... ꝗꝗ;? = 522 Ausländische Industrie-Gesellschaften. zum Abschluss, welcher von der G.-V. vom 17./12. 1910 genehmigt wurde. Durch das Gesetz: vom 12./8. 1912 wurde das Übereinkommen mit einigen Anderungen angenommen. Das Übereinkommen trat mit dem 1./1. 1912 in Kraft u. ist auf 25 J., d. i. bis 31./12. 1936 mit der Massgabe abgeschlossen, dass der Regier. das Recht zusteht, es durch Künd. im J. 1929 mit 31./12. 1931 ausser Kraft zu setzen. Während der Dauer des Übereinkommens wird aus Staatsmitteln eine jährl. Subvention von K 1 300 000 gezahlt. Die Rückzahl. der auf Grund des Übereinkommens v. 4./4. 1892 noch nicht zurückgezahlten staatlichen Zuschüsse hat während der Dauer des Übereinkommens in der Weise zu erfolgen, dass aus dem jährl. Reingewinn 15 % an die Staatsverwalt. abzuführen sind. Ein bei Ablauf des Übereinkommens ev. noch ausstehender Restbetrag ist in diesem Zeitpunkte ganz fällig u. der Staatsverwalt. am Tage nach Ablauf des Übereinkommens zu bezahlen. Der Zusammenbruch der Monarchie ist xon einschneidender Rückwirkung auf das Übereinkommen zwischen der Regier. des alten sterreich u. der Ges. gewesen, wobei auch der Subventionsvertrag für das laufende Jahr 1919 nicht mehr zur Anwendung gelangte. Mit Rücksicht auf die unklaren Verhältnisse der Ges. hat die Regierung gestattet, dass von der Abhaltung einer ordentl. G.-V. vorläufig abgesehen werde. Der Schiffspark bestand Ende 1917 aus 126 Rad- u. 16 Schraubendampfern, 1 Motorboot, 857 Warentransportschiffen, 16 Leichterbooten, 52 Röhrenpontons, 170 Stehschiffen, 9 schwimmenden Verladeanlagen, 4 Petroleumtanks, 39 eisernen u. hölzernen Schiffen; ausserdem im Bau befindlich: 4 Personendampfer, 12 Remorköre, 22 Waarenboote. Die Ges. ferner die Mohäcs-Fünfkirchener Bahn Szabolcser Eisenbahn, die Fünfkirchener Lohlenwerke, Schiffswerfte u. Werkstätten in Alt-Ofen, Korneuburg etc. Kapital: K 75 600000 in 48 000 auf Namen lautende Aktien zu fl. C.-M. 500 = K 1050 —– 2 halbe Aktien zu fl. C. M. 250 für eine ganze Aktie zu fl. C. M. 500 gerechnet und 24000 auf Namen lautende Aktien zu K 1050. In der G.-V. v. 14./5. 1914 wurde beschlossen, das A.-K. von K 50 400 000 durch Ausgabe v. 12000 neuen, auf Namen lautenden Aktien zu je K 1050 auf K 63 000 000 zu erhöhen. Von den 12 000 neuen Aktien wurden zunächst 9600 Aktien mit Div.- Ber. v. 1./1. 1914 begeben. Diese neuen Aktien wurden in der Zeit v. 18./5.–28./5. 1914 den Besitzern der alten Aktien unter nachstehenden Bedingungen angeboten: auf je 5 alte Aktien zu K 1050 (wobei 2 halbe Aktien für 1 ganze alte Aktie gerechnet wurden) konnte 1 neue Aktie bezogen werden. Auf weniger als je 5 ganze alte Aktien wurde kein Bezugs- recht gewährt, so dass Aktienbruchteile nicht ausgegeben wurden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien war K 1100 per Aktie zu K 1050 zuzügl. 5 % Stück-Zs. v. 1./1. 1914 bis zum Zahlungstage. Bezüglich der restlichen 2400 neuen Aktien waren der Zeitpunkt u. die Modalitäten der Begebung der Verwalt. befristet bis zur nächsten ordentl. G.-V. überlassen worden. Da innerhalb der festgesétzten Zeit von der Ermächtigung hinsichtlich der rest- lichen 2400 neuen Aktien kein Gebrauch gemacht wurde, so erlosch sie. In der G.-V. v. 29./5. 1918 wurde beschlossen, das A.-K. von K 60 480 000 um K 15 120 000 auf K 75 600 000 zu erhöhen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Modalitäten dieser Begebung ins- besondere den Begebungskurs der Aktien zu bestimmen. In Ausführung dieser Beschlüsse wurden die neuen Aktien in der Zeit vom 13. 9. bis 24./9. 1918 den alten Aktionären (auf je 4 alte Aktien 1 neue) zum Preise von K 1800 für jede neue Aktien zum Bezuge angeboten. Genussschein: Beim Erwerb des gesamten Vermögens der in Liquidation befindlichen Ver. ungarischen Dampfschiffahrtsgesellschaft im Jahre 1874 hatte die Donau-Dampfschiff- fahrts-Ges. den Aktionären dieses Unternehmens für ihre Aktien 25 000 Genussscheine aus- gehändigt, die in ihrer Gesamtheit an einer über 6 % zur Verteilung gelangenden Super- dividende mit einem Zehntel teilnehmen. Die letzte Beteiligung der Genussscheine war im Jahre 1879 erfolgt; es entfiel auf jeden Genussschein 1916–1917: K 1.62, 1.62. 4 % Oblig. von 1882. M. 10 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1917: M. 5 180 000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verl. im Aug. per 1./11. nach einem Tilg.-Plane innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.; Wien: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt: M. 5 000 000 in Stücken von nur M. 400 in Berlin u. Frankf. a. M. am 14. u. 15./6. 1882 zu 94 %. Kurs Ende 1891–1918: In Frankf. a. M.: 88.50, 91.30, 93, 99, 99, 100.10. 98.95, 98.40, 92.70, 92.10, 95.30, 99, 100.10, 100, 100.50, 99.20, 94.30, 96.50, 95.30, 96.50, 93, 96.80, 90*, –, 91.75, –, 87* %. – In München: 88.40, 91, 92.70, 25, –, –, –, 98, 92, 91.70, 95.30, 98.50, 100, 99.60, 100.50, –, 95.30, 94.50, 97.10, 95.40, 96.30, 93, 96.75, 90.50*, –, 91.75, –, 87* %. – In Berlin Ende 1890–1899;: Kurs gestrichen; Ende 1900–1918: 91.10, 93.25, . %.. 7 4 % Anleihe von 1886. M. 20 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1917: M. 12 220000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./7. 1888 ab durch Verl. am 1./7- per 1./10. nach einem Tilg.-Plane innerh. 48 Jahren, Verstärkung u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.; Wien: Gesellschafts- kasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1891–1918: In Frankf. a. M.: 86.10, 90.90, 93, 98.75, 97.50, 99.10, 98.95, 98.20, 92.50, 92.10, 95, 98.40, 99.80, 100, 100, 98.80, 94.60, 94.30, 96.20, 95.60, 95.40, 93, 93.40, –*, –, 91.75,–, 87* %.. — In München: 86, 90.60, 92.85, 98.60, 98, 99.40, 99, 98.50. 92, 91.70, 94.50, 97.80, 99.80, 99.20, 99.50, 98.50, 95.30, 94.50, 96.40, 95.40, 95.10, 92.75, 92.50, 87.50*, –, 91.75, –, 87: . – In Berlin Hknde 1890–99: Kurs gestrich.' Ende 1900–1918; 01.10, 92.30, –, , ==―― „ „ 91.75, –, 87* %. „.