do. des Pens.-F. 15 204 575, Gebäude u. Fundus instructus 50 755 573, Kassenschein- Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 487 welche sich bei der Österr.-ungar. Bank infolge des Krieges ergeben können, wird eine a. o. Reserve (Kriegsverlustreserve) errichtet, welche aus den Erträgnissen der Jahre 1914–1916: K 3 600 000, 7 400 000, 9 000 000 zus. K 20 000 000 zugewiesen werden. Insoweit die Reserve durch die bis zum Ende des Jahres 1922 festgestellten Kriegsverluste nicht in Anspruch genommen wird, fällt der unverbrauchte Rest der in Gemässheit des folgenden Absatzes zu bildenden Reserve für Währungszwecke zu. II. Aus den Eingängen, welche die Österr.-ungar. Bank im Devisen- u. Valutenverkehre seit Ausbruch des Krieges dadurch erzielt hat, dass Gold, Devisen u. Valuten zu einem den Buchwert, bzw. die Anschaffungs- kosten übersteigenden Preise abgegeben wurden, wird eine a. o. Reserve (Reserve für Währungszwecke) gebildet. Diese Reserve ist für Aufwendungen im Interesse der Währung, insbesonders zur Wiederherstellung des Goldschatzes u. zur Vermehrung der Devisen- u. Valutenbestände der Österr.-ungar. Bank bestimmt u. hat zur Deckung jener Abgänge zu dienen, welche sich in der Gebarung der Osterr.-ungar. Bank bei der Erwerbung von Gold, Devisen u. Valuten durch Aufwendung eines den Buchwert bzw. den Veräusserungspreis übersteigenden Anschaffungsbetrages ergeben. Die Reserve wird nach dem Stande vom 30./0 1917 mit dem unter den ,„Sonstigen Passiven“ der Bank als schwebende Post ge- führten Betrage von K 255 186 541,79 errichtet. Die v. 1./10. 1917 an sich ergebenden gleich- artigen Eingänge sowie die bei der Gebarung mit der Reserve erzielten Erträgnisse fliessen der Reserve zu. Die Währungsreserve wird vom Generalrate der Österr.-ungar. Bank unter Mitwirkung u. Kontrolle beider Finanzministerien verwaltet u, verwendet. Über die hierbei zu beobachtenden Grundsätze sowie über die Richtlinien der Gebarung ist von beiden Finanzministerien mit der Osterr.-ungar. Bank ein Üpereinkommen abzuschliessen. Im Falle des Erlöschens des Privilegiums der OÖsterr.-ungar. Bank fällt die Währungsreserve in ihrem bilanzmässigen Bestand den beiden Staatsverwaltungen zu. Über die Ergebnisse der Gebarung mit den a. o. Reserven der OÖsterr.-ungar. Bank (Kriegsverlustreserve u. Reserve für Währungszwecke) hat die Regierung dem Reichsrate alljährlich Bericht zu erstatten. Die Bank ist berechtigt, Hypothekar-Darlehen in Pfandbr. bis zu K 300 000 000 zu ge- währen, die Gesamtsumme der Pfandbr. darf die Hyp.-Forder. nicht übersteigen. Kapital: K 210 000 000 in 150 000 Aktien auf Namen à K 1400. Das A.-K. bestand 1820 nach Einstellung der Subskription aus fl. 30 372 600 C.-M. in 50 621 Aktien mit einer Einzahl. von fl. 1000 Wiener Währung u. fl. 100 C.-M. in Silber gerechnet als fl. 600 C.-M.; 1853 wurde dasselbe durch die II. Em. um fl. 39 503 200 C.-M. in 49 379 Aktien mit fl. 800 Ein- zahlung in Banknoten und 1855 durch die III. Em. um fl. 35 000 000 C.-M. in 50 000 Aktien mit fl, 700 Einzahlung in Silber auf zus. fl. 104 875 800 C.