Luxemburgische Eisenbahnen. 607 Usance: Der Rest-Div.-Coup. ist auch nach dem 1./1. bis zum Zahltag mitzuliefern. Seit 5./4. 1910 Kursnotiz für Aktien ausschliesslich Dividendenschein Nr. 51 mit Zs. v. 1./1. 1910. Dividenden 1890–1904: 3½, 3 ¼, 3 %, 8, 3, 3½, 3, 3, 2½, ― „ 1, 2, 2½ %. Die Überschüsse des Geschäftsjahres 1905 im Betrage von Lire 662 029, des Geschäftsj. 1906 im Betrage von Lire 629 911, des Geschäftsj. 1907 im Betrage von Lire 599 106 u. des Ge- schäftsj. 1908 im Betrage von Lire 613 684 wurden wegen der mit dem Staate schwebenden Differehnzen zurückbehalten u. nicht zur Dividendenzahlung verwendet. Am 1./10. 1908 wurden Lire 20 pro Aktie als Abschlagszahlung verteilt; eine zweite Abschlagszahlung von * Lire 20 gegen Einlieferung des Div.-Scheines Nr. 50 gelangte vom 12./7. 1909 ab zur Ver- teilung. Div.-Schein No. 51 wurde am 5./4. 1910 mit Lire 20 eingelöst. Div. pro 1910–1917: 3½, 3¼, 3½, 3¾, 3½, 3, 3, 2 %. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank. Die Div. pro 1915–1917 wurden in Deutschland nicht bezahlt. Direktion: Ing. G. Seefelder. Verwaltungsrat: Präs. Lazzaro Donati. Luxemburgische Eisenbahnen. Anonyme luxemburgische Prinz-Heinrich-Eisenbahn und Erzgruben-Gesellschaft, Luxemburg. (Sociéteé anonyme Luxembourgeoise des chemins de fer et minieres- Prince Henri.) Gegründet: 16./10. 1877; letztes Statut vom 27./3. 1909, genehmigt durch Grossherzog- lichen Beschluss v. 6./6. 1909. Zweck: Die Ges. übernahm die Konz. der um Jahre 1877 in Konkurs geratenen „Sociéte Royale Grand Ducale des chemins de fer Prince Henri“ und vollendete den Bau der kon- zession. Linien. Die Länge der im J. 1918 in vollem Betriebe befindl. Linien betrug ― 193 km; es waren die Erzgruben-Linie: 37 km einschliesslich der schmalspurigen Indu- striebahn zu Differdingen mit 2265 m; die Attert-Linie: 54 km; die Sauer-Linie: 62 km einschliesslich der schmalspurigen Industriebahn Grundhof-Befort mit 8501 m; die Wiltzer Linie: 20 km u. die Luxemburger Linie 20 km. Die Gesellschaft besitzt ein Bergwerksterrain von 417 ha 66 a 5 ca, welches an verschiedene Ges. gegen feststehende jährl. Abgaben verpachtet ist. Aus dem Ertrage der Bergwerke werden jährl. 3 frs. per Aktie der Div. zugeschrieben, der Rest fliesst bis auf weiteres in die Bergwerksreserve, um später, wenn die Gruben erschöpft sind, zur Verteilung zu gelangen. Der Erzgruben- R.-F. betrug am 31./12. 1918: Frs. 7 751 847. Um die Ges. für alle Verluste, die sie durch den Kriegszustand erleidet, schadlos zu halten, hat der Verwaltungsrat der Ges. mit der Grossherzogl. Regierung im März 1918 nachstehendes Übereinkommen abgeschlossen: Zu Ende eines jeden Rechnungsjahres wird ein Konto derjenigen Summen aufgestellt, für die infolge der Kriegsereignisse die Ges. nicht gedeckt ist. Auf das Debet dieses Kontos werden eingetragen: 1. Der Saldo des vorhergehenden Rechnungsjahres; 2. die Zinsen zu 5 % des Saldos des vorhergehenden Rechnungsjahres; 3. die Zinsen zu 5 % der Erhöhung der Ersten Anlage der „auf luxemburgischen Gebiet neu angelegten Linien aus dem vor- hergehenden Rechnungsjahr; 4. die Mehrausgabe, die von der Zunahme des Betriebs- koeffizienten herrührt, bei Annahme eines Normalkoeffizienten von 51 %; 5. die ausser- gewönlichen, während des Betriebsjahres dem Personal bewilligten Unterstützungen. Auf das Kredit werden eingetragen: 1. Die Eingänge zu den bereits abgeschlossenen Rechnungs- jahren, d. s. die von den deutschen Behörden während des Rechnungsjahres erhaltenen ZBummen; 2. der Überschuss der Bruttogewinne des laufenden Jahres, vor jeder Ver- teilung u. unter Zugrundelegung eines Durchschnittsgewinnes von Frs. 4 324 000. Sobald dieses Konto auf Null aufgeht, wird zu einer Überprüfung der gesamten Gütertarife ge- schritten unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage. Wenn jedoch bei Ablauf des fünften Rechnungsjahres nach Kriegsende das in vorhergehendem erwähnte Konto noch nicht auf Null aufgegangen ist, wird die Überprüfung der Gütertarife dennoch vorgenommen. Bei der vorzunehmenden Revision wird in diesem Falle sowohl den in diesem Zeitpunkte sich geltend machenden Bedürfnissen als auch der Begleichung derjenigen Summen Rechnung getragen, für welche die Ges. noch nicht gedeckt wäre. Als Ausgleich für alle durch die Kriegsereignisse verursachten Schäden sind Tariferhöhungen vorgesehen; diese Kompen- = sationen müssen solange fortgesetzt werden, bis das Konto der Schäden getilgt und das Debet gleich Null ist. Alsdann, und jedenfalls innerhalb fünf Jahren nach dem Einstellen der Feindseligkeiten, wird in der gleichen Absicht u. in beiderseitiger Übereinstimmung eine Revision der Tarife vorgenommen werden. Kapital: frs. 37 500 000 in Aktien à frs. 500. Obligationen: frs. 21 473 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St.; Max.: 10 St. für eigene Person und 10 St. in Vertretung. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % z. R.-P., bis derselbe 10 % des A.-K. erreicht hat, dann 1¼ Tant. Verwalt.-Mitgl., aber nicht über frs. 5000; ferner Entschädigung an die amissäre; der Rest ist Div.