――― Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 403 Kommunen u. ähnliche Korporationen. Im Jahre 1912 übernahm die Bank durch Fusion die Lollands Spare- og Laanebank in Nakskov, um unbehindert von einem späteren Spar- kassengesetz eine sehr umfangreiche bankgeschäftliche Tätigkeit u. zwar in Gestalt eines besonderen Kontores der Landmannsbank fortsetzen zu können. Im Jahre 1917 wurde die Bank für Korsör u. Umgegend, im Jahre 1918 die Thisted Bank, die Grenaa Handels og Landbrugsbank, die Salling Herreders Spare- og Laanebank, die Nyborg Bank for By og Omegn u. die Horsholm Sparekasse übernommen. Kapital: Kr. 100 000 000 in Aktien à Kr. 400, 1000 u. 2000. Urspr.: Kr. 12 000 000, erhöht durch Beschl. der G.-V. v. 20./1. 1886 auf Kr. 24 000 000 u. v. 12.5. 1902 auf Kr. 36 000 000. Die – G.-V. v. 29./3. 1905 beschloss die Erhöhung des A.-K. um weitere Kr. 4 000 000 auf Kr. 40 000 000 u. die Fusion mit der Industriebank in Kopenhagen. In der G.-V. vom 27./3. 1907 ist sodann die Genehm. zur Erhöhung des A.-K. um weitere Kr. 40 000 000 erteilt worden. Der A.-R. beschloss am 2./4. 1907, das A.-K. zunächst um Kr. 20 000 000 auf Kr. 60 000 000 zu erhöhen u. am 4./5. 1912 eine weitere Erhöhung um Kr. 12 000 000 auf Kr. 72 000 000 vor- zunehmen. In der Sitzung v. 19./10. 1915 beschloss sodann der A.-R. von dem ihm statuten- gemäss zustehenden Recht zur Erhöhung des A.-K. von Kr. 72 000 000 auf Kr. 80 000 000 Gebrauch zu machen. Die neuen Aktien, welche an der Div. des Geschäftsj. 1915 voll = teilnahmen, wurden unter der Hand untergebracht. Von dem durch Verkauf erzielten Überkurs wurden 20 % des verkauften Betrages dem R.-F. überwiesen. Ein Betrag von Kr. 1 440 000 gelangte in Gestalt von 2 % Bonus auf die alten Aktien gleichzeitig mit der * Div. für 1915 zur Auszahlung. In der G.-V. vom 5./12. 1916 wurde beschlossen, das A.-K. um Kr. 40 000 000 bis auf Kr. 120 000 000 erhöhen zu können; hiervon gelangten zunächst Kr. 20 000 000 neue Aktien zu Kr. 1000 zu 130 % zur Ausgabe. Die neuen Aktien sind vom 1./1. 1917 ab div.-ber. Der durch den Verkauf der neuen Aktien etwa erzielte Überschuss ist dem R.-F. zuzuführen. Die Grenze für die Vergrösserung des R.-F. wird auf des jeweiligen Grundkapitals festgesetzt. , Gründerrechte: Diejenigen Aktionäre, welche bei Ausstellung der Aktien im Dezember- rermin 1871 Aktionäre waren, haben bei einer Erhöhung des Aktienkapitals das Recht, die Hälfte der neuen Aktien pro rata ihres Besitzes zu pari zu erhalten. Diese Gründerrechte sind inzwischen von der Bank zum weitaus grössten Teil zurückerworben und existieren jetzt nur noch für 1402 Aktien à Kr. 400. Hypothek-Oblig.: Die Pfandbriefe lauten auf Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die Pfandbr. betr. Bekanntm. werden ausser in Kopenhagen auch durch mehrere deutsche Blätter veröffentlicht. Ausserdem sind noch folg. Bestimm. hervorzuheben: ― 10 Unter der Kontrolle des Ministers des Innern u. eines vom V.-R. der Bank ernannten Bei- geordneten u. nach Gesetz v. 25./3. 