........ RM――― ....... ―― ... ..... 456 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Verwaltungsrat: Vors.: Dr. Arthur Salomonsohn, stellv. Vors.: Gen.-Konsul Dr. Paul von Schwabach, Berlin; Mitglieder: Paul Boettger, Berlin; Dr. J. Costinescu, C. G. Dissescu, Bukarest; Jacques M. Elias, Bukarest; Dr. Prosper Gloner, J. M. Mitilineu, Gen.-Konsul Dr. E. E. Russell, Berlin; H. O. Schlawe, Prof. C. Stere, Prinz Barbu Stirbey, Bukarest; Dr. Georg Solmssen, Berlin. Direktion: Max Sterling, Otto Petersen, Bukarest. Aktien deutscher Eigentümer, deren Anmeldung bei der Reichsbank auf Grund der Bekanntmachung vom 27./8. 1916 erfolgt ist, oder die auf Grund dieser Bekanntmachung anzumelden gewesen wären, deren Anmeldung aber aus nachweislich entschuldbaren Gründen unterlassen worden sind, ferner die nachweislich spät. am 7./5. 1918 erworben worden sind, waren mit Rücksicht auf die Bestimmungen des am 7./5. 1918 unterzeichneten deutsch-rumänischen Friedensvertrages bis zum 17./5. 1918 bei einer Reichsbankanstalt einzureichen. Zugleich waren die Schlussnote oder sonstige Beweismittel über den Erwerb der Aktien vorzulegen. Bei Einreichung der Aktien hatten die Einreicher schriftlich zu erklären, ob und wo die Aktien auf Grund der Bekanntmachung vom 23./8. 1916 ange- meldet worden sind; auch konnte die Beibringung der eidesstattlichen Versicherung verlangt werden, dass inzwischen ein Eigentumswechsel nicht stattgefunden hat. Die Aktienurkunden können bis zur Feststellung des Verzeichnisses bei der Reichsbankanstalt zurückbehalten werden. Die zurückbehaltenen Stücke werden nur gegen Rückgabe der bei der Einreichung ausgestellten Quittung wieder ausgehändigt. Dabei erhält der Ein- reicher nach Prüfung der Staatsangehörigkeit und der Eigentumsverhältnisse eine Be- scheinigung der Reichsbank über die Einreichung und den Eigentumserwerb. Diese Be- scheinigung ist bestimmt, ihnen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäss Art. 6 des Zusatzvertrages zum Friedensvertrag zu erleichtern. Bank of England in London. Governor: Sir Brian Cokayne; Deputy Governor: M. C. Norman; Directors: Sir C. S. Addis, Sir A. G. Anderson, C. G. Arbuthnot, H. C. O. Bonsor, G. M. Booth, H. Brooks, W. M. Campbell, A. C. Cole, Lord Cunliffe, E. C. Grenfell, Sir E. A. Hambro, Col. L. H. Hanbury, G. W. Henderson, W. D. Hoare, Lord Hollenden, F. H. Jackson, R. E. Johnston, Sir R. M. Kindersley, C. Lubbock, R. L. Newman, Lord Revelstoke, F. C. Tiarks, H. A. Trotter, V. C. Vickers. Gegründet: Am 27. Juli 1694 zur Beschaffung eines Darlehens von £ 1 200 000 à3 8 % an die Regierung. – Gemäss Abkommen vom 5. April 1892 wurde die Verzinsung der Regierungs- schuld (£ 11 015 100) für 10 Jahre von 3 auf 2¾ )% ermässigt und am 5. April 1903 auf 2½ % weiter herabgesetzt. Gen.-Vers. je im März und Sept. Stimmrecht: Der Besitz von £― 500 und darüber gibt 1 Stimme, doch ist 6monatiger Besitz, ausgenommen Über- trag durch Erbschaft beim Tode oder infolge Heirat, erforderlich; jeder Aktionär hat nur eine Stimme. Dividendenzahlung am 5. April und 5. Okt. Eine Jahresbilanz wird nicht aufgestellt, die wöchentlichen Ausweise treten an deren Stelle. Kapital: £ 14553 000 in Stock. R.-F. am 25./6. 1919: £ 3 228 443. Die Bank darf jetzt bis zu £= 18 450 000 (Betrag der Schuld des Staates und anderer Sicherheiten) Noten ausgeben, jede Überschreitung derselben muss in Gold gedeckt sein. Die Bilanz-Veröffentlichung erfolgt derart, dass für die Abteilung der Notenausgabe (Issue Department) und für die Bankabteilung (Banking Department) getrennte Bilanzen geführt sind. Im Gegensatz zu den kontinentalen Gepflogenheiten werden die Passiven links, die Aktiven rechts aufgeführt. Die Höhe der gestatteten Notenausgabe berechnet sich durch die Addition des Goldes (in Coin-Münzen und Bullion-Barren) im Issue Department zuzüglich der Government Debt (Regierungsschuld) und der anderen Sicher- heiten, ebenfalls im Issue Department; die beiden letzten Posten, zusammen £ 18 450 000, bilden den Gegenwert der ungedeckten Noten. Der Posten Notes issued — ausgestellte Noten — stellt daher die Summe dar, bis zu welcher die Bank Noten ausgeben darf. Die Noten, welche nicht ausgegeben, sind aufgeführt im Banking Department Activum unter der Bezeichnung: Notes. Proprietors Capital ist das Aktienkapital, Rest: Reserve und Gewinn, Public Deposits: Depositen der Regierung, Other Deposits: Depositen der Privaten, Government Securities: Regierungswerte, Consols etc., Other Securities: Privat- titel, Wechsel, Lombard etc. Die gewöhnlichen Veröffentlichungen der Tagespresse bringen nicht ausschliesslich die Ziffern der amtlichen Bilanz, sondern auch teilweise die Resultate der beiden Bilanzen, in eine zusammengezogen. So heisst es bei vor- liegendem Bankausweis per 25./6. 1919 Totalreserve £ 27 958 936, Notes im Banking- Department £ 25 883 895, zuzüglich der Gold- und Silbermünzen £ 2 075 041; Noten- umlauf £ 78 301 590, berechnet aus: Notes issued £ 104 185 485 weniger Notes im Banking- Department £ 25 883 895; Barvorrat £ 87 810 526, berechnet aus: £ 85 735 485 aus dem Ilssue-Department zuzüglich £ 2 075 041 aus dem Banking-Department; Portefeuille 4 80 803 466 sind die Other Securities im Banking-Department; Guthaben der Privaten 137 744 811: Otherdeposits im Banking-Department; Guthaben des Staates £ 20 044 176 3 Püublic Deposits im Banking-Department; Notenreserve £ 25 883 895: Betrag der Noten