...... J7J.qqQÜ.Q.Q..WW 424 Ausländische Staatspapiere, Fonds ete. 1895 sowie die anderen durch das Gesetz v. 8./20. Juli 1895 bezeichneten Anleihen verpfändet. Als weitere Sicherheit dienen auf die Dauer von 10 J. die bisher noch nicht verpfändeten Einnahmen der Serb. Staatseisenbahnen mit dem Rechte auf hypoth. Verpfänd. dieser Linien. Wenn im Laufe dieser Zeit nach Zahlung der Annuität aller bisherigen Anleihen am Schluss der Abrechnungen jährl. ein Überschuss von frs. 2 500 000 für das Finanzministerium bleibt, so wird diese Hyp. gelöscht werden. Der ganze Dienst der Anleihe, die Zinszahlung, die Ein- lösung oder der Rückkauf der Oblig. zum Zwecke ihrer Tilg. wird während der ganzen Dauer der Anleihe von der Verwalt. der autonomen Monopolverwalt. ausschliessl. ausgeübt. Zahlst.: Belgrad: Banque Nationale Priviléegiéce du Royaume de Serbie; Paris: Banque Imperiale Ottomane, Comptoir National d'Escompte, Banque Francaise pour le développement du Commerce et de 1'Industrie, Österr. Länderbank, Société Financière d'Orient, E. Hoskier & Co.; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Amsterdam: Labouchere Oyens & Cie.; Brüssel: Comptoir National d'Escompte; Genf: L'Union Financiere de Geneve; Wien: Österr. Länderbank. Auf- gelegt in Paris 26./2. 1903 zu 90 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) 4½ % steuerfreie Goldanleihe von 1909. frs. 150 000 000 in 300 000 Schuldverschreib. zu frs. 500, ausgefertigt in Abschnitten über 1, 5 u. 10 Schuldverschreib. Zs.: 19. Mai/1. Juni, 18. Nov./1. Dez. Coup. per 18. Nov./1. Dez. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Die Tilg. in Deutschl. geschieht zu einem Zinstermin, erstmalig zum 19. Mai/1. Juni 1910, halbjährl. im Wege freihändigen Rückkaufs dergestalt, dass die Semestralität frs. 3 750 000 beträgt, die Gesamtanleihe also innerhalb 50 Jahren zurückgezahlt wird. Der Rückkauf hat so zu erfolgen, dass des zur Tilg. bestimmten Betrags in Frankreich u. ¼⅓ in Deutschland angekauft werden müssen, sofern der Börsenkurs der betr. Länder unter- halb des Nennwertes steht. Die Ankäufe in Deutschland dürfen nur durch die Berliner Handels-Ges. erfolgen. Ist freihänd. Rückkauf unterhalb des Nennwertes nicht möglich, so geschieht die Tilg. auf Grund halbjährl. stattfindender Auslos. welche in Belgrad 2 Mon. vor den halbjährl. Zinsterminen zu geschehen hat. Falls die Tilg. im Wege des Rückkaufs erfolgt, sind die durch Kauf unter dem Nennwert gemachten Ersparnisse sofort zu weiteren Rückkäufen zu verwenden; verstärkte Verlos. u. Gesamtkündig. jederzeit zulässig. Sicher- heit: Zur Sicherheit der Anleihe hat die serbische Reg. die ihr gebührenden Überschüsse der reinen Einnahmen der serb. autonomen Monopolverwalt., welche aus den reinen Ein- nahmen der Monopole u. des Stempels herrühren u. von der autonomen Monopolverwalt. verwaltet werden, sowie die Einnahmen aus den Zöllen, welche von den dem Finanz- ministerium unterstellten Agenten gemäss den Gesetzen v. 8./20. Juli 1895 u. v. 2. Okt. 1899 der autonomen Monopolverwalt. ausgefolgert werden, verpfändet. Unter den Überschüssen sind diejenigen Summen zu verstehen, welche der autonomen Monopolverwalt. verfügbar bleiben, nachdem diese die Geldbeträge entnommen hat, welche für den Dienst der 4 % unifizierten Anleihe von 1895, der anderen im Gesetz vom 8./20. Juli 1895 vorgesehenen Anleihen, der durch das Gesetz vom 26. Juli/8. Aug. 1902 geschaffenen 5 % Anleihe u. der durch das Gesetz vom 14./27. Dez. 1906 geschaffenen 4½ % Anleihe erforderlich sind. In- soweit die Überschüsse danach nicht ausreichend sein sollten, den Dienst der Anleihe von 1909 zu decken, sind die allgemeinen Einkünfte des Staatsbudgets dazu zu verwenden. Zahlst.: in Deutschland in Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann. Zahl. der Zs. u. des Kapitals frei von allen jetzigen u. allen zukünftigen Steuern u. Ab- gaben in Serbien zum kurzen Wechselkurse auf Paris. Der den für deutschen Markt be- stimmte Teil von frs. 37 500 000, eingeteilt in 40 000 Abschnitten zu 1 Schuldverschreib. (Nr. 1–40 000), 5000 Abschnitten zu je 5 Schuldverschreib. (Nr. 40 001–65 000) u. 1000 Ab- schnitten zu je 10 Schuldverschreib. (Nr. 65 001–75 000) wurde aufgelegt 26./2. 1910 zu 89.50 %, wobei 1 frs. = M. 0.81 gerechnet wurde. Kurs Ende 1910–1918: In Berlin: 92.10, 93.30, 89.75, 89, 81*, –, 49, –, 95* %. – In Frankf. a. M.: 92, 92.80, 87.90, 87.70, –*, –, 49, –, 95* %. – In Hamburg: 92, 92.70, 87.75, 87.50, –*, –, 49, –, 95* %. Usance: Beim Handel an der Börse wird 1 frs. = M. 0.80 gerechnet. Verj. der Zinsscheine in 5 J. (F.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Königreich Siam. Stand der Staatsschuld am 31. März 1917: £ 6 830 000. Abrechnungen: Einnahmen Ausgaben Überschuss oder Ticals Ticals Defizit 1898/1899 28 496 029 23 787 582 Ticals 4 708 447 1899/1900 29 920 365 27 052 717 86867 643 1900/1901 35 611 306 31 841 257 7706%8 1901/1902 36 157 963 36 646 558 „ 488 595 1902/1903 39 152 124 39 248 544 „ 96 420 1903/1904 43 458 817 43 908 901 – „ 450 084 1904/1905 46 046 404 46 634 654 „ 588 250 1905/1906 51 657 539 50 035 524 . .. 1906/1907 57 014 805 56 837 460 177 345 1907/1908 55 826 532 56 503 203 „ 676 671