-M. = fl. 110 119 590 5ö. W. erhöht. Jeder Aktionär hatte gleichen Anteil am Gesamtvermögen. Zur Ergänzung des Einzahlungs- betrages einer Aktie auf fl. 735 5. W. wurden 1863 dem A.-K. fl. 130 410 aus der Gewinn- reserve überwiesen und erreichte damit die statutenmässige Höhe von fl. 110 250 000 in 150 000 Aktien à fl. 735 5. W. Gemäss Gesetz v. 13./11. 1868 auf fl. 90 000 000 herabgesetzt durch bare Rückzahlung von fl. 135 6. W. auf jede Aktie; durch Verordnung vom 21./9. 1899 u. den ungar. Gesetzart. XXVII v. J. 1899 auf K 210 000 000 erhöht u. zwar in der Weise, dass ein Betrag von K 30 000 000 vom R.-F. ab- u. dem A.-K. zugeschrieben wurde, wonach heute jede Aktie mit K 1400 eingez. ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Febr. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., jedoch hat jedes Mitgl. nur 1 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Reingewinn zunächst 4 % Div., von dem verbleib. Gewinn 10 % an R.-F. und 2 % an Pens.-F., von dem Reste ist, solange die Gesamt-Div. 6 % nicht übersteigt, die eine Hälfte der für die Aktionäre entfallenden Div. zuzurechnen, die andere Hälfte fällt den beiden Staatsverwaltungen zu. Von dem weiter erübrigenden Teile des Ge- winns, solange die Gesamt-Div. 7 % nicht übersteigt, ⅓% an die Aktionäre und an die Staatsverwaltungen. Von dem Rest des Gewinns ¼ an die Aktionäre u. an die Staats- verwaltungen. Genügen die Jahreserträgnisse nicht, um 4 % Div. zu verteilen, so kann der R.-F. herangezogen werden, falls derselbe nicht unter 10 % des A.-K. herabsinkt. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Metallschatz: Goldmünzen der Kronenwährungz, dann Gold in Barren, in ausländ. u. Handelsmünzen, das Kilo fein zu K 3,278 gerechnet 261 953 661, Goldwechsel a. ausw. Plätze 23 818 099, Silberkurant- u. Teilmünzen 56 881 405, Kassenscheine der Kriegsdarlehnskassen 446 581 500; Portefeuillestand an Wechseln, Warrants u. Effekten: Wien 1 782 051 347, österr. Fil. 4 976 454, Budapest 1 094 017 386, ung. Fil. 2 140 840, bosn- herzeg. Fil. 255; Darlehen gegen Handpfand: Wien 5 602 474 800, bösterr. Fil. 796 500 200, Budapest 1 835 254 000, ung. Fil. 112 044 000, bosn.-herzeg. Fil. 2 748 200, eingelöste verfall. Effekten u. Coup. 12 502 537, Staatsverwalt. der im Reicherate vertretenen Königreiche u. Länder 60 000 000, Darlehnsschuld der k. k. Staatsverwaltung auf Grund besonderer Verein- barungen 22 034 000 000, do. der k. ungar. Staatsverwaltung 9 036 000 000, Hypoth.-Darlehen 277 998 611, börsenmässig angek. Pfandbr. der Bank 5 369 600, Anlagen des R.-F. 30 304 571, forderung an die k. k. Staatsverwaltung 4 718 059 152, Kassenscheinforderung an die k. ung. Staatsverwaltung 2 700 272 848, and. Akfiva 1 154 842 489, – Passiva: A.-K. 210 000 000, R.-F. 22 000 000, Banknotenumlauf 35 588 605 398, sofort rückzahlb. fremde Gelder u. zwar: Girok 6 995 444 958, sonst. Guth. u. Forder. 37 583 716, a vista ausgestellte Kassenscheine 103 765 000, I., noch nicht eingelöste fällige Pfandbr. 1 903 200, unbehob. Pfandbr.-Zs. 642 924, lte 1 856 255, Pfandbr. im Umlauf 269 059 200, in das Abschttussj. gehörige. noch ni- **=