478 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. pfändeten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den Dar- lehensschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschluss der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen Ankauf an der Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige Einlösung der fälligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: 1) die von den Dar- lehensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den R.-F. des Verbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des Verbandes; 4) die gesamte Verantwortlichkeit sämtlicher mit Darlehen belasteten und dem Verbande verpfändeten Güter bis zur Höhe der auf ihnen ruhenden, noch nicht getilgten Schuld. 4½ % konvertierte polnische Pfandbriefe Serie IL–V von 1892, anfangs 5 %, 1893 aut 4½ % konvertiert, in Umlauf 13. Mai 1918: Rbl. 167 366 100 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Zs.: 22. Juni u. 22. Dez. Coup. am 22. Dez. 1914 u. am 22. Juni 1915, sowie die zum 22. Dez. 1914 u. 22. Juni 1915 verlosten Stücke wurden bei ihrer Fälligkcit in Deutschland nicht bezahlt. Im Oktober 1915 geschah ihre Einlösung jedoch ohne eine Vergütung von Deposital-Zinsen zum Berliner Börsenpreise der russischen Noten des der Einreichung der Coupons oder der verlosten Stücke folgenden Börsentages. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse waren die Zahlstellen ausnahmsweise bereit, auf Antrag statt des Mark-Gegenwertes der russischen Noten die Noten selbst zu verabfolgen. Coup. am 22. Dez. 1915 u. die zum 22 Dez. 1915 verlosten Stücke sowie die Coup. am 22. Juni 1916 u. am 22. Dez. 1916 (unter Abzug von 7½ % russischer Coup.-Steuer) u. die zum 22. Juni 1916 u. zum 22. Dez. 1916 verlosten Stücke wurden bei Fälligkeit in gleicher Weise in Deutschland eingelöst. Die Einlösung der am 22./6. 1917 fälligen Zinsscheine u. verlosten Stücke erfolgte bei ihrer Fälligkeit zum festen Umrechnungskurse von M. 216 für Rbl. 100 abzügl. 7½ % Steuer. Die am 22./12. 1917 fälligen Zinsscheine u. verlosten Stücke wurden bei ihrer Fälligkeit abzügl. 7½ % Steuer in Reichsmark zum jeweiligen Werte der russischen Noten bezahlt. Da für Rubelnoten seinerzeit ein Markt in Deutsch- land nicht bestand, so wurde der jeweilige Warschauer Kurs für russische Noten der Ein- lösung zu Grunde gelegt. Seit Ende Februar 1918 wurden alle fälligen Zinsscheine und verlosten Stücke einschliesslich der am 22./6. 1917 fälligen in Deutschland durchweg zum jeweiligen Wert der russischen Noten eingelöst. Tilgung: Zur Tilgung der Pfandbriefe dienen sämtliche auf die Hypotheken-Darlehen des Vereins eingehenden Amortisations- Zahlungen. Die für jedes einzelne Darlehen zu verwendende Minimal-Tilgungs-Quote ist auf 1 % des Betrages des Darlehens festgesetzt. Die Tilg. geschieht durch Verl. am 19. März/1. April u. 18. Sept./1. Okt. per 9./22. Juni u. 9./22. Dez. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Mendelssohn & Co.; Breslau: E. Heimann; Posen: Bank Zwiazku Spolek Zarobkowych. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % (gemäss Verordnung des Generalgouverneurs des Generalgou- vernement Warschau vom 19./4. 1916 auf 7½ % erhöht) russ. Coup.-Steuer in Deutschland zum jeweiligen Kassenkurse der russ. Noten. Kurs Ende 1893–1918: 65.90, 67.90, 66.40, 66.80, 67.30, 100.25, 97.70, 96.60, 98, 99.80, 98.30, 94.10, 92.90, 88.60, 88.70, 91.40, 95 (kl. 95.40), 95.60 (kl. 96.25), 93.70, 90.90, 88.90, 85.75*, –, 89, –, 101* %. Notiert in Berlin, Breslau. Usance: Seit 13./1. 1898 werden beim Handel Rbl. 100 = M. 216 gerechnet, vorher Rbl. 100 = M. 320. Die Stücke sind bei Ausgabe der neuen Coup.-Bogen mit einem roten Aufdruck versehen worden in polnischer Sprache, der besagt: „versehen mit Coup. für 10 Jahre vom 2. Halbjahr 1903 bis 1. Halb- jahr 1913, u. sind mit diesem Aufdruck lieferbar. Es sind nur solche Stücke lieferbar, welche nicht später als 31./12. 1903 ausgestellt u. eingetragen sind. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4 % Polnische Pfandbriefe von 1898 im Gesamtbetrage von Rbl. 60 000 000, hiervon begeben am 13. Mai 1918: Rbl. 14 119 500 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Zs.: 9./22. Juni u. 9./22. Dez. Coup. am 22. Dez. 1914 u. folg. wurden in Deutschland bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlt. Von Oktober 1915 ab aber erfolgte ihre Einlösung in gleicher Weise wie bei den 4½ % Pfandbriefen. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen sämtl. auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins eingehenden Amort.-Zahlungen; dieselben betragen jährl. mind. 1 %, können aber auch 1½ % u. 2 % betragen; je nach der Höhe der Amort.-Zahlungen erfolgt die Rückzahlung der Schuld spät. in 41 resp. 33 resp. 28 Jahren. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbjährl. zu einem Betrage statt, der den von den Darlehnsschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt nach jedesmaligem Beschl. der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihänd. Ankauf an der Warschauer Börse, oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. ündet am 1./4. n. St. u. 1./10. n. St. per 22./6. n. St. resp. 22./12. n. St. statt. Zahlst.: Warschau: Hauptkasse u. die 9 Filialkassen in Gouvernement-Städten des Königreichs Polen; Breslau: E. Heimann. Zahlung der Zinsscheine unter Abzug von 5 % (gemäss Verordnung des Generalgouverneurs des Generalgouvernement Warschau vom 19./4. 1916 auf 7½ % erhöht) russ. Coup.-Steuer in Breslau in Mark zum jeweiligen Tageskurse für Wechsel „kurz Warschau'“ an der Breslauer Börse. Eingef. in Breslau 18./12. 1901 zu 86 %. Kurs in Breslau Ende 1901–1918: 87.25, 92.10, 92.70, 87.50, 82.75, 81.50, 83.25, 82.75, 87.25, 87.50, 83.50, 82.50, 81.50, 77*, –, 78, –, 90* %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F.