„ ―– Tamaulipas. 427 nach 1881 kam die Stadt nur in geringem Masse ihren Verpflichtungen nach; Zinsen und Prämien wurden sehr unregelmässig gezahlt, Ziehungen oft ausgesetzt, deshalb bildete sich im Jahre 1892 in Paris, Frankfurt a. M., Amsterdam und Brüssel ein Schutzkomitee, um das Interesse der Besitzer der Lose wahrzunehmen; das Arrangement, welches vom Komitee der Stadt Madrid vorgeschlagen wurde, wurde aber seitens der Stadt abgelehnt. Endlich kam im Februar 1898 folgendes Arrangement zustande: Unter dem Namen „Obligaciones Municipales Resultas“ wird eine neue 4 %% Anleihe geschaffen, welche gegen die Rückstände aus früheren Jahren bis 1896 inkl. ausgegeben werden soll; hierbei erhalten die mit Pesetas 100 gezogenen Lose 3 % Verzugszinsen, während auf die mit Prämien gezogenen Lose sowie auf die Carpetas für überfällige Coupons keine Verzugszinsen gewährt werden; der Umtausch in die neue Anleihe geschieht al pari. Seit Ende Jan. 1903 ist der Umtausch seitens der Stadtverwalt. sistiert, obwohl noch vahlreiche Treffer u. Carpetas der Losanleihe nicht umgetauscht sind. Die 1897 u. später gezogenen Treffer werden voll bezahlt. Zahlst.: In Deutschland keine; Madrid: Stadtkasse. Kurs Ende 1891– 1918: In Berlin: 36, 37, 24, 36, 33.75, 27.40, 34.25, 31.50, 31.40, 31.50, –, 39.75, – –, —–, 55, 49.50, –, – 61, –, –, — — M. per Stück. – In Frankf. a. M.: 45.40, 45.40, 30.50, 44.90, 39, 35.30, 42.50, 40, 39.50, 39.30, 42.40 49.30, 50, 50.40, 62.80, 66.25, 61.80, 64.10, 77.30, 77, 79.90, 72.10, 73, –*, –, 90, –, 124* %. Usance: Nur mit rotem Stempel versehene Stücke sind lieferbar. 4 % Madrider Stadt-Anleihe von 1898 (Obligaciones Municipales Resultas.. Pes. 23 600 000 in Stücken à Pes. 500. Zs.: Viertelj. 1./1., 1./4., 1./7.; 1./10. Tilg.: Von 1898 ab durch jährl. Verl. im Dez. mit jährl. 2 % u. Zs.-Zuwachs innerh. 28 Jahren, Verstärk. zulässig. Zahlung der Zs. unter Abzug von 10.42 % Steuern (3 % für Einkommensteuer u. 7.42 % für Cirkulations- steuer) in Paris bei der span. Pinanz-Kommission zum Wechselkurse auf Madrid. Die Anleihe wird seit 5./9. 1898 an der Madrider Börse gehandelt. Tamaulipas, Staat der Republik Mexiko. In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ver. Staaten von Mexiko v. 4./6. 1901 und in Gemässheit des von der Legislatur des Staates Tamaulipas erlassenen Dekretes v. 14./6. 1901 haben die Reg. von Mexiko u. Tamaulipas u. die Munizipalität von Tampico Verträge unter- einander und mit dem Unternehmer W. A. Chanler am 15./8. 1902 u. 3./9. 1906 geschlossen, welche die Sanierung u. Wasserversorgung der Stadt u. des Hafens von Tampico betreffen. Zur Bestreitung der zur Ausführung dieser Werke u. zwar speziell der ersten Zone der Stadt erforderlichen Kosten hat die Reg. des Staates Tamaulipas eine 5 % Anleihe von 1903 im Betrage von Pesos 2 700 000 ausgegeben und zur Deckung der Kosten der Arbeiten in den Stadtteilen der zweiten u. dritten Zone sowie der Ausfüllung in der vierten Zone der Stadt eine 5 % Anleihe von 1906 im Betrage von Pesos 950 000. 5 % Anleihe von 1903. I. Serie. Pesos 2 700 000 in Stücken à Pesos 1000, 500, 100. Zs. vVviuierteljährl. 1./1., 1./4., 1./7., 1./10. Sicherheit: Die Regier. der Ver. Staaten von Mexiko ver- pflichtet sich, während eines Zeitraumes von 25 Jahren, vom 1./7. 1903 ab gerechnet, die Zs. der Bonds zu bezahlen. Tilg.: Durch viertelj. Verl. al pari im März, Juni, Sept. u. Dez. zur Rückzahl. auf den nächstfolg. Coup.-Termin aus einem Amort.-F., welcher gebildet wird: 1) aus 2 % der bei der Zollverwalt. von Tampico eingehenden Einfuhrzölle u. 2) aus einer Summe von Pesos 30 000, welche alljährl. aus den Eingängen an Wasserabgaben der Stadt Tampico er- huoben wird. Die Verpflichtung zur Zahlung der letzten Summe beginnt für die Stadtverwalt. von Tampico von dem Tage ab, an welchem die Wasserabgabe erhoben wird. Die Zahlung hat in Raten von Pesos 5000 alle 2 Mon. zu erfolgen. Wenn während der ersten 5 Jahre nach Vollend. der Arbeiten der Ertrag der genannten Abgaben die Summe von Pesos 30 000 nicht erreicht, ist die Stadt Tampico während dieses Zeitraumes nur verpflichtet, in den amort.-F. den ganzen Betrag der von ihr erhobenen Wasserabgaben einzuzahlen, während zie nach Ablauf dieser 5 Jahre für die Zahlung von Pesos 30 000 mit ihren gesamten Ein- KHüuünften haftet. Das Finanzministerium der Ver. Staaten von Mexiko wird mit der Reg. des Staates Tamaulipas die Massregeln vereinbaren, welche es für zweckmässig erachtet, um den Einzug der Wasserabgaben u. die Verwend. ihres Ertrages für die Amort. der Bonds wirksam zu besorgen; aber die Verantwortlichkeit, welche dritten Personen gegenüber entstehe Ekönnte, sowohl wegen Fehlbetrags in dem Ergebnisse der genannten Abgaben, als Nicht- überweisung der Abgaben durch die Stadtverwalt. von Tampico an die Reg. der Ver. Staaten von Mexiko treffen ausschliessl. die Reg. des Staates Tamaulipas u. die Stadtverwalt. von Tampico. Die 2 % der bei der Zollverwalt. von Tampico eingehenden Einfuhrzölle werden einnahmen u. insbes. den der Stadt Tampico dann zur Begleich. des noch nicht zurückge