534 Prage der Erhöhung des A.-K. um Rbl. 10 000 000 nicht mit der lt. Statut erforderlichen -Mehrheit der Stimmen entschieden werden. Deshalb wurde eine zweite G.-V. auf 25. Sept./8. Okt. 1914 einberufen, welche über die gleiche Kapitalserhöhung beschliessen sollte. Die G.-V. v. 11./8. 1916 beschloss, das A.-K. um Rbl. 15 000 000 auf Rbl. 45 000 000 zu erhöhen. rde das Bezugsrecht auf die neuen Aktien von Ende Oktober bis Anfang November 1916 eingeräumt. Jeder Zeichner junger Aktien musste bei Ausübung des Bezugsrechts den Nachweis führen, dass die von ihm hinterlegten alten Aktien seit dem Kriegsausbruch nfeht im Besitz feindlicher Untertanen gewesen sind. Auf je 2 alte Aktien konnte eine neue Aktie. die vom 1./7. 1916 ab div.-berechtigt ist, zum Preise von Rbl. 1025 pro Aktie zu Rbl. 250 bezogen werden. Insgesamt konnten 3911 neue Aktien nicht bezogen werden; der grösste Teil dieser neuen Aktien dürfte wohl auf deutsche Inhaber alter Aktien entfallen. Diese nicht bezogenen Aktien wurden nochmals den alten Aktionären, soweit sie nicht Untertanen feindlicher Staaten waren, zum Bezuge angeboten. Die Vollzahlung der Aktien im Betrage von Rbl. 1025 pro Aktie mit 6 % Zs. für die Zeit vom 22 /12. 1916 bis zum Zahlungstage musste bis zum 21./2. 1917 erfolgt sein, widrigenfalls das Bezugsrecht auf die neuen Aktien erlosch. 5 % Gold-Anleihe von 1905. M. 32 400 000 in 16 400 Stücken à M. 1000, 5000 Stücken à M. 2000, 1200 Stücken à M. 5000. Davon noch im Umlauf Ende 1916: M. 23 044 000. Zs.: 2./1., 1./7. n. St. Coup. per 2./1. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 2./1. 1915 u. folg. verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Vom 2./1. 1910 n. St. ab durch Verl. 1./14. Okt. per 20. Dez./2. Jan. nach einem Tilg.-Plane innerh. längstens 20 Jahren: von 1./14. Okt. 1909 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Die Oblig. sind durch das gesamte Mobiliar- u. Immobiliar-Vermögen der Ges., sowohl dasjenige, welches alsdann besteht als auch dasjenige, welches in Zukunft erworben werden wird, an erster Stelle sichergestellt. Zahlst.: Berlin, Bremen u. Frankf. a. M.: Disconto- Ges.; Berlin: Berl. Handels-Ges.: Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg, M. M. War- burg & Co. Zahlung der Zs. u. der v Aufgelegt in Berlin 28./2. 1905 M. 32 wurden nochmals aufgelegt 3./3. 1908 erlosten Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Mark. 400 000 zu 100 %, bisher nicht begebene M. 12 000 000 zu 98.25 %. Eingeführt in Frankf. a. M. am 12./6. 1908 zu 98.20 %. Kurs in Berlin Ende 1905–1918: 97.40, 98, 96.50, 99.10, 101.50, 101.60, 101.60, 100.60, 100.90, 99*, –, 88, –, 2 % 101.60, 101.50, 101, 100.50, 100*, Kurs in Frankf. a. M. Ende 1908–1918: 99, 101.30, 88, –, 82* %. Usance: Der Handel versteht sich für Stücke einschl. Zinserneuerungsschein mit Zs. vom 1./1. 1915. Verj. der Zs. u. der verlosten Stücke in 10 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Ge n.-Vers.: Spät. bis 1. Aug. Stimmrecht: Rbl. 25 000 in Anteilscheinen oder Aktien = 1 St., Rbl. 75 000 = 2 , Rbl. 100 000 = 3 St., jede weiteren Rbl. 100 000 = 1 St. mehr, jedoch kann 1 Aktionär nicht mehr als 0 des A.-K. vertreten. Die weniger als für Rbl. 25 000 Anteilscheine besitzenden Anteilschein-Inh. oder Aktionäre können ihre Anteilscheine u. Aktien auf eine Gesamtvollmacht sammeln, um das Stimmrecht lt. den von einer Perso Recht auf eine oder mehrere St. zu erlangen. Das n auf eine andere übertragenen Anteilscheinen oder Aktien erlangt der neue Inh. derselben nicht früher als nach 7 Tagen, nachdem die Über- tragung seitens der Verwalt. in ihren Büchern vermerkt worden ist. Diese Übertragung welche auf Grund einer besonderen an die Verwalt. der Ges. adressierten Zessionserklärung (Transfertschein) erfolgt, geschieht in Deutschland im Auftrage der Verwalt. bei der Disconto- Ges. in Berlin u. muss spät. 10 Werktage vor der G.-V. bewirkt werden. Formulare für Zessionserklärungen sind bei der Disconto-Ges. in Berlin erhältlich, u. hat der in den Büchern der Ges. als Inh. der Anteilscheine oder Aktien vermerkte Aktionär bei der Über- blanko zu versehen, damit derjenige Aktionär, welcher späterhin zwecks Ausübung des Stimmrechts seinen Namen in die Bücher der Ges. eintragen lassen will, diese Zessions- a i Ges. gleichzeitig mit den Aktienurkunden als Belag einreichen kann. An der G.-V. nehmen die Anteilschein- u. Aktien-Inh., entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte vertreten, teil, wobei in letzterem Falle die Verwalt. hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen ist. Als Bevollmächtigter darf nur ein Anteilschein-Inh. oder Aktionär auftreten, u. ist es einer Person nicht gestattet, mehr als 2 Vollmachten vorzustellen. Gewinn-Verteilung: Wenigstens vom Rest 8 % Div., vom etwa verble 5 % zum R.-F., bis derselbe ¼ des Kapitals erreicht: ibenden Überschuss 40 % den Mitgliedern des Conseils, der Verwaltung und den Angestellten der Ges. als Tant., 60 % den Aktionären. Biflanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Naphtaterrains mit Bohrungen, Grundbesitz, Gebäudeß ederlagen etc. 50 915 311, Dampfer u. Barken 18 169 372, Zisternenwaggons 5 268 098, Mobil. „ ―――――