588 Ausländische Eisenbahnen. $i. 6 488 000) in Stücken à $ 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 1./7. 19311. Sicherheit: Diese Bonds geniessen dieselbe Sicherheit wie die 6 % Gen. Mortgage Gold Bonds. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels-Ges., für die Coup., welche zum jeweiligen Tages- kurse der amerik. Coup. ausgezahlt werden, Zahlung des Kapitals in New York in Gold. Aufgelegt in Berlin am 2. Dez. 1886 $ 5 000 000 zu 98.75 %, am 7. Febr. 1888 $ 4000 000 zu 100 %, am 11. Juni 1888 $ 3 144 000 zu 100.25 %. – Kurs Ende 1886–1918: 98.90, 98.90, 98.80, 98.60, 97.50, 93.60, 93.40, –, 89, 90.50, 92.60, 101.60, 106, 106.50, 112.75, –, 111.60, 106, –, 109.50, –, –, –, 108, 105.50 =― 1, 9 –, 130* %. Notiert in Berlin. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher $ 1 = M. 4.25. 4 % Refunding Gold Bonds von 1901 im Gesamtbetrage von $ 85 000 000 in Stücken à $‟ 1000, davon in Umlauf am 31./12. 1918: $ 68 557 000. Die Bondsbesitzer haben das Recht, ihre Bonds gegen registrierte Bonds umzutauschen, welche in Abschnitten von $ 1000, 5000, 10 000 ausgegeben werden, sowie in gleicher Weise registrierte Bonds in Coup.-Bonds umzutauschen. Zs.: 1./1. u. 1./7. Im Juni 1914 forderte die Berliner Handels-Ges. die Besitzer von 4 % Refunding Mortgage Gold Bonds auf, zum Zwecke der Vertretung ihrer Interessen infolge der Bestellung eines Receivers (gerichtlichen Verwalters) für die Bahn ihre Bonds nebst Coup. Der 1./7. 1914 u. folg. bei ihr zu deponieren. Die hiergegen ausgegebenen Zertifikate sind, soweit sie über Bonds ausgestellt sind, deren Nummern an der Berliner Börse zum Handel zugelassen sind, v. 8./7. 1914 ab an der Berliner Börse lieferber. Die Coup. per 1./7. 1914 der hinterlegten Bonds wurden von der Berliner Handels-Ges. zum Berliner Tageskurse für amerikanische Coup. ausgezahlt. Lt. Bekanntmachung vom 19./1. 1917 nahm die Berliner Handels-Ges. gegen Rückgabe der von ihr ausgestellten Bescheinigungen Nr. 1–374 (aus- 3 gestellt bis 25./11. 1916) über bei ihr eingereichte Bonds (Zertifikate) für je $ 1000 Zertifi- kate gemäss Neuordnungsplan $ 750 4 % Prior Lien Mortgage Bonds, Serie A, mit Coupon Der 1./7. 1917 u. folg., sowie $ 250 6 /% cumulative Adjustment Mortgage Bonds, Serie A, mit Zinslauf vom 1./7. 1916 ab der neuen St. Louis-–San Francisco Ry Co. in New York für den Einreicher in Verwahrung. Gleichzeitig erhielten die Einreicher der Bescheinigungen den Gegenwert der Zs. auf die neuen Werte für die Zeit vom 1./7. 1915 bis 30./6. 1916 mit $ 45 sowie des Coupons per 1./1. 1917 auf die neuen 4 % Prior Lien Bonds mit $ 15, zus. also $ 60 für jedes Zertifikat von $ 1000. Die Zahlung der Zs. erfolgte in Reichsmark auf 5 Grundlage eines Kurses von 5,71 für 1 $ in der Weise, dass zunächst M. 5.20 für Mte für jedes Zertifikat von $ 1000 ausbezahlt wurden, während der Restbetrag als Reserve für = etwa zu zahlende amerikanische Einkommensteuer zurückgehalten wurde, u. soweit er nicht hierfür Verwendung findet, späterhin zur Auszahlung gelangen wird. Zum Handel an der Berl. Börse sind zugelassen $ 40 514 000 Bonds (Nr. 1–1005, 2376–5370, 6833–42 625, 45 549–46 269), hiervon aufgelegt in Berlin am 27./2. 1902 $ 12 000 000 zu 97.75 %, wobei $, 1 = M. 4.20 gerechnet wurde; für die Bonds, deren Lieferung in New York bewirkt wurde, ermässigte sich der Preis auf 97.15 %. Kurs Ende 1902–1916: 94, 84.50, 88.20, 86.30, 83.80, 74, 85.50, 85.50, 81.90, 81.20, 76.80, 71.50, 67.25*, –, 94 %. Kurs der Zertifikate der Berliner Handels-Ges. 25./7. 1914: 65 %, Ende 1916–1918: 94, –, 80* %. Notiert in Berlin. Kur notiz mit Zs. vom 1./7. 1915. 5 % General Lien Gold Bonds im Höchstbetrage von $ 109 850 400, davon bis 31./6. 1916 be- geben $ 69 384 000 in Stücken à $ 1000. Die Ges. darf jedoch an Stelle eines Bonds über 1000 zehn Bonds von je $ 100 ausgeben, welche dieselbe Nummer tragen und mit den Buchst. A–4 bezeichnet werden. Zs.: 1./5., 1./11. Durch eine Bekanntm. vom 31./5. 1913 forderte die Deutsche Treuhand Ges. die Besitzer von 5 % General Lien Bonds auf, zum Zwecke der Ver- tretung ihrer Interessen infolge der Bestell. eines Receivers (gerichtl. Verwalters) für die Bahn ihre Bonds nebst Coupons Der 1./11. 1913 u. folgenden entweder bei der Bankers Trust Company in New York oder bei der Deutschen Bank in Berlin bezw. bei Lazard Speyer- Ellissen in Frankf. a. M. bis spät. 15./7. 1913 (verlängert bis 16./8. 1913) entsprechend den Bedingungen eines sogenannten Bondholders Agreement (Abkommen mit den Obligationären) v. 28./5. 1913 zu deponieren. Die von den deutschen Stellen gegen hinterlegte Bonds aus- Segebenen Certifikate sind an den Börsen von Berlin u. Frankf. a. M. lieferbar. Der Coup. per 1./11. 1913 wurde mit Genehm. des Gerichtshofes in St. Louis durch die Ges. selbst eingelöst. Dagegen wurde der Coup. per 1./5. 1914 von der Ges. nicht eingelöst. Die Inhaber der von der Deutschen Treuhand-Ges. ausgegebenen Hinterleg.-Certifikate konnten den Betrag dieses Coup. auf Grund der Bedingungen des Bondholders Agreement v. 28./5. 1913 sowie eines Abkommens zwischen Speyer & Co. u. der Bankers Trust Co. in New Vork