Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Sibirische Handelsbank in St. Petersburg. Hauptsitz: St. Petersburg, Nevsky Prospekt 44. – Filialen: Akkerman, Akmolinsk, Andischan, Barnaul, Biisk, Birsk, Blagowestschensk, Buchara (Altstadt), Irkutsk, J ekaterinburg, Sselo-Kamenj (Gouv. Tomsk), Kainsk, Kokand, Krasnojarsk, Kungur, Kurgan, Kustanai, Minussinsk, Moskau, Nikolsk-Ussuriisk, Nowo-Nikolajewsk, Odessa, Omsk, Orsk, Perm, Petro- pawlowsk (Kreis Akmolinsk), Proskurow, Rybinsk, Samarkand, Sarapul, Schadrinsk, Semi- palatinsk, Sterlitamak, Stretensk, Tjumen, Tobolsk, Tomsk, Troitzk (Gouv. Orenburg), Tschita, Ufa, Werchneudinsk, Werchneuralsk, Wernij, Wjatka, Windau, Wladiwostok. — Agenturen: Chaharowsk, Kansk (Gouv. Jenisseisk), Kotelnitsch (Gouv. Wjatka). — Stadt-Filialen: St. Petersburg, a/d. Kalaschnikow Getreide-Börse; Moskau, a/d. Vienl-Börse u. Gawrikow-Pereulok, — Stadt-Agenturen: St. Petersburg: a)d. Vieh. u. Fleisch-Börse; Moskau: Maryna Rostscha, Samoskworetschie, Serpuchow-Platz, Sucharew-Thurm, Taganka. –— Temporäre Filialen: Irbit-Messe (vom 7./2. b/. 9./3. n. St), Nischni-Nowgorod-Messe (vom 7./8. b/z. 13./9. n. St.). Gegründet: 28./6. 1872. Zweck: a) Diskontier. von Wechseln u. Verbindlichkeiten; b) Gewähr. von Darlehnen u. Eröffn. von Krediten gegen Pfandsicherheit; c) Inkasso von Wechseln, anderen Termin-Dokumenten u. Wertpapieren; d) Ausführung von Zahl., in der Regel jedoch nur gegen Sicherheit; e) Ausstell. von Rimessen; f) Ankauf u. Verkauf für Rechnung dritter Personen von jeder Art zinstrag. Staatspapieren, Aktien, Anteilen, Oblig. u. Pfandbriefen, deren Umlauf in Russland gestattet ist; g) Verkauf im Auftrage von Privatpersonen u. Handelshäusern der ihnen gehörenden Waren; jedoch nur für deren Rechnung u. gegen eine im voraus festgesetzte Vergüt. f. Kommissionen; h) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung oder im Auftrage, von Edelmetallen in Barren u. in Münze, von Tratten u. trassierten Wechseln * sowie auch von Assignationen auf Abheb. von Geld; i) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechn. von zinstragenden Staatspapieren, Aktien u. Obligat., die von der Regierung garantiert sind; k) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung von Oblig. u. Pfandbriefen von Bodenkreditbanken, Landschaften, Städten, Akt.-Ges., sowie auch von Anteilen u. Akt., die von der Reg. nicht garantiert sind; J) Eröffn. in Kommis. v. Subskription auf Landschafts-, Stadt- u. Kommunal- Anleihen, auf Akt., Oblig., Anteile, Pfandbriefe, deren Emission von der Regier. genehmigt ist; m) die Annahme von Summen als Depositum ohne Frist, auf unbestimmte Fristen, sowie auch auf Kontokorrents; n) Annahme von Wertpap. jeder Art u. von anderen Wert- sachen zur Aufbewahr. f. eine bestimmte Vergütung; o) Verpfändung von eigenen Wertpap. u. Rückverpfänd. von Wertpap. in anderen Kreditinstitutionen. Die Geschäfte zu d, i u. k sind nur in bestimmtem Verhältnis zum A.-K. zulässig. Ausserdem gilt generell die Ein- schränkung, dass der Gesamtbetrag der von der Bank u. von ihren Zweigniederlass. als Depositen u. auf Kontokorrents übernommenen Summen, der rückdiskontierten Wechsel, der ausgegeb. Verbindlichkeiten u. aller anderen übernommenen Geldverbindlichkeiten unter keinen Umständen die eigenen Kapitalien der Bank, d. h. das Grundkapital und den R.-F. mehr als um das Zehnfache übertreffen darf. Die Bank darf nur solche Immobil. erwerben 7* für die Erricht. von Lagerräumen notwendig braucht, jedoch nur mit Genehmigung der G.-V. der Aktionäre. Der Ankauf ihrer eigenen Aktien sowie die Gewährung von Darlehen auf diese Aktien sind der Bank verboten. Kapital: Rbl. 30 000 000 in 120 000 Aktien à Rbl. 250, in Stücken über je 1, 2, 5 oder 10 Aktien. Anfangs Rbl. 2 400 000, erhöht im J. 1905 auf Rbl. 4 000 000, lt. Beschl. der G.-V. V. 31./12. 1906 a. St. auf Rbl. 7 000 000 It. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./1. 1909 a. St. auf Rbl. 10 000 000 u. lt. Beschl. der a. o. G.-V. v. 24./6. April 1910 auf Rbl. 12 500 000. Die a. o. G.-V. v. 16./29. April1912 beschloss, das A.-K. um Rbl. 7500 000 auf Rbl. 20 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1912 ab div.-ber. sind, wurden den Besitzern von alten Aktien im Ver- hHältnis von 3: 5 zum Preise von Rbl. 517 pro Stück, wobei auf die in Deutschland bezog. Stücke uf den Inhaber lauten. Geschäftsjahr: Kalenderj. a. St. Gen.-Vers.: spät. im Mai. Hinterlegungsfrist in srlin bei der Deutschen Bank mind. 7 Tage vor dem G.-V.-Tage. timmrecht: mind. 20 Aktien; f. 20 Akt. = 1 St., f. 60 Akt. = 2 St. ÜAkt. = 4 St, 4% 5 St. Abwesende Aktionäre, wele timmrecht besitzen, können dasselbe anderen, gleichfalls stimmberechti när übergeben; jedoch ist es keinesfalls gestattet, dass eine Person mehr als 2 V 0