Interessen portugies. Staatsgläubiger für unannehmbar gehalten. Von dieser Zeit an schwebten zwischen der portugies. Reg. u. den Schutzkomitees Verhandlungen über eine Konversion der portugies. Staatsschuld, bis endlich im April 1902 ein Arrangement zustande kam. Der Gesetzentwurf über das Finanz- arrangement wurde im April 1902 von der Deputiertenkammer und im Mai 1902 vom Senate angenommen. Das Dekret über die Ausführung des Ges. v. 14./5. 1902 erschien im Diario am 11./8. 1902; über die Sicherheit für die pünktliche und regelrechte Zahlung der Zinsen und Amortisation bestimmt Art. 15 des Gesetzes. Behufs unverkürzter Zahlung der ausgegebenen Titel nach Massgabe dieses Dekrets wird die Regierung in den jährlichen Staatshaushalt die Beträge einstellen, die für Zs. u. Tilg. dieser Titel nötig sind, wobei für diese Lasten speciell und vorzugsweise (especialmente e de preferencias) nach Massgabe des Ges. v. 14./5. 1902 die Eingänge aus den Zöllen des Reiches auf dem europ. Kontinent zu- zuweisen sind, ausgenommen die von Tabak und Getreide. ... Die Einnehmer der Zoll- häuser haben der Junta do Credito Publico jeden Tag denjenigen Betrag abzuliefern, der ausreicht, um den 300. Teil in Gold aufzufüllen (perfazer), für den zu den Jahreslasten der auswärt. konvert. Auslandsschuld (Zs. u. Tilg.) erforderl. Gesamtbetrag nach den Bestimm. dieses Ges., sowie für die Spesen des Dienstes dieser Schuld ... Erreichen die Einkünfte diesen Betrag an einem Tag nicht, so ist er aus denen eines der folg. Tage zu entnehmen. Sind in einem Semester die Einkünfte nicht genügend für die Hälfte der Jahresannuität, so haben die Zollhäuser im folg. Semester sie nachzuliefern. Verbleibt durch einen unvorher- gesehenen Umstand ein Fehlbetrag, 80 hat ihn die Reg. aus den anderen Einkünften des portug. Staatsschatzes zu decken. Die Junta do Credito Publico hat nach je 15 Tagen oder früher die erbaltenen Beträge an die Auslandsstellen zu übermitteln, damit die Zahlung der Zs. 15 Tage vor Verfall angekündigt und die Amort. pünktlich erfolgen kann. 3 % Uniftz. äussere Portug. Anleihe von 1902, Serie I. Milr. 93 886 110 = M. 427 703 390 in 1 043 179 Stücken à Milr. 90 = M. 410, hiervon 100 000 Fünferstücke (Nr. 543 176–1 043 175) u. 543 179 Einerstücke (Nr. 1–543 175 u. Nr. 1 043 176–1 043 179), Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1916 u. folg. wurden in Deutschland nicht eingelöst. Tilg.: Vom 2./1. 1903 ab durch Rückkauf oder halbj. Verl. im Juni u. Dez. per 1./7. resp. 2./1. des folg. Jahres nach einem Tilg.-Plane innerh. 198 Semestern. Zahlst. wie für Serie III. Zahl. der Coup. in Berlin u. Frankf. a. M. mit M. 6.15 für das einfache Stück. Eingef. in Frankf. a. M. 15./1. 1904 zu 62.30 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1904–1918: 63.50, 68.10, 69.10, 63.20, 58.80, 63.50, 64.70, 64.70, 64, 62.50, 63.80*, –, 48, –, 67* %. Verj. der Coup. in 5 J. (T). 3 % Uniflz. äussere Portug. Anleihe von 1902, Serie III. Milr. 42 976 530 = M. 193 871 902 in 477 517 Stücken à Milr. 90 = M. 406, hiervon 18 000 Fünferstücke (Nr. 387 516–477 515) und 387 517 Einerstücke (Nr. 1– 387 515 u. Nr. 477 516–17). Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1916 u. folg. u. die zur Rückzahl. per 1./7. 1916 u. folg. verl. Stücke wurden in Deutschland nicht eingelöst. Tilg:: Vom 2./1. 1903 ab durch halbj. Verl. im Juniu. Dez. per 1./7, resp. 2./1. nach einem Tilg.-Plane innerh. 99J.; die Ausl. geschieht immer in Gruppen von je 5 Stück. Zahlst. f. Ser. I, II u. III: Berlin, Darmstadt, Frankf. a. M., Hannover, Strassburg i. E.: Bank f. Handel u. Ind.; Berlin: Mendels- sohn & Co., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern. Zahlung der Coup. (M. 6.09 7% das einfache Stück) u. der verl. Stücke in Deutschland in Mark u. zwar frei von allen jetzigen u. zukünftigen portug. Steuern u. Taxen, direkten oder indirekten, mit Ausnahme der Einkommen- steuer, welcher jedoch nur die zur Bezahl. in Portugal eingereichten Coup. unterworfen sind. Eingef. in Berlin 23./10. 1903 Milr. 42 857 730 = M. 193 335 982 zu 64.50 %. – In Frankf. a. M. 5./11. 1903 zu 64 %; seit 23./11. 1903 findet in Berlin u. Frankf. a. M. Börsenterminhandel statt. Kurs Ende 1903–1918: In Berlin: 63.25, 64.10, 67.80, 69.80, 64, 59.60, 64.75, 66.80, 67.25, 6657.10, 64.40, 66.40*, –, 48, –, 67* %. –— In Frankf. a. M.: 63, 64.20, 67.90, 69.60, 64, 59.80, 65, 67.25, 67.10, 66.40, 64, 65.70*, –, 48, –, 67* %. V). der Coup. in 5 J. (F.) Unverzinsl. Specialtitel der äusseren Portug. Anleihe von 1902, Serie III. Milr. 14 325 510 = M. 64 627 151 in 477 517 Stücken à Milr. 30 = M. 135.34, hiervon 18 000 Fünferstücke Cxr. 387 516–477 515) und 387 517 Einerstücke (Nr. 1–387 515 u. Nr. 477 516–17). Tilg.: So- Diurch das Dekret vom 13./6. 1892 wurde die Zahlung der Zinsen auf die auswärtige ung de % verzinsl. Anleihe Serie III. Zahlst. u. Zahlungsmo *