1872 wird gleichzeitig mit der Ausstellung von Pfandbr. 3 ein ebenso grosser Betrag von den der Bank gehörenden Hyp.-Verschreib. hinterlegt, welche * letzteren gesichert sind innerh. % des Wertes der Landgüter oder der Hälfte des Wertes anderer fester Besitztümer, taxiert nach den Regeln für die Schätzung bei Darlehen von . Pupillengeldern. Hierdurch wird die vorzugsweise Befriedigung der Pfandbr. mit der Mass- * gabe sichergestellt, dass niemals ein grösserer Betrag von denselben zirkulieren kann, als Hyp.-Verschreib. nach obigen Bestimm. mit kontrollierter Aufschrift hinterlegt worden sind. 2/ Als spez. R.-F. wird unter gleicher Kontrolle in Pfandbr. oder anderen sicheren Wertp. ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welche in ausgestellten u. nicht wieder eingelösten Pfandbr. in Umlauf sich befindet. 3) Befolgung sämtl. Bestimm. des Regulativs wird durch die Delegierten des Ministers des Innern u. des V.-R. der Bank u. durch 2 Revisoren, für welche letztere der Minister des Innern ein Reglement festgesetzt hat, kon- trolliert. 4) Ausser in den genannten spez. Sicherungs-Fs. haben die Pfandbr. Sicherheit in dem am 31./12. 1918 voll eingez. A.-K. der Dän. Landmannsbank, Hyp.- u. Wechselbank von Kr. 100 000 000 u. in dem allg. R.-F. der Bank in gleichem Range mit den übrigen Kredit. dieser Bank. Kommunal-Oblig. Unter diesem Namen kann die Bank gegen an dän. Kommunerl gewährte Darlehen seitens der Inh. unkündbare, amortisable Oblig. ausstellen. Der Gesamtbetrag dieser Oblig. darf den Betrag nicht übersteigen, welchen die Bank in Oblig., ausgestellt für Darlehen an dan. Kommunen, besitzt; auch darf derselbe zus. mit dem cirkulierenden Betrage von Hyp.- Oblig. nicht den é6fachen Betrag des eingez. A.-K. überschreiten. Die Komm.-Oblig. sind wie die Hyp.-Oblig. ausser durch den besonders für die Komm.-Oblig. eingerichteten Sicherheits-F. auch durch das A.-K. der Bank u. durch den gewöhnl. R.-F. der Bank, ebenso wWie die übrigen Kredit. der Bank. gesichert. Als ganz besond. R.-F. für die Komm.-Oblig. wird vom A.-K. der Bank ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welchen die ausgestellten u. nn Umlauf befindl. Komm.-Oblig. ausmachen. Am 31./12. 1918 waren in Umlauf: 4 % Hyp.-Oblig. I., III., IV. Ser. Kr. 6 861 200, 3½ % do. I. Ser. Kr. 8 532 200, 3½ % Komm.-Oblig. Kr. 4 656 000, 4 % do. Kr. 21 519 067. Total Kr. 41 568 467. Sicherheit für Hyp.- u. Komm.-Oblig.: Die bis Ende 1918 in Höh von Kr. 47 294 020 von der Bank begebenen Hyp.-Darlehen u. ein R.-F. für obige Oblig. von Kr. 2 365 250. – Von den obigen Oblig. in Deutschland gehandelt: 1) 4 % – konvert. 4/ %% — Oblig. Ser. IV; Umlauf Ende 1918: Kr. 2 884 000 in Stücken zu 1000 u. 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Ausl. im März resp. Sept. Per 1.1 1884 in 52 J. mit 110 %. Zahlst.: Berlin: F. W. Krause & Co.; Hamburg: L. Behrens hne. Aufgelegt 31./3. 1884 zu 105.50 %. Kurs Ende 1890–1918: In Berlin: 110.50, 108.90, * * M――= * 0 * 3 3 „... „. 3