Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Interesse der Bodenverbesserung, der Kolonisation und der Förderung von land- und forst- wirtschaftl. und Verkehrszwecken in den Ländern der ungar. Krone. Beteilig. hierbei und Geldbeschaffung hierfür durch Gewährung von Darlehen auch im Wege eines event. zu er- richtenden einheitl., auf das Gesamtgebiet der Länder der ungar. Krone sich erstreckenden Kreditvereins für Grundbesitzer, Landwirte, Genossenschaften, Verbände, lokale Kredit vereine und Darlehenskassen. 2. Gewährung von Darlehen an Eigentümer unbewegl. Güter, mit Inbegriff von Häusern gegen grundbücherliche Einverleibung. 3. Übernahme be. stehender hypothek. Kapitalforderungen. 4. Gewährung von Darlehen an Munixipien, Städte, Gemeinden, Wassergenossenschaften und andere juristische Personen – soweit dieselben zu 3 deren Aufnahme durch das Gesetz oder durch die gesetzmässig erwirkte Bewilligung be- rechtigt sind – sowohl gegen hypoth. Sicherstellung als auch ohne Hypoth. gegen Zusiche- rung ihrer Verzinsung und Rückzahl. mittelst Umlagen oder gegen andere Sicherstellungen. 5. Gewährung von Krediten an Grundbesitzer und Landwirte gegen Hypoth., Faustpfand oder andere angemessene Sicherstellung. 6. Gewährung von Darlehen an Weingarten- besitzer, insbes. zur Regenerierung der durch die Reblaus verwüsteten Weingärten. 0 7. Kauf und Verkauf, Pachtung und Verpachtung und Administration land- und forst- 3 wirtschaftl. Objekte zur Durchführung der Kolonisation oder Besitzzerstückelung. 8. Erwer- bung, Belehnung und Veräusserung von auf Kapitals- oder Annuitätenbeträge lautenden, vom Staate direkt oder indirekt garantierten Verpflichtungsurkunden. 9. Erwerbung, Be- lehnung und Veräusserung von seitens einer im Betriebe befindl. ungar. Verkehrsanstalt ausgegebenen zinsentragenden Prior.-Oblig. oden gabe von Pfandbr. in Gemässheit des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889, von verzinsl. Oblig. in Gemässheit des Ges.-Art. V vom Jahre 1896, von solchen in Gemässheit des Ges.-Art. XXXII vom Jahre 1897, Ausgabe von verzinsl. Rentenscheinen und von verlosten Schuldtitres der Ges. 12. An- und Verkauf und Belehnung von Pfandbr. und anderen Schuldverschreib. der Ges., von Wertpapieren, Devisen, Münzen, edlen Me- tallen, ferner sonstigen Waren; das Finanzierungsgeschäft von Wertpapieren etc. Aktienkapital: K 60 000 000 = M. 51 000 000 = frs. 63 000 000 in 150 000 Aktien à K 400 = M. 340 = frs. 420, nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 4./4. 1918 um K 12 000 000; die neuen Aktien sind vom 1./1. 1918 ab div.-berechtigt. Die Kapitalserhöhung v. 24./2. 1917 um K 16 000 000 erfolgte wegen der Fusion mit der Ungarischen Ansiedlungs- u. Parzellierungs- Bank A.-G. Gegen eine Aktie der Ungar. Ansiedlungs.- u. Parzellierungs-Bank von Nom, K 200 wurde eine Aktie der Ungar. Agrar- u. Rentenbank von Nom. K 400 in Umtausch gegeben. Pfandbriefe. Die Pfandbr. werden, wie oben angeführt, auf Grund des Ges.-Art. XIXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889 ausgegeben. Zur Sicherheit der Pfandbr. dienen ausser den erworb. Hypoth.-Forder. ein Spez.-Sicherstell.-F. von mind. K 3 000 000, (31./12. 1917: K 4 413 100) der stets 5 % des Pfandbr.-Umlaufes betragen muss, u. ausserdem das ganze Vermögen der Bank. Die Pfandbr. sind pupillarsicher, sind bei der Österr.-Ungar. Bank belehnbar u. können zum Erlage von Heirats-Kautionen im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. 4½ % Pfandbriefe Serie A, seit 1899 ausgegeben. In Umlauf 31./12. 1917: K. 86 455 600. Stücke à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährl., am 1./2., 1./5., 1/8. u. 1./11. fetzt a künftighin ohne jeden Steuerabzugstempel und spesenfrei. Tilg. innerh. 50 Jahren durch . u. 1.8. Per 1./5. resp. 1./11. Verstärkte Verl. vor 1./1. 1908 nur nach Massgabe ausserord. Rückzahlungen der Hypoth.-Schuldner zulässig. Zahlst.: Budapest: Gesellschafts- kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank; Berlin: Berliner Handels- Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsler-Bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank, Wertheim & Gompertz; London: Glyn. Mills, Currie & Co. K 12 000 000 wurden von einem Konsortium (Union-Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank, Berl. Handels-Ges.) am 25./7. 1899 zu 99.80 % aufgelegt. Kurs in Wien Ende 1900 –1917: 97, 97, 100.50, 100.10, 101.25, 100, 100, 97, 97, 98, 98.50, 97.75, 90, 90.25, –, –, –, 97 %. Verj. der Coup. in 6, der Stücke in 20 J. Rentenscheine. Die Ges. emittiert Rentenscheine auf Grund statutengemäss erworbener 4½ % Rentenscheine zu 102 0% rückzahlbar, seit 1898 ausgegeben. Begeben bis 31./12. 1917: K 46 000 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1917: K 39 300 600. Stücke à K 200, 2000 1. 10 000. Zs.: vVierteljährlich, 1./2., 1./5., 1/8. u. 1./11. Coup.-Einlösung im Sinne des Gesetz-- Art. XXII vom Jahre 1875 § 6, ohne Abzug der Kapitals-Zs. u. Rentensteuer. Tilg. innerb. 50 Jahren durch Verl. 1./2. per 1./5. zu 102 %; verstärkte Verl. und Totalkünd. mit mi monat. Frist vorbehalten. Zahlst.: Budapest: Ges.-Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wec Bank; Wien: Union-Bank. Kurs an der Wiener Börse (notiert seit 20./7. 1898) Ende 1898